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   SG München, 29.05.2019 - S 38 KA 1123/15   

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https://dejure.org/2019,20493
SG München, 29.05.2019 - S 38 KA 1123/15 (https://dejure.org/2019,20493)
SG München, Entscheidung vom 29.05.2019 - S 38 KA 1123/15 (https://dejure.org/2019,20493)
SG München, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - S 38 KA 1123/15 (https://dejure.org/2019,20493)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regress gegen einen Arzt wegen fehlerhaft

    Auszug aus SG München, 29.05.2019 - S 38 KA 1123/15
    Eine Verordnung ist nicht allein deshalb als unwirtschaftlich anzusehen, wenn mit dieser kein Behandlungsschein einhergeht bzw. sich auf dem Behandlungsschein keine Verordnungs-Diagnose befindet (a.A. bei Erstverordnungen BSG, Urteil vom 20.3.2013, Az. B 6 KA 17/12 R).

    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 20.30.2013, Az. B 6 KA 17/12 R) betont, zu einer Erstverordnung gehöre, dass ihr eine ärztliche Behandlung zu Grunde gelegen habe.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 70/12

    Neufestsetzung der Honorare eines Facharztes wegen fehlerhaft abgerechneter

    Auszug aus SG München, 29.05.2019 - S 38 KA 1123/15
    Die Dokumentation dient dem Patienten, dem Mitbehandler (Ärzten, Krankenhäusern), dem Nachbehandler, aber auch dem behandelnden Vertragsarzt als Gedächtnislücke sowie im Rahmen der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen zur Nachweisführung und im Zusammenhang mit haftungsrechtlichen Fragen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2014, Az. L 3 KA 70/12).

    Die Dokumentation dient dem Patienten, dem Mitbehandler (Ärzten, Krankenhäusern), dem Nachbehandler, aber auch dem behandelnden Vertragsarzt als Gedächtnislücke sowie im Rahmen der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen zur Nachweisführung und im Zusammenhang mit haftungsrechtlichen Fragen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2014, Az. L 3 KA 70/12).

  • LSG Bayern, 07.07.2004 - L 3 KA 510/02

    Pflicht der kassenzahnärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der

    Auszug aus SG München, 29.05.2019 - S 38 KA 1123/15
    Fehlt eine Dokumentation insgesamt, oder erfüllt diese nicht die Mindestanforderungen an Klarheit und Bestimmtheit - es kommt darauf an, ob ein fachkundige Arzt die Behandlungsweise/Verordnungsweise auf der Basis der Dokumentation nachvollziehen kann - sind die Leistungen als nicht erbracht anzusehen und daher zu regressieren ( Landessozialgericht München, Urteil vom 7.7.2004, Az. L 3 KA 510/02).

    Fehlt eine Dokumentation insgesamt, oder erfüllt diese nicht die Mindestanforderungen an Klarheit und Bestimmtheit - es kommt darauf an, ob ein fachkundige Arzt die Behandlungsweise/Verordnungsweise auf der Basis der Dokumentation nachvollziehen kann - sind die Leistungen als nicht erbracht anzusehen und daher zu regressieren ( Landessozialgericht München, Urteil vom 07.07.2004, Az. L 3 KA 510/02).

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kostenmäßige

    Auszug aus SG München, 29.05.2019 - S 38 KA 1123/15
    Die gefestigte Rechtsprechung der Sozialgerichte (vgl. BSG, Urteil vom 18.08.2010, Az. B 6 KA 14/09 R) geht von einer vierjährigen Ausschlussfrist auch bei der Festsetzung des Regresses wegen unwirtschaftlicher Verordnung von Arzneimitteln aus.
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 18/12 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Schadensersatzanspruch der Krankenkasse nach

    Auszug aus SG München, 29.05.2019 - S 38 KA 1123/15
    Für die Abwicklung des Prüfverfahrens gelte die vierjährige Ausschlussfrist (BSG, Urteil vom 20.03.2013, Az. B 6 KA 18/12 R).
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 45/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung von Amts wegen - keine

    Auszug aus SG München, 29.05.2019 - S 38 KA 1123/15
    Das Bundessozialgericht vertritt hierzu die Auffassung, dass durch die grundsätzliche Umstellung des Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahrens von einem antragsgebundenen auf ein von Amts wegen durchzuführendes Verfahren (Neuregelung des § 106 Abs. 2 SGB V) jedenfalls in den Fällen, in denen eine Prüfung von Amts wegen durchgeführt wird, der Prüfantrag der Krankenkasse bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung die vierjährige Ausschlussfrist nicht hemmt (BSG, Urteil vom 15.08.2012, Az. B 6 KA 45/11 R).
  • SG München, 25.07.2018 - S 38 KA 645/16

    Rückforderung der Arzthonorare nach Plausibilitätsprüfung

    Auszug aus SG München, 29.05.2019 - S 38 KA 1123/15
    Auch die erkennende Kammer hat in vorausgehenden Entscheidungen die große Bedeutung der Dokumentation ärztlicher Leistungen herausgestellt (vgl. SG München, Urteil vom 25.07.2018, Az. S 38 KA 645/16).
  • SG Marburg, 21.11.2012 - S 12 KA 8/12

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Überprüfung des Bescheids der Prüfungsstelle -

    Auszug aus SG München, 29.05.2019 - S 38 KA 1123/15
    Diese müsse mindestens so umfassend sein, dass ein anderer Arzt im Einzelnen die Behandlungsmaßnahmen nachvollziehen könne (vgl. SG Marburg, Urteil vom 21.11.2012, Az. S 12 KA 8/12).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18

    Berichtigung des vertragsärztlichen Honorars durch die Kassenärztliche

    Fehlt eine Dokumentation insgesamt oder erfüllt sie nicht die Mindestanforderungen an Klarheit und Bestimmtheit, sind die Leistungen als nicht erbracht anzusehen und daher zu regressieren (vgl. Landessozialgericht München, Urteil vom 7. Juli 2004 - L 3 KA 510/02; SG München, Urteil vom 29. Mai 2019 - S 38 KA 1123/15, juris, Rn. 39).
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