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   SG Duisburg, 24.11.2014 - S 48 SO 399/11   

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https://dejure.org/2014,49064
SG Duisburg, 24.11.2014 - S 48 SO 399/11 (https://dejure.org/2014,49064)
SG Duisburg, Entscheidung vom 24.11.2014 - S 48 SO 399/11 (https://dejure.org/2014,49064)
SG Duisburg, Entscheidung vom 24. November 2014 - S 48 SO 399/11 (https://dejure.org/2014,49064)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 43/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus SG Duisburg, 24.11.2014 - S 48 SO 399/11
    Dem Vermögensbegriff unterfallen grundsätzlich auch Anteile an einem Nachlass, über den Betroffene gemäß § 2033 Abs. 1 S. 1 BGB verfügen können (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009, B 14 AS 43/07 R, Rn. 19; vgl. auch OVG Koblenz, NJW 1993, 152 (153)).

    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des 14. Senats des BSG vom 27.01.2009 (a.a.O.) anführt, hinsichtlich der zeitlichen Beurteilung der Verwertbarkeit in Gestalt einer Erbauseinandersetzung sei lediglich auf den Bewilligungszeitraum, mithin auf die Zeitspanne vom 18.06.2009 bis zum 31.10.2010 abzustellen, folgt die Kammer dem nicht.

    Eine Verwertungsmöglichkeit des Erbanteils bestand dabei bereits in Gestalt einer Auflösung der Erbengemeinschaft, ohne dass es auf andere Verwertungsmöglichkeiten des Erbanteils, etwa eine Beleihung oder einen freihändigen Verkauf des Erbanteils, ankommt, da zwischen der Klägerin und ihrer Schwester grundsätzlich Einverständnis mit einer Auflösung der Erbengemeinschaft bestanden hat (vgl. zu der Verwertung im Rahmen der einvernehmlichen Auseinandersetzung als "Regelfall der Verwertung": BSG, Urteil vom 27.01.2009, a.a.O., Rn. 35).

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus SG Duisburg, 24.11.2014 - S 48 SO 399/11
    Ferner führte der Betreuer der Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.01.2009 (B 14 AS 42/07 R) an, dass der Anteil an der Erbengemeinschaft, dessen Wert sich überhaupt nicht abschätzen lasse, kein verfügbares Vermögen der Klägerin darstelle, weshalb die Leistungen als Zuschuss zu gewähren seien.

    Sie verweist auf die Entscheidung des BSG vom 27.01.2009 (B 14 AS 42/07 R) und führt an, dass bezüglich der Verwertbarkeit des Vermögens auf den Bewilligungszeitraum abzustellen sei, der am 31.10.2010 geendet habe.

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus SG Duisburg, 24.11.2014 - S 48 SO 399/11
    Statthafte Klageart ist damit die kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage gemäß §§ 54 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4, 56 SGG (vgl. zur Notwendigkeit einer Verpflichtungsklage zusätzlich zur Anfechtungs- und Leistungsklage in Fällen des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses: BSG, Urteil vom 28.10.2008, B 8 SO 22/07 R, Rn. 10 ff.).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

    Auszug aus SG Duisburg, 24.11.2014 - S 48 SO 399/11
    Der Leistungserbringer war gemäß § 75 Abs. 2 1. Alt. SGG notwendig beizuladen, da dieser am Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (vgl. bereits oben unter III. sowie BSG, Urteil vom 23.08.2013, B 8 SO 10/12 R, Rn. 10, m.w.N.).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus SG Duisburg, 24.11.2014 - S 48 SO 399/11
    Kann der Vermögensinhaber das Vermögen nicht in angemessener Zeit verwerten, verfügt er nicht über bereite Mittel (vgl. BSG, Urteil vom 25.08.2001, B 8 SO 19/10 R, Rn. 14, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1992 - 6 S 384/90

    Der Hilfesuchende braucht sein Vermögen gemäß BSHG § 88 Abs 1 nicht einzusetzen,

    Auszug aus SG Duisburg, 24.11.2014 - S 48 SO 399/11
    Dem Vermögensbegriff unterfallen grundsätzlich auch Anteile an einem Nachlass, über den Betroffene gemäß § 2033 Abs. 1 S. 1 BGB verfügen können (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009, B 14 AS 43/07 R, Rn. 19; vgl. auch OVG Koblenz, NJW 1993, 152 (153)).
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