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   SG Detmold, 24.11.2010 - S 5 KR 172/09   

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https://dejure.org/2010,10974
SG Detmold, 24.11.2010 - S 5 KR 172/09 (https://dejure.org/2010,10974)
SG Detmold, Entscheidung vom 24.11.2010 - S 5 KR 172/09 (https://dejure.org/2010,10974)
SG Detmold, Entscheidung vom 24. November 2010 - S 5 KR 172/09 (https://dejure.org/2010,10974)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 31/07 R

    Krankenversicherung - keine Begrenzung des krankenversicherungsrechtlichen

    Auszug aus SG Detmold, 24.11.2010 - S 5 KR 172/09
    Zur Begründung trägt er vor, eine Begrenzung der Förderungshöchstdauer durch die Rahmenvereinbarung sei unwirksam und verweist insoweit auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.06.2008 (Aktenzeichen B 1 KR 31/07 R).

    Einerseits ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 17.06.2008 (B 1 KR 31/07 R, recherchiert unter www.juris.de ) entschieden hat, dass sich eine zeitliche Beschränkung des Anspruchs aus den gesetzlichen Bestimmungen nicht herleiten lässt, wenn die Leistung im Einzelfall geeignet, notwendig und wirtschaftlich ist.

  • BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 8/10 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von ärztlich verordneten medizinisch

    Auszug aus SG Detmold, 24.11.2010 - S 5 KR 172/09
    Ferner sieht sich die Kammer bestätigt durch die Presseerklärung des BSG im Terminbericht Nr. 59/10 zum Verfahren mit dem Aktenzeichen B 1 KR 8/10 R.
  • LSG Bayern, 12.11.2009 - L 4 KR 156/08

    Krankenversicherung - Zielsetzung des Rehabilitationssports - kein

    Auszug aus SG Detmold, 24.11.2010 - S 5 KR 172/09
    Bedenkt man, dass der Kläger durchgehend Krankengymnastik erhält und bereits vor dem Hintergrund der bestehenden Beeinträchtigungen ein dauerhafter Anspruch auf Gewährung von physiotherapeutischen Maßnahmen in Betracht kommt, so stellt sich der zusätzlich verordnete Rehabilitationssport auch als ergänzende Leistung im Rahmen der Physiotherapie dar (vgl. Bayrisches Landessozialgericht L 4 KR 156/08, Urteil vom 12.11.2009).
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