Rechtsprechung
SG Detmold, 17.02.2010 - S 5 KR 196/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prognostische Nutzung der Gebrauchsvorteile eines C-Leg-Kniegelenksystems als Voraussetzung für die Versorgung mit einer solchen Prothese; Anspruch einer Person mit einem Aktivitätsgrad der Klasse II auf Versorgung mit einer Oberschenkelprothese unter Einbeziehung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
C-Leg-Prothesen für Oberschenkelamputierte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
SG Detmold zur Kostenübernahmepflicht der Krankenkassen bei hochwertiger Prothese im Wert von 25.000 Euro
Verfahrensgang
- SG Detmold, 17.02.2010 - S 5 KR 196/08
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 143/10 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem …
Auszug aus SG Detmold, 17.02.2010 - S 5 KR 196/08
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 06.06.2002, Az. B 3 KR 68/01 R) ist der Einsatz der Beine zum Gehen, Laufen und Stehen jederzeit und überall erforderlich und damit ein Grundbedürfnis, das das C-Leg nach dem Stand der Technik soweit wie möglich deckt.Insoweit nimmt die Kammer auf die Ausführungen des BSG vom 06.06.2002 Bezug (B 3 KR 68/01 R).
- BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R
Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter …
Auszug aus SG Detmold, 17.02.2010 - S 5 KR 196/08
Auch wenn ein Körperersatzstück gem. § 33 Abs. 1 S. 1, 3. Alt. SGB V die ursprüngliche Funktion der nicht mehr vorhandenen Gliedmaße in möglichst weitgehender Weise auszugleichen hat (BSG Urteil vom 25.06.2009, Az. B 3 KR 2/08 R - Badeprothese), kann dieser Umstand nach Auffassung der Kammer allerdings nicht dazu führen, dass jeder oberschenkelamputierte Versicherte wegen eines subjektiven Sicherheitsgewinns das C-Leg und nicht eine andere kostengünstigere Prothese beanspruchen kann. - SG Neubrandenburg, 20.07.2008 - S 4 KR 12/03
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem …
Auszug aus SG Detmold, 17.02.2010 - S 5 KR 196/08
Nur derjenige, der häufig mit unterschiedlicher Geschwindigkeit läuft bzw. mit dem C-Leg-Kniegelenk prognostisch wird laufen können, benötigt daher eine noch differenziertere und auf die jeweilige Geschwindigkeit angepasste Elektronik (vgl. SG Neubrandenburg, Urt. vom 20.07.2008, S 4 KR 12/03, www.juris.de ).