Rechtsprechung
   SG Detmold, 17.02.2010 - S 5 KR 196/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10817
SG Detmold, 17.02.2010 - S 5 KR 196/08 (https://dejure.org/2010,10817)
SG Detmold, Entscheidung vom 17.02.2010 - S 5 KR 196/08 (https://dejure.org/2010,10817)
SG Detmold, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - S 5 KR 196/08 (https://dejure.org/2010,10817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prognostische Nutzung der Gebrauchsvorteile eines C-Leg-Kniegelenksystems als Voraussetzung für die Versorgung mit einer solchen Prothese; Anspruch einer Person mit einem Aktivitätsgrad der Klasse II auf Versorgung mit einer Oberschenkelprothese unter Einbeziehung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    C-Leg-Prothesen für Oberschenkelamputierte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    SG Detmold zur Kostenübernahmepflicht der Krankenkassen bei hochwertiger Prothese im Wert von 25.000 Euro

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus SG Detmold, 17.02.2010 - S 5 KR 196/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 06.06.2002, Az. B 3 KR 68/01 R) ist der Einsatz der Beine zum Gehen, Laufen und Stehen jederzeit und überall erforderlich und damit ein Grundbedürfnis, das das C-Leg nach dem Stand der Technik soweit wie möglich deckt.

    Insoweit nimmt die Kammer auf die Ausführungen des BSG vom 06.06.2002 Bezug (B 3 KR 68/01 R).

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus SG Detmold, 17.02.2010 - S 5 KR 196/08
    Auch wenn ein Körperersatzstück gem. § 33 Abs. 1 S. 1, 3. Alt. SGB V die ursprüngliche Funktion der nicht mehr vorhandenen Gliedmaße in möglichst weitgehender Weise auszugleichen hat (BSG Urteil vom 25.06.2009, Az. B 3 KR 2/08 R - Badeprothese), kann dieser Umstand nach Auffassung der Kammer allerdings nicht dazu führen, dass jeder oberschenkelamputierte Versicherte wegen eines subjektiven Sicherheitsgewinns das C-Leg und nicht eine andere kostengünstigere Prothese beanspruchen kann.
  • SG Neubrandenburg, 20.07.2008 - S 4 KR 12/03

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus SG Detmold, 17.02.2010 - S 5 KR 196/08
    Nur derjenige, der häufig mit unterschiedlicher Geschwindigkeit läuft bzw. mit dem C-Leg-Kniegelenk prognostisch wird laufen können, benötigt daher eine noch differenziertere und auf die jeweilige Geschwindigkeit angepasste Elektronik (vgl. SG Neubrandenburg, Urt. vom 20.07.2008, S 4 KR 12/03, www.juris.de ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht