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TDG Süd, 29.06.2016 - S 5 WL 1/15 |
Verfahrensgang
- TDG Süd, 29.06.2016 - S 5 WL 1/15
- BVerwG, 10.11.2016 - 2 WDB 3.16
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 10.11.2016 - 2 WDB 3.16
Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens; neue und erhebliche Dokumente
TDG Süd 5. Kammer - 29.06.2016 - AZ: TDG S 5 WL 1/15.Mit seinem am 15. August 2016 beim Truppendienstgericht Süd eingelegten "Widerspruch" vom 10. August 2016 wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Entscheidung der "5/6 Kammer" des Truppendienstgerichts vom (angeblich) 12. Juli 2016 unter Hinweis auf das Aktenzeichen "S 5 WL 01/15".
Mit Beschluss vom 17. August 2016 (bezeichnet als "2015") hat der Vorsitzende der 5. Kammer des Truppendienstgerichts Süd dem als Beschwerde gewerteten Widerspruch des Beschwerdeführers gegen den Beschluss vom 29. Juni 2016 (S 5 WL 01/15) nicht abgeholfen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten (2 WDB 3, 16), die Akten des Truppendienstgerichts Süd - S 5 WL 01/15 - und die Akten des gerichtlichen Disziplinarverfahrens - Truppendienstgericht Süd, S 5 VL 10/78 - einschließlich der Berufungsakte - 2 WD 101/78 - und die sonstigen Beiakten Bezug genommen.
a) Das Truppendienstgericht hat den "Widerspruch" des Beschwerdeführers zutreffend in einer der Wertung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG Rechnung tragenden Weise zum einen als Beschwerde und zum anderen als gegen den vom 29. Juni 2016 und nicht - wie vom Beschwerdeführer ausgeführt - vom 12. Juli 2016 datierenden Beschluss in der vom Beschwerdeführer ausdrücklich so bezeichneten Sache S 5 WL 01/15 ausgelegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 ).