Rechtsprechung
SG Hamburg, 09.11.2007 - S 62 AS 1701/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absenkung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) um 30 vom Hundert für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei Abbruch einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit trotz Belehrung über die Rechtsfolgen; Enger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Sanktion und dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)
Sanktionen müssen inerhalb von drei Monaten erfolgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung wegen Abbruch einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit, zeitlicher Zusammenhang zwischen sanktionsbegründendem Ereignis und Sanktionsbescheid
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- SG Berlin, 12.01.2006 - S 37 AS 11525/05
Absenkung des Arbeitslosengeldes II - Notwendigkeit des unverzüglichen Erlasses …
Auszug aus SG Hamburg, 09.11.2007 - S 62 AS 1701/06
Ausnahmefälle, etwa bei aufwendigen, dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bekannten Ermittlungen der Behörde, sind denkbar (weitergehend Sozialgericht Berlin 12.1.2006 - S 37 AS 11525/05 ER, juris, das eine Verpflichtung zur unverzüglichen Umsetzung der Leistungskürzung nach Kenntnis der objektiven und subjektiven Umstände für ein pflichtwidriges Verhalten im Sinne von § 31 Abs. 1 SGB II postuliert; in gleicher Weise: Sozialgericht Berlin 16.2.2006 - S 37 AS 1302/06 ER, n. v.; Sozialgericht Berlin 23.2.2006 - S 37 AS 1303/06 ER, n. v.).
- SG Detmold, 19.03.2009 - S 10 AS 87/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Diese zeitliche Nähe stellt sicher, dass der mit der Sanktion auch verfolgte Zweck der Verhaltenssteuerung des Sanktionierten erreicht wird und verhindert zugleich, dass die Behörde Sanktionssachverhalte "aufsparen" kann und sie erst zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise im Zusammenhang mit einer erneuten Pflichtverletzung, zum Anknüpfungspunkt für eine Sanktion macht (vgl. VG Bremen, Urteil vom 18.02.2008, Az.: S 8 K 691/06; SG Hamburg, Urteil vom 09.11.2007, Az. S 62 AS 1701/06; SG Berlin, Beschluss vom 12.01.2006, Az. S 37 AS 11525/05 ER).Der erforderliche zeitliche Zusammenhang dürfte jedoch jedenfalls nach Ablauf von drei Monaten seit Bekanntwerden des Absenkungs- oder Wegfallgrundes fehlen, wobei Ausnahmefälle, etwa bei aufwendigen Ermittlungen oder Verzögerungen, die der Hilfeempfänger zu vertreten hat, denkbar sind (vgl. VG Bremen, Urteil vom 18.02.2008, Az.: S 8 K 691/06; SG Hamburg, Urteil vom 09.11.2007, Az. S 62 AS 1701/06).
- SG Freiburg, 27.11.2007 - S 4 AS 151/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende - Absenkung des Arbeitslosengeldes II - Frist …
Dagegen spricht jedoch, dass es nicht um den Erlass eines beantragten Verwaltungsakt geht, bei dem umfangreiche Ermittlungen notwendig sein können, sondern dass die Behörde auf einen bekannt gewordenen Sachverhalt mit der Rechtsfolge der Leistungsabsenkung reagieren soll (vgl. auch SG Hamburg, Urteil vom 9.11.2007, Az: S 62 AS 1701/06, juris). - SG Hamburg, 11.05.2012 - S 3 AS 1269/12
Sanktion - Zulässigkeit der Feststellung der Minderung des Arbeitslosengeld II …
Zwar war bereits vor Einführung von § 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II ungeschriebene Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Sanktion, dass sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Pflichtverletzung steht (siehe dazu etwa Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 9. Nov. 2007, S 62 AS 1701/06, ZFSH/SGB 2008, 38).