Rechtsprechung
   SG Hamburg, 09.11.2007 - S 62 AS 1701/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15675
SG Hamburg, 09.11.2007 - S 62 AS 1701/06 (https://dejure.org/2007,15675)
SG Hamburg, Entscheidung vom 09.11.2007 - S 62 AS 1701/06 (https://dejure.org/2007,15675)
SG Hamburg, Entscheidung vom 09. November 2007 - S 62 AS 1701/06 (https://dejure.org/2007,15675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) um 30 vom Hundert für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei Abbruch einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit trotz Belehrung über die Rechtsfolgen; Enger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Sanktion und dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Sanktionen müssen inerhalb von drei Monaten erfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung wegen Abbruch einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit, zeitlicher Zusammenhang zwischen sanktionsbegründendem Ereignis und Sanktionsbescheid

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Berlin, 12.01.2006 - S 37 AS 11525/05

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II - Notwendigkeit des unverzüglichen Erlasses

    Auszug aus SG Hamburg, 09.11.2007 - S 62 AS 1701/06
    Ausnahmefälle, etwa bei aufwendigen, dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bekannten Ermittlungen der Behörde, sind denkbar (weitergehend Sozialgericht Berlin 12.1.2006 - S 37 AS 11525/05 ER, juris, das eine Verpflichtung zur unverzüglichen Umsetzung der Leistungskürzung nach Kenntnis der objektiven und subjektiven Umstände für ein pflichtwidriges Verhalten im Sinne von § 31 Abs. 1 SGB II postuliert; in gleicher Weise: Sozialgericht Berlin 16.2.2006 - S 37 AS 1302/06 ER, n. v.; Sozialgericht Berlin 23.2.2006 - S 37 AS 1303/06 ER, n. v.).
  • SG Detmold, 19.03.2009 - S 10 AS 87/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Diese zeitliche Nähe stellt sicher, dass der mit der Sanktion auch verfolgte Zweck der Verhaltenssteuerung des Sanktionierten erreicht wird und verhindert zugleich, dass die Behörde Sanktionssachverhalte "aufsparen" kann und sie erst zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise im Zusammenhang mit einer erneuten Pflichtverletzung, zum Anknüpfungspunkt für eine Sanktion macht (vgl. VG Bremen, Urteil vom 18.02.2008, Az.: S 8 K 691/06; SG Hamburg, Urteil vom 09.11.2007, Az. S 62 AS 1701/06; SG Berlin, Beschluss vom 12.01.2006, Az. S 37 AS 11525/05 ER).

    Der erforderliche zeitliche Zusammenhang dürfte jedoch jedenfalls nach Ablauf von drei Monaten seit Bekanntwerden des Absenkungs- oder Wegfallgrundes fehlen, wobei Ausnahmefälle, etwa bei aufwendigen Ermittlungen oder Verzögerungen, die der Hilfeempfänger zu vertreten hat, denkbar sind (vgl. VG Bremen, Urteil vom 18.02.2008, Az.: S 8 K 691/06; SG Hamburg, Urteil vom 09.11.2007, Az. S 62 AS 1701/06).

  • SG Freiburg, 27.11.2007 - S 4 AS 151/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende - Absenkung des Arbeitslosengeldes II - Frist

    Dagegen spricht jedoch, dass es nicht um den Erlass eines beantragten Verwaltungsakt geht, bei dem umfangreiche Ermittlungen notwendig sein können, sondern dass die Behörde auf einen bekannt gewordenen Sachverhalt mit der Rechtsfolge der Leistungsabsenkung reagieren soll (vgl. auch SG Hamburg, Urteil vom 9.11.2007, Az: S 62 AS 1701/06, juris).
  • SG Hamburg, 11.05.2012 - S 3 AS 1269/12

    Sanktion - Zulässigkeit der Feststellung der Minderung des Arbeitslosengeld II

    Zwar war bereits vor Einführung von § 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II ungeschriebene Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Sanktion, dass sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Pflichtverletzung steht (siehe dazu etwa Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 9. Nov. 2007, S 62 AS 1701/06, ZFSH/SGB 2008, 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht