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SG Fulda, 11.11.2005 - S 7 SO 40/05 ER |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 86b Abs 2 SGG, § 28 Abs 1 SGB 12, § 29 Abs 1 SGB 12, § 29 Abs 3 SGB 12
Sozialhilfe - einstweiliger Rechtsschutz - Deckung des existenzsichernden Bedarfs - Anordnungsgrund - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer einstweiligen Anordnung zur ergänzenden Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beim Anspruch auf Sozialhilfe, Anordnungsgrund bei gesichertem Bedarf
Verfahrensgang
- SG Fulda, 11.11.2005 - S 7 SO 40/05 ER
- LSG Hessen - L 7 SO 36/05
Wird zitiert von ...
- LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
Unerörtert bleiben kann derzeit ferner die Frage, wie die Kosten der Unterkunft bei möblierten Wohnungen zu behandeln sind (vgl. hierzu Berlit NDV 2006, 5, 14 f.; Sozialgericht Fulda, Beschluss vom 11. November 2005 - S 7 SO 40/05 ER - ).