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   SG Berlin, 19.12.2012 - S 71 KA 462/11   

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SG Berlin, 19.12.2012 - S 71 KA 462/11 (https://dejure.org/2012,46254)
SG Berlin, Entscheidung vom 19.12.2012 - S 71 KA 462/11 (https://dejure.org/2012,46254)
SG Berlin, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - S 71 KA 462/11 (https://dejure.org/2012,46254)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Zulassung als Vertragsarzt;

    Auszug aus SG Berlin, 19.12.2012 - S 71 KA 462/11
    Entsprechendes sei auch durch das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 17.06.2009 (Az. L 11 B 6/09 KA ER) entschieden worden.

    Nachdem sich die Klägerin dem Vortrag des Beigeladenen zu 1) hinsichtlich der grundsätzlichen Möglichkeit, einen chirurgischen Arztsitz mit einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nachzubesetzen, angeschlossen hatte, trägt der Beigeladene zu 1) in Bezug auf die nunmehr begehrte Nebenbestimmung wie folgt vor: Weder § 4 Abs. 7 BedPIRL, noch der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.06.2009 (Az. L 11 B 6/09 KA ER) sei zu entnehmen, dass die erteilte Anstellungsgenehmigung zwingend auf eine unfallchirurgischen Tätigkeit hätte beschränkt werden müssen.

    Eine entsprechende Beschränkung wird weder durch den GBA im Rahmen der o.g. tragenden Gründe noch vom LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss v. 17.06.2009, Az. L 11 B 6/09 KA ER, zit. nach juris) vorgenommen.

  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 23/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

    Wie sich aus den im Internet dazu veröffentlichten tragenden Gründen (https://www.g-ba.de/downloads/40-268-293/2007-01-18-Bedarf-Nr-7a-7b_TrG.pdf; vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.6.2009 - L 11 B 6/09 KA ER - GesR 2010, 259, Juris RdNr 46) ergibt, sollte mit dieser Regelung Änderungen in der Berufsordnung mit Auswirkung auf die Zuordnung zur Arztgruppe Rechnung getragen werden, indem zB einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (nach neuem Weiterbildungsrecht) die Möglichkeit eröffnet wird, die Praxis eines Facharztes für Chirurgie mit der Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie (nach altem Weiterbildungsrecht) fortzuführen, obwohl Chirurgen und Orthopäden gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und 7 Bedarfsplanungs-RL-Ärzte bei der Feststellung des Versorgungsgrades unterschiedlichen Arztgruppen zugeordnet werden (vgl SG Berlin Urteil vom 19.12.2012 - S 71 KA 462/11 - Juris) .
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 5 KA 5076/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Nachbesetzung der Stelle eines

    Explizit habe das BSG die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 19.12.2012 (S 71 KA 462/11 -, in juris) für den Fall der Nachfolge eines Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie auf die Stelle eines Facharztes für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie zustimmend zitiert und klargestellt, dass die Fälle einer Praxisnachfolge und einer Anstellungsnachfolge gleich zu behandeln seien.

    Die Zulässigkeit dieses Umkehrschlusses werde auch durch den expliziten Verweis des BSG auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19.12.2012 - 71 KA 462/11 -, a.a.O. bestätigt, in dem das Sozialgericht Berlin die Zulässigkeit der Nachbesetzung einer mit einem Facharzt für Orthopädie mit unfallchirurgischem Schwerpunkt besetzten Stelle mit einer Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie auf der Basis der nahezu wortgleichen Vorgänger-Regelung des § 16 BPl-RL bestätigt habe.

  • SG Berlin, 06.05.2015 - S 79 KA 258/13

    Einschränkbarkeit der einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) erteilten

    Ein hiergegen anhängiges Klageverfahren hatte keinen Erfolg (Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Dezember 2012 - S 71 KA 462/11).
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