Rechtsprechung
SG Augsburg, 22.05.2015 - S 8 AS 121/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Sozialhilfemepfängers auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Wird zitiert von ... (3)
- SG Dresden, 08.05.2017 - S 20 AS 3514/14
Die Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in den Landkreisen …
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge geht über einen "ausreichend großen Raum der Wohnbebauung, der auf Grund seiner räumlichen Nähe zueinander, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet", deutlich hinaus (vgl. bezogen auf den Landkreis Nordsachsen: SG Leipzig, 10. Kammer, Urteil vom 19. Januar 2016, S 10 AS 3521/14; gegenteiliger Auffassung: SG Leipzig, 25. Kammer, Urteil vom 24. September 2015, S 25 AS 2228/14; höchstrichterliche Entscheidungen zu Fallgestaltungen, in denen ganze Landkreise als Vergleichsraum herangezogen werden, sind nicht ersichtlich; insbesondere ist der Beschluss des BSG vom 7. Oktober 2015, B 14 AS 255/15 B, zur Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf das vom Antragsgegner in Anspruch genommeine Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 8. Juli 2015, L 4 AS 718/14, nicht weiterführend, weil auf die Bildung des Vergleichsraums - dort der gesamte Landkreis Gotha - nicht eingegangen wird; die bisherige Rechtsprechung des BSG zur Vergleichsraumbildung betrifft - soweit ersichtlich - vielmehr Fallgestaltungen, in denen Städte insgesamt als Vergleichsraum her-angezogen wurden; zu solchen Konstellationen liegen auch zahlreiche Entscheidungen von Instanzgerichten vor, die auf Landkreise nicht ohne weiteres übertragbar sind, etwa das vom Antragsgegner erwähnte Urteil des SG Augsburg vom 22. Mai 2015, S 8 AS 121/15, das sich auf die Stadt Augsburg bezieht). - SG Augsburg, 07.12.2015 - S 8 AS 860/15
Höhere vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Das ursprüngliche Konzept des Beklagten, welches seit 1. November 2013 zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten herangezogen wird, hat diese Kammer in mehreren Urteilen für fehlerfrei erachtet (Urteile vom 22. Mai 2015, S 8 AS 121/15 und S 8 AS 167/15). - SG Augsburg, 15.06.2016 - S 11 AS 92/16
Die Fortschreibung eines Unterkunftskostenkonzepts mittels des bayerischen …
Das ursprüngliche Konzept des Beklagten, welches seit 01.11.2013 zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten herangezogen wird, hat das Sozialgericht Augsburg in mehreren Urteilen für fehlerfrei erachtet (vgl. Urteile vom 22. Mai 2015, S 8 AS 121/15 und S 8 AS 167/15, SG A-Stadt, Urteil vom 29. April 2015 - S 3 AS 393/14 -, juris).