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SG Nürnberg, 21.08.2018 - S 8 AS 310/18 |
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Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 21.08.2018 - S 8 AS 310/18
- LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18
Wird zitiert von ...
- LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 904/18
Grundsicherungsrecht: Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung
In einem Schriftsatz, der sowohl das vorliegende Klageverfahren als auch ein weiteres Verfahren (S 8 AS 310/18) betroffen hat und auf den der Kläger bei der Antragstellung in der mündlichen Verhandlung vor dem SG Bezug genommen hat, hat er höhere Leistungen für den Regelbedarf für die Zeit von Januar 2015 bis November 2018 geltend gemacht und sich gegen die Direktüberweisung der Unterkunftskosten an die Stadt A. im Zeitraum von Januar 2016 bis August 2018 gewandt sowie die Auszahlung der Unterkunftsleistungen an ihn ab September 2018 begehrt.Der Leistungszeitraum sei bereits Gegenstand des Verfahrens S 8 AS 310/18.
Soweit das SG aufgrund des vom Kläger bei Klageantragstellung in der mündlichen Verhandlung in Bezug genommenen Schriftsatz auch davon ausgegangen war, dass der Zeitraum von Dezember 2017 bis November 2018 streitgegenständlich sein soll, hat es nicht berücksichtigt, dass das Schreiben sowohl das vorliegende Verfahren als auch das Verfahren S 8 AS 310/18 zum Gegenstand hatte, in dem dieser Zeitraum vom Kläger angefochten worden war.