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   SG Düsseldorf, 26.07.2007 - S 8 KR 202/06   

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https://dejure.org/2007,25098
SG Düsseldorf, 26.07.2007 - S 8 KR 202/06 (https://dejure.org/2007,25098)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.2007 - S 8 KR 202/06 (https://dejure.org/2007,25098)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - S 8 KR 202/06 (https://dejure.org/2007,25098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe von kalendertäglichem Krankengeld; Maßgeblichkeit des der Arbeitsunfähigkeit vorausgegangenen Kalenderjahrs für die Feststellung des Arbeitsentgelts; Quotierung der Einkünfte nach den Monaten der Arbeitsfähigkeit; Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.07.2007 - S 8 KR 202/06
    Sie ist darüber hinaus der Ansicht, dass auf den vorliegenden Fall die vom Bundessozialgericht im Urteil vom 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R - entwickelten Grundsätze zu Grunde zu legen seien und nicht diejenigen der Entscheidung vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - , da vorliegend keine Zahlung von Höchstbeiträgen nach der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt sei.

    Zur Überzeugung des Gerichts ist das Krankengeld vorwiegend nach den vom Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 15.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - (www.bundessozialgericht.de, Stichwort: Entscheidungstexte) entwickelten Maßgaben zu berechnen.

    Vielmehr ist das Gericht davon ausgegangen, dass die vom Bundessozialgericht für derartige Fälle für erforderlich gehaltenen Ermittlungen der Krankenkasse zur Einkommenshöhe (BSG, Urteil vom 14.12.2006, a. a. O., Rn. 15) vorliegend - idealiter - das vom Finanzamt später im Einkommensteuerbescheid festgestellte Einkommen ergeben hätten.

  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.07.2007 - S 8 KR 202/06
    Zuletzt bewilligte die Beklagte dem Kläger im August 2004 aus Vertrauensschutzgründen Krankengeld in Höhe von kalendertäglich 42, 27 Euro (brutto) und wies darauf hin, dass in Zukunft nach der jüngsten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R - die Höhe des Krankengeldes nicht nach der für die Beitragsbemessung erheblichen Mindestbemessungsgrundlage, sondern nach dem tatsächlichen Einkommen festzusetzen sei.

    Sie ist darüber hinaus der Ansicht, dass auf den vorliegenden Fall die vom Bundessozialgericht im Urteil vom 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R - entwickelten Grundsätze zu Grunde zu legen seien und nicht diejenigen der Entscheidung vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - , da vorliegend keine Zahlung von Höchstbeiträgen nach der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt sei.

    Vielmehr verweist die Beklagte insofern zu Recht auf die diesbezüglich einschlägige Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R - (www.bundessozialgericht.de, Stichwort: Entscheidungs-texte).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2006 - L 24 KR 3/05

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.07.2007 - S 8 KR 202/06
    Des Weiteren hat es, ohne auf die diesbezüglichen Entscheidungsgründe des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16.03.2006 - L 24 KR 3/05 - www.sozialgerichtsbarkeit.de; Stichwort: Entscheidungen) zur langfristigen Arbeitsunfähigkeit im regelmäßigen Beitragsbemessungszeitraum (dort: 1998, 1997) einzugehen, keine Anhaltspunkte für eine Ausnahme gesehen, was sich dadurch erklären lässt, dass das Bundessozialgericht das vorangegangene Jahr (2000), in dem keine wesentliche Arbeitsunfähigkeit vorlag, zu Grunde gelegt hat.

    Die von der Beklagten beabsichtigte Umlegung des Jahreseinkommens auf alle 12 Monate trotz langfristiger Arbeitsunfähigkeit würde im Extremfall dazu führen, dass bei einem z.B. einmonatigen Arbeitseinsatz lediglich ein Minimaleinkommen berücksichtigt werden könnte (gegen eine Aufteilung auf 12 Monate bei langfristigen Arbeitsunfähigkeitszeiten ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2006 - L 24 KR 3/05 - www.sozialgerichtsbarkeit.de; Stichwort: Entscheidungen).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 5 KR 578/22
    Der Kläger hielt seinen Widerspruch aufrecht und führte aus (Schreiben vom 13.08.2020), im Gegensatz zu der Berechnung des Einkommens im Rahmen der Beitragsbemessung seien bei der Bemessung des Krankengeldes Zeiten der Arbeitsunfähigkeit außen vor zu lassen (Sozialgericht Düsseldorf vom 26.07.2007 - S 8 KR 202/06; LSG Berlin Brandenburg vom 16.03.2006 - L 24 KR 3/05).
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