Rechtsprechung
SG Augsburg, 28.11.2013 - S 8 U 238/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Behandlung eines Unfallverletzten in einem Schockraum stellt keine stationäre Krankenhausbehandlung dar.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattung für eine stationäre Behandlung im Schockraum eines Krankenhauses; Einordnung einer ärztlichen Behandlung im Schockraum als stationäre Krankenhausbehandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 12.01.2010 - B 2 U 28/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - …
Auszug aus SG Augsburg, 28.11.2013 - S 8 U 238/13
Durch die stationäre Aufnahme des Versicherten, auch wenn dieser auf Veranlassung eines Durchgangsarztes eingewiesen worden ist, ist ebenfalls keine vertragliche Beziehung zustande gekommen (vgl. zum Ganzen Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12. Januar 2010, B 2 U 28/08 R).
- SG Dessau-Roßlau, 19.03.2015 - S 23 U 104/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Zinsanspruch eines Krankenhausträgers gegen …
Mithin war bis zur diesbezüglichen (Teil-)Erledigung durch das angenommene (Teil-)Anerkenntnis hinsichtlich der Hauptforderung der insoweit eingeforderte Betrag (1267,71 EUR) zu Grunde zu legen; der geltend gemachte Zinsanspruch hingegen wegen § 43 Abs. 1 GKG nicht zu berücksichtigen (vgl. auch Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 28. November 2013 - S 8 U 238/13).Da nach der Teilerledigung des Rechtsstreits (in Bezug auf die ursprünglich geltend gemachte Hauptforderung) im vorliegenden Urteil nur noch über den Zinsanspruch zu entscheiden war, übersteigt nunmehr der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht die in § 144 Abs. 1 Satz 1 SGG für eine ohne gesonderte Zulassung gegebene Berufung maßgebende Grenze (vgl. zur Maßgeblichkeit von § 144 Abs. 1 Satz 1 SGG auch bei Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhausträger und Unfallversicherungsträger: SG Augsburg, Urteil vom 28. November 2013 - S 8 U 238/13).