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   SG Gießen, 23.10.2012 - S 18 SO 159/12   

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SG Gießen, 23.10.2012 - S 18 SO 159/12 (https://dejure.org/2012,90796)
SG Gießen, Entscheidung vom 23.10.2012 - S 18 SO 159/12 (https://dejure.org/2012,90796)
SG Gießen, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - S 18 SO 159/12 (https://dejure.org/2012,90796)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Gießen, 12.09.2012 - S 18 SO 11/10
    Auszug aus SG Gießen, 23.10.2012 - S 18 SO 159/12
    Der Kläger leidet unter Diabetes mellitus Typ 2, diabetischer Polyneuropathie, peripherer arterieller Verschlusskrankheit St. II b, KHK, Zustand nach Vorderwandinfarkt 1999, arterieller Hypertonie, Adipositas permagna, rezidive-depressive Erkrankung, Persönlichkeitsstörung und chronischem LWS-Syndrom (Bl. 68 der Gerichtsakte S 18 SO 11/10 VR, Bl. 23 des Verwaltungsordners).

    Im gerichtlichen Verfahren S 18 SO 11/10 VR wurden Befundberichte beim behandelnden Arzt Dr. B. eingeholt.

    Auf Nachfrage des Gerichts mit Schreiben vom 30.04.2012 (Blatt 66 der Gerichtsakte S 18 SO 11/10 VR) teilte die Gutachterin Frau C. mit Schreiben vom 19.06.2012 unter anderem mit: Zusätzlich besteht ein relevanter Diabetes mellitus mit der Notwendigkeit einer sachgerechten Ernährung.

    Die Klage des Klägers S 18 SO 11/10 VR wurde durch Urteil vom 12.09.2012 zurückgewiesen.

    Eine Notwendigkeit zur Versorgung mit Essen auf Rädern bestünde nicht, da der Kläger hauswirtschaftlich hinreichend versorgt sei.Mit Schreiben vom 18.09.2012 wurden die Beteiligten zur Entscheidung durch Gerichtsbescheid angehört.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird im Übrigen auf die Gerichtsakte, die beigezogene Gerichtsakte S 18 SO 11/10 VR, S 18 SO 164712 ER VR sowie die beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten Bezug genommen.

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus SG Gießen, 23.10.2012 - S 18 SO 159/12
    Es werden also solche Fälle erfasst, die noch nicht der erheblichen Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI oder des § 64 SGB XII zuzuordnen sind (BSG, Urteil vom 11.12.2007, Az.: B 8/9b SO 12/06 R, Rn. 17; Knickrehm, NZS 2007, 128, 130).Pflegebedürftigen im Sinne des § 61 Abs. 1 SGB XII können nach § 65 Abs. 1 S. 1 SGB XII angemessene Beihilfen geleistet werden, wenn die Versorgung nicht anderweitig sichergestellt ist.Der Kläger hat keinen Anspruch auf die Gewährung von Beihilfen für die Versorgung mit Essen auf Rädern, denn es ist nicht ersichtlich, dass der Kläger Essen auf Rädern beziehen muss, um so seine Versorgung sicherzustellen.Zwar geht aus den Pflegegutachten vom 14.09.2009 und vom 07.04.2011 hervor, dass die Gutachterin die Versorgung mit Essen auf Rädern neben der hauswirtschaftlichen Versorgung empfiehlt; jedoch vermochten die Pflegegutachten und der Befundbericht von Dr. B. die Kammer nicht zu überzeugen: Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Kläger durch den Umfang der ihm gewährten hauswirtschaftlichen Versorgung nicht hinreichend versorgt ist und eine Beihilfe zur Versorgung mit Essen auf Rädern erforderlich ist, denn aus den Pflegegutachten ist nicht zu entnehmen, dass der Kläger nicht in der Lage sei, sich sein Essen selbst zuzubereiten.
  • BSG, 02.06.2017 - B 8 SO 46/16 BH
    Hiergegen hat der Kläger am 20. August 2012 Klage beim Sozialgericht (Az.: S 18 SO 159/12) erhoben, die Berufung gegen die klageabweisende Entscheidung ist unter dem Az.: L 4 SO 333/12 beim erkennenden Senat anhängig.
  • LSG Hessen, 29.04.2016 - L 4 SO 90/14
    Hiergegen hat der Kläger am 20. August 2012 Klage beim Sozialgericht (Az.: S 18 SO 159/12) erhoben, die Berufung gegen die klageabweisende Entscheidung ist unter dem Az.: L 4 SO 333/12 beim erkennenden Senat anhängig.
  • SG Gießen, 12.09.2012 - S 18 SO 11/10
    Der Kläger hat am 20.08.2012 Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen S 18 SO 159/12 geführt wird.
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