Rechtsprechung
SG Bremen, 04.05.2009 - S 23 AS 795/09 ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,29569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine vorläufige Zahlungseinstellung gem. § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i.V.m. § 331 Abs. 1 SGB II
- sozialgericht-bremen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - L 7 AS 4682/17
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigter - Mitwirkungspflicht - …
Eine Verpflichtung, bei jeder erneuten Antragstellung für Folgezeiträume einen gültigen Identitätsnachweis in Form eines Personalausweises oder Reisepasses vorzulegen, besteht nicht, wenn bezüglich der Identität des Antragstellers kein Zweifel besteht (vgl. SG Bremen, Beschluss vom 4. Mai 2009 - S 23 AS 795/09 ER). - SG Bremen, 24.02.2010 - S 18 AS 286/10
Anspruch auf vorläufige Weiterbewilligung von Leistungen nach dem …
Deshalb sei der genannte Beschluss des Sozialgerichts Az. S 23 AS 795/09 ER nicht einschlägig.Er beziehe sich auch auf den Beschluss des Sozialgerichts zum Az: S 23 AS 795/09 ER.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2010 - L 15 AS 87/10 Auf die vom Antragsteller aufgeworfene Rechtsfrage nach der Rechtsgrundlage für das Verlangen, den Personalausweis vorzulegen, kommt es vor diesem Hintergrund nicht an, so dass auch der von ihm in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Beschluss des SG Bremen vom 04.05.2009 (S 23 AS 795/09 ER) nicht einschlägig ist.