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   SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1233/11 ER   

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https://dejure.org/2011,18348
SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1233/11 ER (https://dejure.org/2011,18348)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 22.08.2011 - S 26 AS 1233/11 ER (https://dejure.org/2011,18348)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 22. August 2011 - S 26 AS 1233/11 ER (https://dejure.org/2011,18348)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstrakte Feststellung der Erforderlichkeit eines Umzuges oder des Angemessenheitswertes im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Grundsicherungsträgers ist i.R.d. Grundsicherung nicht vorgesehen; Vorsehung einer abstrakten Feststellung der Erforderlichkeit eines Umzuges ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - L 5 AS 1325/10

    Mietschuldenübernahme; Anordnungsgrund

    Auszug aus SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1233/11
    Die Antragsteller haben nämlich nicht ausreichend dargelegt und hinreichend glaubhaft gemacht, dass ihnen bei Nichterteilung der begehrten Zusicherungen Wohnungslosigkeit droht oder eine solche unmittelbar bevorsteht; dafür ist im Übrigen auch sonst nichts ersichtlich, zumal die Antragsteller auch zum jetzigen Zeitpunkt in ihrer bisherigen Unterkunft wohnen und durch die kreditgebende Bank trotz der Darlehenskündigung vom 16. Juni 2011 konkrete Zwangsversteigerungsmaßnahmen nicht eingeleitet worden sind; hierauf hat der Antragsgegner auch bereits zutreffend und unwidersprochen hingewiesen (vgl. zu diesem Aspekt für die ähnlich gelagerte Situation bei der Bewohnung einer Mietwohnung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2010, - L 5 AS 2025/10 B ER; Beschluss vom 14. Oktober 2010, - L 5 AS 1325/10 B ER sowie Beschluss vom 22. Juli 2010, - L 5 AS 1049/10 B ER, jeweils zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2009 - L 5 AS 1273/09

    Zusicherung für inzwischen anderweitig vergebene Wohnung; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1233/11
    Insoweit hat der Antragsgegner zu Recht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. August 2009 - L 5 AS 1273/09 B - darauf hingewiesen, dass eine Zusicherung nur dann erteilt werden kann, wenn die neue (noch beziehbare) Unterkunft konkret bezeichnet ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10

    Mietschuldenübernahme, Anordnungsgrund

    Auszug aus SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1233/11
    Die Antragsteller haben nämlich nicht ausreichend dargelegt und hinreichend glaubhaft gemacht, dass ihnen bei Nichterteilung der begehrten Zusicherungen Wohnungslosigkeit droht oder eine solche unmittelbar bevorsteht; dafür ist im Übrigen auch sonst nichts ersichtlich, zumal die Antragsteller auch zum jetzigen Zeitpunkt in ihrer bisherigen Unterkunft wohnen und durch die kreditgebende Bank trotz der Darlehenskündigung vom 16. Juni 2011 konkrete Zwangsversteigerungsmaßnahmen nicht eingeleitet worden sind; hierauf hat der Antragsgegner auch bereits zutreffend und unwidersprochen hingewiesen (vgl. zu diesem Aspekt für die ähnlich gelagerte Situation bei der Bewohnung einer Mietwohnung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2010, - L 5 AS 2025/10 B ER; Beschluss vom 14. Oktober 2010, - L 5 AS 1325/10 B ER sowie Beschluss vom 22. Juli 2010, - L 5 AS 1049/10 B ER, jeweils zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1046/11

    Abführung von Beiträgen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen als Leistung der

    Auszug aus SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1233/11
    Hinsichtlich der auch in diesem Verfahren begehrten Akteneinsicht wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die Ausführungen im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage zum Aktenzeichen S 26 AS 1046/11 ER Bezug genommen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 5 AS 2025/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Ablehnung von Leistungen für

    Auszug aus SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1233/11
    Die Antragsteller haben nämlich nicht ausreichend dargelegt und hinreichend glaubhaft gemacht, dass ihnen bei Nichterteilung der begehrten Zusicherungen Wohnungslosigkeit droht oder eine solche unmittelbar bevorsteht; dafür ist im Übrigen auch sonst nichts ersichtlich, zumal die Antragsteller auch zum jetzigen Zeitpunkt in ihrer bisherigen Unterkunft wohnen und durch die kreditgebende Bank trotz der Darlehenskündigung vom 16. Juni 2011 konkrete Zwangsversteigerungsmaßnahmen nicht eingeleitet worden sind; hierauf hat der Antragsgegner auch bereits zutreffend und unwidersprochen hingewiesen (vgl. zu diesem Aspekt für die ähnlich gelagerte Situation bei der Bewohnung einer Mietwohnung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2010, - L 5 AS 2025/10 B ER; Beschluss vom 14. Oktober 2010, - L 5 AS 1325/10 B ER sowie Beschluss vom 22. Juli 2010, - L 5 AS 1049/10 B ER, jeweils zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Auszug aus SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1233/11
    Die abstrakte Feststellung der Erforderlichkeit eines Umzuges oder des Angemessenheitswertes im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Grundsicherungsträgers ist weder in § 22 Abs. 4 SGB II noch in § 22 Abs. 6 SGB II vorgesehen (vgl. zur Rechtslage vor dem 01. April 2011 auch Bundessozialgericht, Urteil vom 06. April 2011 - B 4 AS 5/10 R, zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Neuruppin, 24.07.2014 - S 26 AS 1430/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Ob ein solches vorliegt, richtet sich in Verfahren der vorliegenden Art danach, ob die Wohnung, für die die Erteilung der Zusicherung erstrebt wird, zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts noch konkret verfügbar ist ( vgl dazu mwN schon den Beschluss der Kammer vom 22. August 2011 - S 26 AS 1233/11 ER, zitiert nach http://www.sozialgerichtsbarkeit.de ).
  • SG Neuruppin, 24.07.2014 - S 26 AS 1395/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Ob ein solches vorliegt, richtet sich in Verfahren der vorliegenden Art danach, ob die Wohnung, für die die Erteilung der Zusicherung erstrebt wird, zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts noch konkret verfügbar ist ( vgl dazu mwN schon den Beschluss der Kammer vom 22. August 2011 - S 26 AS 1233/11 ER, zitiert nach http://www.sozialgerichtsbarkeit.de ).
  • SG Neuruppin, 22.06.2015 - S 26 AS 1212/15

    Gewährung weiterer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur vorzeitigen

    Im Übrigen kann die Frage, ob dem Antragsteller (und seiner Ehefrau) die Zusicherungen für die Anmietung einer - angemessenen - Wohnung zu erteilen sind, nur anhand eines von dem Antragsteller zu benennenden konkreten Wohnungsangebotes beantwortet werden (vgl zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein auf die Erteilung von Zusicherungen im Sinne des § 22 Abs. 4 SGB II und § 22 Abs. 6 SGB II gerichtetes einstweiliges Rechtsschutzbegehren zulässig ist: Beschluss der Kammer vom 22. August 2011 - S 26 AS 1233/11 ER mwN).
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