Rechtsprechung
SG Hannover, 08.05.2006 - S 34 SF 115/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,80236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (19)
- SG Hamburg, 17.01.2008 - S 8 AL 750/06
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsgebühr - Terminsgebühr bei …
Vielmehr ist bei der Bemessung der Terminsgebühr auf den hypothetischen Aufwand abzustellen, der bei Durchführung eines Termins im konkreten Verfahrensstadium voraussichtlich entstanden wäre (so auch SG Lüneburg, Beschluss vom 29. August 2006 - S 5 SF 79/06, Beschluss vom 29. August 2006 - S 14 SF 42/06, Beschluss vom 20.04.2007 - S 15 SF 51/06; SG Hannover, Beschluss vom 08.05.2006 - S 34 SF 115/05; SG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2007 - S 18 AL 566/06; SG Hamburg, Beschluss vom 17.10.2007 - S 8 AL 370/06). - SG Hildesheim, 02.01.2007 - S 12 SF 84/06 Soweit einzelne Sozialgerichte die Festsetzung der fiktiven Terminsgebühr in Höhe der Mindestgebühr damit begründen, dass die normale Terminsgebühr bei einer hypothetisch durchgeführten mündlichen Verhandlung ebenfalls lediglich in Höhe der Mindestgebühr angefallen wäre, da lediglich die Annahme des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung erklärt worden wäre (so z.B. Beschluss des SG Hannover vom 2. Oktober 2006, Az. S 4 SF 46/06 und Beschluss vom 8. Mai 2006, Az. S 34 SF 115/05), hält die Kammer diese Begründung ebenfalls nicht für überzeugend.
- SG Hildesheim, 09.08.2007 - S 12 SF 78/06 Soweit einzelne Sozialgerichte die Festsetzung der fiktiven Terminsgebühr in Höhe der Mindestgebühr damit begründen, dass die normale Terminsgebühr bei einer hypothetisch durchgeführten mündlichen Verhandlung ebenfalls lediglich in Höhe der Mindestgebühr angefallen wäre, da lediglich die Annahme des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung erklärt worden wäre (so z.B. Beschluss des SG Hannover vom 2. Oktober 2006, Az. S 4 SF 46/06 und Beschluss vom 8. Mai 2006, Az. S 34 SF 115/05), hält die Kammer diese Begründung ebenfalls nicht für überzeugend.
- SG Hildesheim, 14.03.2007 - S 12 SF 112/06 Soweit einzelne Sozialgerichte die Festsetzung der fiktiven Terminsgebühr in Höhe der Mindestgebühr damit begründen, dass die normale Terminsgebühr bei einer hypothetisch durchgeführten mündlichen Verhandlung ebenfalls lediglich in Höhe der Mindestgebühr angefallen wäre, da lediglich die Annahme des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung erklärt worden wäre (so z.B. Beschluss des SG Hannover vom 2. Oktober 2006, Az. S 4 SF 46/06 und Beschluss vom 8. Mai 2006, Az. S 34 SF 115/05), hält die Kammer diese Begründung ebenfalls nicht für überzeugend.
- SG Hildesheim, 12.03.2007 - S 12 SF 4/07 Soweit einzelne Sozialgerichte die Festsetzung der fiktiven Terminsgebühr in Höhe der Mindestgebühr damit begründen, dass die normale Terminsgebühr bei einer hypothetisch durchgeführten mündlichen Verhandlung ebenfalls lediglich in Höhe der Mindestgebühr angefallen wäre, da lediglich die Annahme des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung erklärt worden wäre (so z.B. Beschluss des SG Hannover vom 2. Oktober 2006, Az. S 4 SF 46/06 und Beschluss vom 8. Mai 2006, Az. S 34 SF 115/05), hält die Kammer diese Begründung ebenfalls nicht für überzeugend.
- SG Hildesheim, 09.03.2007 - S 12 SF 119/06 Soweit einzelne Sozialgerichte die Festsetzung der fiktiven Terminsgebühr in Höhe der Mindestgebühr damit begründen, dass die normale Terminsgebühr bei einer hypothetisch durchgeführten mündlichen Verhandlung ebenfalls lediglich in Höhe der Mindestgebühr angefallen wäre, da lediglich die Annahme des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung erklärt worden wäre (so z.B. Beschluss des SG Hannover vom 2. Oktober 2006, Az. S 4 SF 46/06 und Beschluss vom 8. Mai 2006, Az. S 34 SF 115/05), hält die Kammer diese Begründung ebenfalls nicht für überzeugend.
- SG Hildesheim, 02.03.2007 - S 12 SF 121/06 Soweit einzelne Sozialgerichte die Festsetzung der fiktiven Terminsgebühr in Höhe der Mindestgebühr damit begründen, dass die normale Terminsgebühr bei einer hypothetisch durchgeführten mündlichen Verhandlung ebenfalls lediglich in Höhe der Mindestgebühr angefallen wäre, da lediglich die Annahme des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung erklärt worden wäre (so z.B. Beschluss des SG Hannover vom 2. Oktober 2006, Az. S 4 SF 46/06 und Beschluss vom 8. Mai 2006, Az. S 34 SF 115/05), hält die Kammer diese Begründung ebenfalls nicht für überzeugend.
- SG Hildesheim, 23.02.2007 - S 12 SF 28/07 Soweit einzelne Sozialgerichte die Festsetzung der fiktiven Terminsgebühr in Höhe der Mindestgebühr damit begründen, dass die normale Terminsgebühr bei einer hypothetisch durchgeführten mündlichen Verhandlung ebenfalls lediglich in Höhe der Mindestgebühr angefallen wäre, da lediglich die Annahme des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung erklärt worden wäre (so z.B. Beschluss des SG Hannover vom 2. Oktober 2006, Az. S 4 SF 46/06 und Beschluss vom 8. Mai 2006, Az. S 34 SF 115/05), hält die Kammer diese Begründung ebenfalls nicht für überzeugend.
- SG Hildesheim, 21.02.2007 - S 12 SF 94/06 Soweit einzelne Sozialgerichte die Festsetzung der fiktiven Terminsgebühr in Höhe der Mindestgebühr damit begründen, dass die normale Terminsgebühr bei einer hypothetisch durchgeführten mündlichen Verhandlung ebenfalls lediglich in Höhe der Mindestgebühr angefallen wäre, da lediglich die Annahme des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung erklärt worden wäre (so z.B. Beschluss des SG Hannover vom 2. Oktober 2006, Az. S 4 SF 46/06 und Beschluss vom 8. Mai 2006, Az. S 34 SF 115/05), hält die Kammer diese Begründung ebenfalls nicht für überzeugend.
- SG Hildesheim, 21.02.2007 - S 12 SF 129/06 Soweit einzelne Sozialgerichte die Festsetzung der fiktiven Terminsgebühr in Höhe der Mindestgebühr damit begründen, dass die normale Terminsgebühr bei einer hypothetisch durchgeführten mündlichen Verhandlung ebenfalls lediglich in Höhe der Mindestgebühr angefallen wäre, da lediglich die Annahme des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung erklärt worden wäre (so z.B. Beschluss des SG Hannover vom 2. Oktober 2006, Az. S 4 SF 46/06 und Beschluss vom 8. Mai 2006, Az. S 34 SF 115/05), hält die Kammer diese Begründung ebenfalls nicht für überzeugend.
- SG Hildesheim, 02.02.2007 - S 12 SF 118/06
- SG Hildesheim, 18.01.2007 - S 12 SF 128/06
- SG Frankfurt/Main, 08.12.2014 - S 7 SF 253/14
Die fiktive Terminsgebühr ist bei Beendigung des Rechtsstreits durch Annahme …
- SG Hildesheim, 12.03.2007 - S 12 SF 15/07
- SG Hildesheim, 18.01.2007 - S 12 SF 96/06
- SG Hildesheim, 25.04.2007 - S 12 SF 1/07
- SG Hildesheim, 21.02.2007 - S 12 SF 124/06
- SG Hannover, 11.01.2010 - S 34 SF 64/09
- SG Oldenburg, 25.07.2006 - S 10 SF 64/06