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   SG Münster, 18.01.2010 - S 6 P 202/09 ER   

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https://dejure.org/2010,1177
SG Münster, 18.01.2010 - S 6 P 202/09 ER (https://dejure.org/2010,1177)
SG Münster, Entscheidung vom 18.01.2010 - S 6 P 202/09 ER (https://dejure.org/2010,1177)
SG Münster, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - S 6 P 202/09 ER (https://dejure.org/2010,1177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterlasung einer Veröffentlichung eines vorläufigen Transparenzberichts über eine Qualitätsprüfung in einem Altenheim und Pflegeheim; Rechtswidrige Veröffentlichung eines Transparenzberichts als Verstoß gegen die Berufsfreiheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Pflegeeinrichtungen vs. MDK: Vorschnelle Transparenzberichte?

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Qualitätsbericht über Pflegeheim darf nicht ins Internet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Transparenzberichte der Pflegeeinrichtungen unter Verschluß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Transparenzbericht über Pflegeeinrichtung darf nicht ins Internet gestellt werden

  • bsk-ev.org (Kurzinformation)

    Sozialgerichtsbeschlüsse zur Veröffentlichung eines Transparenzberichts

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gerichte streiten über Berichte zu Pflegeheimen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Pflegeheim wehrt sich erfolgreich gegen Bericht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Transparenzbericht über Pflegeeinrichtung darf nicht ins Internet gestellt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ergebnisse einer Qualitätsprüfung in Pflegeheim dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden - Veröffentlichungen beruhen auf unsicheren Tatsachengrundlagen und stellen Wettbewerbsnachteil dar

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Münster, 19.01.2010 - S 6 P 201/09

    Pflegeversicherung

    Auszug aus SG Münster, 18.01.2010 - S 6 P 202/09
    Hiergegen richtet sich die am 25. November 2009 beim Sozialgericht Münster erhobene Klage (Az.: S 6 P 193/09) und der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vom 02. Dezember 2009 (Az.: S 6 P 201/09 ER), mit dem die Antragstellerin die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage begehrt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, die Verwaltungsakten sowie auf die Streitakten der Verfahren S 6 P 193/09 und S 6 P 201/09 ER verwiesen.

  • SG Dortmund, 11.01.2010 - S 39 P 279/09

    Transparenzbericht über Pflegeheim darf veröffentlicht werden

    Auszug aus SG Münster, 18.01.2010 - S 6 P 202/09
    Im Übrigen verweisen die Antragsgegner auf weitere aktuelle Entscheidungen von Sozialgerichten, die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung von Transparenzberichten zurückgewiesen haben (SG Dresden, Beschluss vom 22.12.2009, S 16 P 173/09 ER; SG Regensburg, Beschluss vom 04.01.2010, S 2 P 112/09 ER; SG Dortmund, Beschluss vom 11.01.2010, S 39 P 279/09 ER).
  • SG Regensburg, 04.01.2010 - S 2 P 112/09

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Transparenzberichts zur

    Auszug aus SG Münster, 18.01.2010 - S 6 P 202/09
    Im Übrigen verweisen die Antragsgegner auf weitere aktuelle Entscheidungen von Sozialgerichten, die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung von Transparenzberichten zurückgewiesen haben (SG Dresden, Beschluss vom 22.12.2009, S 16 P 173/09 ER; SG Regensburg, Beschluss vom 04.01.2010, S 2 P 112/09 ER; SG Dortmund, Beschluss vom 11.01.2010, S 39 P 279/09 ER).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus SG Münster, 18.01.2010 - S 6 P 202/09
    Speziell zum Problem der Verbreitung marktbezogener Informationen des Staates - um das es auch vorliegend geht - hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 26. Juni 2002 (BVerfGE 105, 252 ff) dargelegt, dass die Veröffentlichung solcher Informationen den grundrechtlichen Gewährleistungsanspruch von betroffenen Wettbewerbern aus Art. 12 GG nur dann nicht beeinträchtigt, wenn bei Vorliegen einer staatlichen Aufgabe insbesondere die Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit der Informationen beachtet würden.
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99

    Facharztbezeichnungen

    Auszug aus SG Münster, 18.01.2010 - S 6 P 202/09
    Auch wenn dem Gesetzgeber im Bereich der Berufsausübungsregelungen ein erheblicher Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zusteht, muss nach dem BVerfG jede Beeinträchtigung der Berufsfreiheit geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein (vgl. etwa BVerfGE 106, 181 / 191 f).
  • SG Bayreuth, 11.01.2010 - S 1 P 147/09

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Auszug aus SG Münster, 18.01.2010 - S 6 P 202/09
    Zu Recht habe das Sozialgericht Bayreuth in seinem Beschluss vom 11. Januar 2010 (Az.: S 1 P 147/09 ER) dargelegt, dass das von den Antragsgegnern geübte Verfahren keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2010 - L 10 P 10/10

    Pflege-TÜV ist nicht verfassungswidrig

    Die Veröffentlichung von Transparenzberichten ist trotz der gegebenen relativen Unsicherheit nicht zu beanstanden (so auch SG Köln, Beschluss vom 01.02.2010, S 23 P 224/09 ER; SG Bayreuth, aaO; SG Hamburg, Beschluss vom 10.02.2010, S 35 P 128/09 ER; SG Augsburg, aaO; aA SG Münster, Beschluss vom 18.01.2010, S 6 P 202/09 ER, juris Rn 35, SG Münster, Beschluss vom 05.02.2010 [nicht rechtskräftig], S 6 P 233/09 ER; SG München, Beschluss vom 27.01.2010, aaO, juris Rn 21).
  • SG Münster, 26.05.2010 - S 6 P 35/10

    Erneuter Stopp der Veröffentlichung eines Transparenzberichts

    Nach der Rechtsprechung der erkennenden Kammer (Beschluss vom 18. Januar 2010, Az.: S 6 P 202/09 ER) sei dem Antrag stattzugeben.

    Die erkennende Kammer ist in ihrem Beschluss vom 18. Januar 2010 (Az.: S 6 P 202/09 ER) bei der Prüfung der Frage, ob die auf der Basis der PTVS erstellten Transparenzberichte den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen genügen, von den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in seiner Glykol-Entscheidung vom 26. Juni 2002 (Az.: 1 BvR 558/912, BVerfGE 105, 252 ff.) ausgegangen.

  • SG Münster, 19.01.2010 - S 6 P 201/09

    Pflegeversicherung

    Dieses Verfahren wird unter dem Aktenzeichen S 6 P 202/09 ER geführt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten einschließlich der Streitakten S 6 P 202/09 ER und S 6 P 193/09 sowie auf die Verwaltungsakten der Antragsgegner Bezug genommen.

  • LSG Bayern, 30.03.2010 - L 2 P 7/10

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Im Übrigen schließe sie sich den Argumenten anderer, mit derselben Streitfrage befassten, Sozialgerichte an, so dem Sozialgericht Münster (Beschluss vom 18.01.2010 - S 6 P 202/09 ER), dem Sozialgericht Dessau (Beschluss vom 04.01.2010 - S 3 P 9/09 ER) und dem Sozialgericht München (Beschluss vom 13.01.2010 - S 19 P 6/10 ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.10.2010 - L 4 P 12/10

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Nach den Ausführungen des Sozialgerichts Münster im Beschluss vom 18. Januar 2010 (Az. S 6 P 202/09 ER) müsse die Veröffentlichung des vorläufigen Transparenzberichtes jedenfalls so lange unterbleiben, bis der Sachverhalt sorgfältig aufgeklärt sei.
  • SG Münster, 20.08.2010 - S 6 P 111/10

    Pflegenoten rechtswidrig

    Die Klägerin hat sich zur Begründung ihrer Klage auf die Rechtsprechung der Kammer (Beschluss vom 18. Januar 2010, Az.: S 6 P 202/09) gestützt.
  • SG Münster, 24.08.2012 - S 6 P 43/12

    Pflegeversicherung

    In ständiger Rechtsprechung hat die erkennende Kammer (zuerst im Beschluss vom 18. Januar 2010, Az.: S 6 P 202/09 ER; im rechtskräftig gewordenen Urteil vom 20. August 2010, Az.: S 6 P 111/10, zuletzt im ebenfalls rechtskräftig gewordenen Urteil vom 24. Juni 2011, Az.: S 6 P 14/11) die Auffassung vertreten, dass die Veröffentlichung von Pflegenoten auf dem Boden der geltenden Pflegetransparenzvereinbarungen das Grundrecht der Einrichtungsträger auf Berufsausübungsfreiheit verletzt und die Verbraucher in die Irre führt.
  • SG Münster, 24.06.2011 - S 6 P 14/11

    Pflegeversicherung

    Bei dieser Feststellung stützt sich die Kammer - wie bereits in ihrem Beschluss vom 18. Januar 2010, Az.: S 6 P 202/09 ER - auch auf das im Vorwort der Transparenzvereinbarung vom 17. Dezember 2008 niedergelegte Eingeständnis, dass es "derzeit keine pflegewissenschaftlich gesicherten Erkenntnissse über valide Indikatoren der Ergebnis- und Lebensqualtität der pflegerischen Versorgung in Deutschland gibt".
  • SG Magdeburg, 15.04.2010 - S 5 P 19/10

    Einstweiliger Rechtsschutz zugunsten einer ambulanten Pflegeeinrichtung gegen die

    Es kann insofern die Diskussion in Rechtsprechung und Literatur über die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen (vgl. SG M., Beschluss vom 13. Januar 2010 - S 19 P 6/10 ER; LSG Sachsen, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 1 P 1/10 B ER) und die Anwendbarkeit der PTV (vgl. SG Münster, Beschluss vom 18. Januar 2010 - S 6 P 202/09 ER; LSG Berlin-Brandenburg; Beschluss vom 29. März 2010 - L 27 P 14/10 B ER) und zur Gewichtung der Dokumentationen in der Pflege im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes noch dahinstehen.
  • SG Köln, 28.01.2010 - S 23 P 234/09

    Pflegeversicherung

    Ergänzend verweist die Antragstellerin auf einen Beschluss des SG Münster(S 6 P 202/09 ER).
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