Rechtsprechung
| SG Fulda, 17.03.2004 - S 1 AL 77/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,39076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Eintritt einer zwölfwöchigen Sperrzeit i.S.d. § 144 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III) bei Kündigung eines faktischen Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitslosen; Anforderungen an das Bestehen eines wichtigen Grundes für die Beendigung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das …
Auszug aus SG Fulda, 17.03.2004 - S 1 AL 77/03
Verschiedene Arbeits- und Landesarbeitsgerichte haben im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Straftatbestand des Lohnwuchers (BGH vom 22.04.1997, BB 1997, Seite 2166; NJW 1997, Seite 2689) entschieden, dass jedenfalls ein Lohn, der nur zwei Drittel des Tariflohns entspricht, den Tatbestand des Lohnwuchers erfülle und damit sittenwidrig ist. - BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99
Lohnwucher
Auszug aus SG Fulda, 17.03.2004 - S 1 AL 77/03
Zur Ermittlung dieser verkehrsüblichen Vergütung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur auf den Vergleich mit den Tariflöhnen des jeweiligen Wirtschaftszweiges abzustellen, sondern von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (vergleiche z.B. BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 527/99 mit weiteren Nachweisen). - SG Fulda, 23.01.1992 - S 1c Ar 81/91
Auszug aus SG Fulda, 17.03.2004 - S 1 AL 77/03
(Vergleiche zu einem ähnlichen Fall des faktischen Arbeitsverhältnisses bereits SG Fulda vom 23.01.1992 - S 1c Ar 81/91, Info also 1993 Seite 112).
- ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07
Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung
23 ff.; Gabriele Peter, ArbuR 1999, 289; Kerstin Feldhoff, PersR 2000, 87; Gerhard Reinecke (Fn. 64) S. 32; Klaus Bepler, in: Georg Annuss/Eduard Picker/Helmut Wissmann (Hrg.), Festschrift für Reinhard Richardi (2007), S. 189 ff.; s. zu ersten Reaktionen der Rechtsprechung ArbG Bremen 30.8.2000 - 5 Sa 5152/00 u.a. - DB 2000, 2278 = NZA-RR 2001, 27; im Anschluss daran SG Fulda 17.3.2004 - S 1 AL 77/03 - info also 2004, 217, 219; SG Berlin 27.02.2006 - S 77 AL 742/05 - info also 2006, 69 = ArbuR 2007, 54 (m. Anm. Gabriele Peter), wo als Existenzminimum für die Stadt Berlin im Jahre 2004 ein Einkommen von 780, 20 Euro (netto) genannt ist. - SG Berlin, 27.02.2006 - S 77 AL 742/05
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsablehnung - zumutbare Beschäftigung - …
Rn. 27 Mit dem Arbeitsgericht Bremen (Urteil vom 30.8.2000, Az. 5 Ca 5152, 5198/00 = ArbuR 2001, 231) und dem Sozialgericht Fulda (Urteil vom 17.03.2004, Az. S 1 AL 77/03 = info also 2004, 217-219) ist die Kammer der Auffassung, dass das auffällige Missverhältnis, das die Sittenwidrigkeit begründet, auch anzunehmen ist, wenn der angebotene Lohn bei Vollzeitarbeit unter dem Sozialhilfeniveau für eine volljährige alleinstehende Person ohne Unterhaltsverpflichtungen, bei sozialhilferechtlich angemessener Unterkunft und bei uneingeschränkter Erwerbsfähigkeit liegt.
dejure.org
Übersicht SG Fulda
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.