Rechtsprechung
| SG Berlin, 23.06.2008 - S 119 AS 749/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bildungsgutschein für eine 22-monatige überbetriebliche Ausbildung zur Heilpraktikerin Psychotherapie/Kunsttherapie; Abgrenzung zwischen Ausbildung und Weiterbildung unter Berücksichtigung des Charakters einer Maßnahme nach objektiven Kriterien; Notwendigkeit einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R
Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und …
Auszug aus SG Berlin, 23.06.2008 - S 119 AS 749/07
2) Auch bei Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss ist eine Beschäftigungsprognose in dem Sinne zu verlangen, dass die Erwartung besserer Eingliederungschancen nach Teilnahme an der Maßnahme bestehen muss (vgl. BSG, Urteil vom 03.07.2003 -B 7 AL 66/02 R-).Insoweit neigt die Kammer - ohne dass es vorliegend darauf entscheidungserheblich ankäme - der Auffassung zu, auch bei Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss eine Beschäftigungsprognose in dem Sinne zu verlangen, dass die Erwartung besserer Eingliederungschancen nach Teilnahme an der Maßnahme bestehen muss (vgl. BSG, Urteil vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R -, abrufbar unter juris, dort RN 22).
- BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen …
Auszug aus SG Berlin, 23.06.2008 - S 119 AS 749/07
1) Ein Anspruch auf Übernahme von Weiterbildungskosten (§ 79 SGB 3) besteht dann nicht, wenn es sich bei dem von einer Antragsstellerin besuchten Ausbildungsgang zur Heilpraktikerin für Psychotherapie und Kunsttherapeutin um eine Ausbildung handelt, für die berufliche Vorkenntnisse, insbesondere berufliche Vorerfahrungen, nicht erforderlich sind (so BSG unter Bezugnahme auf vorangegangene Entscheidungen in seinem Urteil vom 29.01.2008 -B 7/7a AL 68/06 R).Wie das Bundessozialgericht unter Bezugnahme auf vorangegangene Entscheidungen in einem Urteil vom 29. Januar 2008 (B 7/7a AL 68/06 R, abrufbar unter juris) erneut festgestellt hat, ist die Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 6 B 388/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - dreijährige …
Auszug aus SG Berlin, 23.06.2008 - S 119 AS 749/07
Danach ist die Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen: maßgebend ist dabei die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme, nicht die Perspektive des Teilnehmers (BSG aa0 und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2006 -L 6 B 388/06 AL ER-).Während die berufliche Weiterbildung erkennbar auf eine angemessene Berufserfahrung als Grundlage einer beruflichen Weiterbildung abstellt und auf berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten anknüpft, baut eine Ausbildungsmaßnahme nicht auf bereits erworbene berufliche Kenntnisse auf (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER -, abrufbar unter juris, dort RN 18).
- LSG Baden-Württemberg, 02.09.2005 - L 8 AL 4970/04
Berufliche Weiterbildung - fehlender Berufsabschluss - Förderungsvoraussetzungen
Auszug aus SG Berlin, 23.06.2008 - S 119 AS 749/07
Bei dem Bildungsgutschein handelt es sich um einen Bescheid, mit dem das Vorliegen der Voraussetzungen für die Förderung einer Weiterbildung festgestellt wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02. September 2005 - L 8 AL 4970/04 -, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de ).Ob eine Prognoseentscheidung bei Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss (vgl. § 77 Abs. 2 Nr. 2 SGB III) entfällt, weil sich aus dem Fehlen eines berufsqualifizierenden Abschlusses immer die Notwendigkeit der beruflichen Weiterbildung ergibt (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02. September 2005 - L 8 AL 4970/04 -, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de), erscheint der Kammer allerdings zweifelhaft vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach §§ 77 ff. um eine steuerfinanzierte Leistung handelt, bei deren Bewilligung die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und des effizienten Mitteleinsatzes zu berücksichtigen sind.
- LSG Hessen, 02.10.2009 - L 5 R 315/08
Leistung zur Teilhabe - Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung - …
Rn. 36 Kommt es insoweit auf die Kriterien des Arbeitsförderungsrechts an, ist die Abgrenzung zwischen der Berufsausbildung im Sinne der §§ 59 ff. SGB III und der beruflichen Weiterbildung im Sinne der §§ 77 ff. SGB III ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und Vorbildung im Einzelfall allein anhand der konkreten Ausgestaltung des Bildungsangebots nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl. zum Vorgängerrecht des AFG - Arbeitsförderungsgesetz -: BSG, Urteil vom 22. September 1976 - 7 Rar 142/74; zum Recht des SGB III: BSG, Urteile vom 30. September 2008 - B 4 AS 28/07 R; vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R; vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R; vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R; Hessisches LSG, Beschluss vom 22. März 2007 - L 9 AS 99/07 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2009 - L 19 AL 81/07 - LSG Berlin Brandenburg…, Urteil vom 14. April 2008 - L 10 AS 154/08 -, Rn. 19 und Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 -, Rn.19; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07 -, Rn. 19 und Beschlüsse vom 4. April 2007 - L 7 AL 755/07 ER-B und L 7 AL 755/07 - …und vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER -, Rn. 19; SG Berlin, Urteil vom 23. Juni 2008 - S 119 AS 749/07 - vgl. auch: Eicher, in: Jahrbuch des Sozialrechts, Bd. 27, S 371, B. Schmidt, in: Eicher/Schlegel, SGB III, vor §§ 77 bis 96 Rn. 2a ff, Stand Juni 2007; Luik, in: juris PraxisReport, Sozialrecht 11/2007 Anm. 3). - SG Bremen, 15.06.2011 - S 21 AS 569/10
Förderung einer Ausbildung zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zum …
Während die berufliche Weiterbildung erkennbar auf eine angemessene Berufserfahrung als Grundlage einer beruflichen Weiterbildung abstellt und auf berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten anknüpft, baut eine Ausbildungsmaßnahme nicht auf bereits erworbene berufliche Kenntnisse auf (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.09.2010, L 9 AS 64/08 unter Berufung auf BSG, Urteil vom 29.01.2008, Az. B 7/7a AL 68/06 R; Urteil vom 04.02.1999, Az. B 7 AL 12/98 R; SG Berlin, Urteil vom 23.06.2008, Az. S 119 AS 749/07).
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