Rechtsprechung
| SG Berlin, 23.04.2007 - S 119 AS 751/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Berlin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mangelnde hinreichende Bestimmtheit eines Arbeitslosengeld II aufhebenden und rückfordernden Bescheides; Erforderlichkeit einer Identifizierung der Leistungsempfänger bei der Aufhebung einer Leistungsbewilligung; Verstoß gegen den Individualisierungsgrundsatz im Rahmen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2006 - L 5 B 549/06
Sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung über Leistungen der Grundsicherung für …
Auszug aus SG Berlin, 23.04.2007 - S 119 AS 751/07
Das ändert aber nichts daran, dass die Vertretenen - hier der Sohn und ab 01. März 2006 auch der 2. Ehemann der Klägerin - ihren jeweiligen individuellen Anspruch behalten, der auch für sie individuell entschieden werden muss (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2006 - L 5 B 549/06 AS ER -).Daraus folgt, dass gegenüber jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein rechtlich gesonderter Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ergehen muss (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2006 - l 5 B 549/06 AS ER -), wobei Bescheide, die Leistungen für minderjährige Kinder aufheben, an die jeweiligen gesetzlichen Vertreter zu adressieren sind.
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus SG Berlin, 23.04.2007 - S 119 AS 751/07
Dies hat das Bundessozialgericht nunmehr in seinem Urteil vom 07. November 2006 (B 7b AS 8/06 R) klargestellt und ausgeführt, dass das SGB II keinen Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft als solcher kenne, sondern dass Anspruchsinhaber jeweils alle einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft seien. - BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung
Auszug aus SG Berlin, 23.04.2007 - S 119 AS 751/07
Der Aufhebungsbescheid und der die Rückforderung stützende Erstattungsbescheid sind dabei die Umkehr (das Spiegelbild) des Leistungsverhältnisses (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1992 - 5 C 29/88 -, DVBl. 1992, 1483 = NJW 1993, 215).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 9 AS 127/06
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitssuchende - sofortige …
Auszug aus SG Berlin, 23.04.2007 - S 119 AS 751/07
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Rückabwicklung für vergangene Zeiträume nach Auszahlung rechtswidrig bewilligter Leistungen in einem zweistufigen Verfahren vollzieht, so dass zwischen der Aufhebung des ursprünglichen Bewilligungsbescheides für die Vergangenheit einerseits und der Rückforderung geleisteter Zahlungen andererseits zu unterscheiden ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.02.2006 - L 9 AS 127/06 ER -). - SG Schleswig, 13.06.2006 - S 9 AS 834/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, - Rücknahmeentscheidung bei …
Auszug aus SG Berlin, 23.04.2007 - S 119 AS 751/07
Der in der "Soll"-Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X ohnehin eingeschränkte Vertrauensschutz wird durch den Verweis in § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) auf § 330 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) dahingehend noch weiter eingeschränkt, als dass auch in atypischen Fällen eine Ermessensausübung ausscheidet und eine gebundene Entscheidung des Leistungsträgers zu erfolgen hat (vgl. SG Schleswig, Urteil vom 13.06.2006, S 9 AS 834/05). - OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03
Hinreichende Bestimmtheit eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheids bei …
Auszug aus SG Berlin, 23.04.2007 - S 119 AS 751/07
Genauso wenig, wie aus der Bedarfsgemeinschaft eine Gesamtgläubigerschaft jedes Mitgliedes für die Ansprüche der anderen Mitglieder abgeleitet werden kann (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 07. November 2006), kann von der Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden (so ausdrücklich Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.04.2003 - 12 LA 85/03 - hinsichtlich der Rückerstattung von zu Unrecht gewährter Sozialhilfe).
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bestimmtheit von Aufhebungs- und …
Dies betrifft sowohl die Aufhebungs- als auch die Erstattungsverfügung, denn es ist zu berücksichtigen, dass sich die Rückabwicklung für vergangene Zeiträume nach Auszahlung rechtswidrig bewilligter Leistungen in einem zweistufigen Verfahren vollzieht, so dass zwischen der Aufhebung des ursprünglichen Bewilligungsbescheides für die Vergangenheit einerseits und der Rückforderung geleisteter Zahlungen andererseits zu unterscheiden ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.02.2006 - L 9 AS 127/06 ER -;SG Berlin, Urteil vom 23.04.2007 - S 119 AS 751/07 - zitiert nach juris Rn. 15). - SG Dortmund, 13.07.2010 - S 28 AS 349/10
Arbeitslosenversicherung
Zum einen wird zusätzlich verlangt, dass der Bescheid konkret die aufgehobenen Verwaltungsentscheidungen durch Angabe des Datums benennt (Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.12.2008, Az.: 12 B 06.1796; LSG NRW, Beschluss vom 01.07.2009, Az.: L 7 B 91/09 AS; LSG NRW, Beschluss vom 26.11.2007, Az.: L 7 B 258/07 ER; SG Berlin, Urteil vom 23.04.2007, Az.: S 119 AS 751/07; a.A. VG München, Urteil vom 08.08.2007, Az.: M 6a K 03.1596).
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