Rechtsprechung
| SG Karlsruhe, 23.01.2023 - S 12 AS 2166/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Justiz Baden-Württemberg
§ 88 Abs 1 SGG, § 102 Abs 1 SGG, SGB 2, GG
Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Untätigkeitsklage - Fortsetzung der Rechtsverfolgung unter Hinweis auf angebliche Fremdenfeindlichkeit und Rassismus der "Nazi Nachkommen Justiz" auch nach zwischenzeitlicher Bewilligung von SGB 2-Leistungen
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- SG Karlsruhe, 14.04.2020 - S 12 SB 3113/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung durch Gerichtsbescheid - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.01.2023 - S 12 AS 2166/22
Ebenso verweist der Kläger zurecht auf die Fortwirkungen der nationalsozialistischen Prägung der Justiz, welche für die Sozialgerichtsbarkeit gar nicht überschätzt werden können und in Baden-Württemberg nie wissenschaftlich untersucht wurden (vgl. Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 14. April 2020 - S 12 SB 3113/19 -, Rn. 128 f., juris).Die ausschließlich historische Perspektive des Klägers verkennt jedoch, dass die gegenwärtige Misere der Sozialgerichtsbarkeit auch Menschen deutscher Staatsangehörigkeit und Abstammung systematisch in Mitleidenschaft zieht.
- SG Karlsruhe, 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22
COVID-19-Pandemie und menschenwürdiges Existenzminimum, § 70 Satz 1 SGB II …
Anlass hierfür seien sowohl zwei jüngere Gerichtsentscheidungen der 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe ( SG Karlsruhe, 09.05.2023, S 12 AS 2046/22 bzw. SG Karlsruhe, 23.01.2022, S 12 AS 2166/22) als auch die Klagebegründung der Anfechtungsklage des Kammervorsitzenden gegen die am 25.07.2023 durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe als rechtswidrig erachtete dienstliche Beurteilung.Dieses offenkundige Versagen leistete nicht nur demokratieskeptischen recht(sextrem)en Tendenzen Vorschub, sondern bestärkte auch link(sextrem)e darin, in sozialgerichtlichen Klagebegründungen verschwörungstheoretisch die Misere der Sozialgerichtsbarkeit wäre allein mit ihrer historischen Verstrickung mit dem fremdenfeindlichen und rassistischen Nazi-Regime bzw. den persönlichen Kontinuitäten in der Justiz nach 1945 zu erklären (vgl. SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 23. Januar 2023 - S 12 AS 2166/22 -, Rn. 17 , juris).
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