Rechtsprechung
| SG Marburg, 16.01.2008 - S 12 KA 188/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 85 Abs 4 SGB 5
Honorarverteilung bei der jungen vertragsärztlichen Praxis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung eines vertragsärztlichen Honorars nach den Grundsätzen des Honorarverteilungsvertrages; Gewährung eines Auffüllbetrages wegen Unterschreitung des Fallwertes eines Referenzquartals um mehr als 5 Prozent; Besetzung einer Kammer mit Vertragsärzten und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Marburg, 16.01.2008 - S 12 KA 188/07
- SG Marburg, 26.11.2008 - S 12 KA 13/08
- LSG Hessen, 26.11.2008 - L 4 KA 14/08
- BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R
- LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 1/09
- BSG, 09.05.2012 - B 6 KA 43/11 R
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R
Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung - …
Auszug aus SG Marburg, 16.01.2008 - S 12 KA 188/07
Das bedeutet nicht, dass alle Praxen mit unterdurchschnittlichem Umsatz von jeder Begrenzung des Honorarwachstums verschont werden müssten, wie dies den neu gegründeten Praxen einzuräumen ist, solange diese sich noch in der Aufbauphase befinden, die auf drei bis fünf Jahre bemessen werden kann (vgl. BSG v. 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 9 = BSGE 92, 233 = GesR 2004, 393 = MedR 2004, 639, juris Rdnr. 25). - BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 8/99 R
Teilbudgets vor Inkrafttreten des GKVNOG 2 rechtmäßig, Verfassungsmäßigkeit des …
Auszug aus SG Marburg, 16.01.2008 - S 12 KA 188/07
Dem Normgeber steht bei der Neuregelung komplexer Materien unter dem Gesichtspunkt der Anfangs- und Erprobungsregelungen ein besonders weiter Gestaltungsspielraum zu, weil sich häufig bei Erlass der maßgeblichen Vorschriften deren Auswirkungen nicht in allen Einzelheiten übersehen lassen und deshalb auch gröbere Typisierungen und geringere Differenzierungen zunächst hingenommen werden müssen (vgl. BSG, Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 8/99 R - USK 2000-110, juris Rdnr. 23;… BSG, Urt. v. 29.01.1997 - 6 RKa 18/96 - SozR 3-2500 § 87 Nr. 16, juris Rdnr. 14;… Freudenberg in: jurisPK-SGB V, online-Ausgabe, Stand: 01.08.2007, § 85, Rdnr. 129;… Engelhard in: Hauck-Haines, SGB V, § 85, Rdnr. 165). - BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 18/96
Festsetzung der Fallpunktzahl für Leistungen des Basislabors in Teil B Kapitel O …
Auszug aus SG Marburg, 16.01.2008 - S 12 KA 188/07
Dem Normgeber steht bei der Neuregelung komplexer Materien unter dem Gesichtspunkt der Anfangs- und Erprobungsregelungen ein besonders weiter Gestaltungsspielraum zu, weil sich häufig bei Erlass der maßgeblichen Vorschriften deren Auswirkungen nicht in allen Einzelheiten übersehen lassen und deshalb auch gröbere Typisierungen und geringere Differenzierungen zunächst hingenommen werden müssen (…vgl. BSG, Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 8/99 R - USK 2000-110, juris Rdnr. 23; BSG, Urt. v. 29.01.1997 - 6 RKa 18/96 - SozR 3-2500 § 87 Nr. 16, juris Rdnr. 14;… Freudenberg in: jurisPK-SGB V, online-Ausgabe, Stand: 01.08.2007, § 85, Rdnr. 129;… Engelhard in: Hauck-Haines, SGB V, § 85, Rdnr. 165). - LSG Hessen, 09.08.2006 - L 4 KA 7/05
Auszug aus SG Marburg, 16.01.2008 - S 12 KA 188/07
Diese kann der Vorstand der Beklagten hier selbst treffen (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 09.08.2006 - L 4 KA 7/05 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).
- SG Marburg, 12.03.2008 - S 12 KA 236/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ausgleichsregelung zur …
Abweichend hiervon ist der Stützungsbetrag für sog. junge Praxen aus dem Fallwert des Quartals I/05 und der Fallzahl des aktuellen Abrechnungsquartals zu berechnen, maximal jedoch bis zum Durchschnittshonorar der Fachgruppe (Fortführung von SG Marburg, Urt. 16.01.2008 - S 12 KA 188/07 - ).Die Kammer hat bereits für eine sich im Wachstum aufgrund einer allmählichen Fallzahlsteigerung befindlichen sog. junge Praxis entschieden, für die die Beklagte die Ausgleichsregelung nur bis zur Fallzahl des Vorjahresquartals angewandt hatte, dass es gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstößt, wenn bei gleicher Leistung im aktuellen Abrechnungsquartal die Ausgleichsregelung nach Ziff. 7.5 HVV zu einer Benachteiligung junger Praxen führt, die ihre Wachstumsphase im Referenzquartal nicht abgeschlossen hatten (vgl. SG Marburg, Urt. 16.01.2008 - S 12 KA 188/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris -Berufung anhängig bei dem LSG Hessen - L 4 KA 14/08 -).
- SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarkürzung für eine im Wachstum befindliche …
Eine Ausgleichregelung in einem Honorarverteilungsvertrag, wonach zur Vermeidung von praxisbezogenen Honorarverwerfungen nach Einführung des EBM 2005 ein Vergleich des für das aktuelle Abrechnungsquartal berechneten fallbezogenen Honoraranspruches der einzelnen Praxis mit der fallbezogenen Honorarzahlung im entsprechenden Abrechnungsquartal des Jahres 2004 erfolgt und in dem Fall, dass der Fallwertvergleich eine Fallwertminderung oder Fallwerterhöhung von jeweils mehr als 5% (bezogen auf den Ausgangswert des Jahres 2004) zeigt, zu einer Begrenzung oder Stützung auf den maximalen Veränderungsrahmen von 5% führt, kann für sog. junge Praxen in der Aufbauphase im Fall einer Honorarkürzung nur bis zum Durchschnittshonorar der Fachgruppe angewandt werden (Fortführung von SG Marburg, Urt. 16.01.2008 - S 12 KA 188/07 - und v. 12.03.2008 - S 12 KA 236/07 - ).Rn. 28 Die Kammer hat bereits für eine sich im Wachstum aufgrund einer allmählichen Fallzahlsteigerung befindlichen sog. junge Praxis entschieden, für die die Beklagte die Ausgleichsregelung nur bis zur Fallzahl des Vorjahresquartals angewandt hatte, dass es gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstößt, wenn bei gleicher Leistung im aktuellen Abrechnungsquartal die Ausgleichsregelung nach Ziff. 7.5 HVV zu einer Benachteiligung junger Praxen führt, die ihre Wachstumsphase im Referenzquartal nicht abgeschlossen hatten (vgl. SG Marburg, Urt. 16.01.2008 - S 12 KA 188/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris < Berufung anhängig bei dem LSG Hessen - L 4 KA 14/08 -).
- SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 352/07
Vertragsärztliche Versorgung, Rechtmäßigkeit eines Honorarverteilungsvertrags, …
Das SG Marburg, S 12 KA 188/07, habe ausgeführt, dass die Regelung nach Ziffer 7.5 HVV jedenfalls für das Quartal II/05 vor dem Hintergrund einer Anfangs- und Erprobungsregelung nicht zu beanstanden sei.
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