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Rechtsprechung
   SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12916
SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07 (https://dejure.org/2008,12916)
SG Marburg, Entscheidung vom 21.05.2008 - S 12 KA 273/07 (https://dejure.org/2008,12916)
SG Marburg, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - S 12 KA 273/07 (https://dejure.org/2008,12916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    EBM-Ä, § 85 Abs 4 SGB 5
    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarkürzung für eine im Wachstum befindliche junge Praxis - Verstoß gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für Sonderregelungen bezüglich der Ausgleichsregelung nach Ziffer 7.5 Honorarverteilungsvertrag (HVV); Generelle Zulässigkeit oder Zulässigkeit im Rahmen einer Anfangsregelung und Erprobungsregelung der Ausgleichsregelung nach Ziffer 7.5 HVV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EBM-Ä (2005); SGB V § 85 Abs. 4
    Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen, Zulässigkeit einer Ausgleichsregelung bei der Honorarkürzung im Wachstum befindliche junge Praxen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • SG Marburg, 16.01.2008 - S 12 KA 188/07

    Honorarverteilung bei der jungen vertragsärztlichen Praxis

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07
    Eine Ausgleichregelung in einem Honorarverteilungsvertrag, wonach zur Vermeidung von praxisbezogenen Honorarverwerfungen nach Einführung des EBM 2005 ein Vergleich des für das aktuelle Abrechnungsquartal berechneten fallbezogenen Honoraranspruches der einzelnen Praxis mit der fallbezogenen Honorarzahlung im entsprechenden Abrechnungsquartal des Jahres 2004 erfolgt und in dem Fall, dass der Fallwertvergleich eine Fallwertminderung oder Fallwerterhöhung von jeweils mehr als 5% (bezogen auf den Ausgangswert des Jahres 2004) zeigt, zu einer Begrenzung oder Stützung auf den maximalen Veränderungsrahmen von 5% führt, kann für sog. junge Praxen in der Aufbauphase im Fall einer Honorarkürzung nur bis zum Durchschnittshonorar der Fachgruppe angewandt werden (Fortführung von SG Marburg, Urt. 16.01.2008 - S 12 KA 188/07 - und v. 12.03.2008 - S 12 KA 236/07 - ).

    Rn. 28 Die Kammer hat bereits für eine sich im Wachstum aufgrund einer allmählichen Fallzahlsteigerung befindlichen sog. junge Praxis entschieden, für die die Beklagte die Ausgleichsregelung nur bis zur Fallzahl des Vorjahresquartals angewandt hatte, dass es gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstößt, wenn bei gleicher Leistung im aktuellen Abrechnungsquartal die Ausgleichsregelung nach Ziff. 7.5 HVV zu einer Benachteiligung junger Praxen führt, die ihre Wachstumsphase im Referenzquartal nicht abgeschlossen hatten (vgl. SG Marburg, Urt. 16.01.2008 - S 12 KA 188/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris < Berufung anhängig bei dem LSG Hessen - L 4 KA 14/08 -).

  • SG Marburg, 12.03.2008 - S 12 KA 236/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ausgleichsregelung zur …

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07
    Eine Ausgleichregelung in einem Honorarverteilungsvertrag, wonach zur Vermeidung von praxisbezogenen Honorarverwerfungen nach Einführung des EBM 2005 ein Vergleich des für das aktuelle Abrechnungsquartal berechneten fallbezogenen Honoraranspruches der einzelnen Praxis mit der fallbezogenen Honorarzahlung im entsprechenden Abrechnungsquartal des Jahres 2004 erfolgt und in dem Fall, dass der Fallwertvergleich eine Fallwertminderung oder Fallwerterhöhung von jeweils mehr als 5% (bezogen auf den Ausgangswert des Jahres 2004) zeigt, zu einer Begrenzung oder Stützung auf den maximalen Veränderungsrahmen von 5% führt, kann für sog. junge Praxen in der Aufbauphase im Fall einer Honorarkürzung nur bis zum Durchschnittshonorar der Fachgruppe angewandt werden (Fortführung von SG Marburg, Urt. 16.01.2008 - S 12 KA 188/07 - und v. 12.03.2008 - S 12 KA 236/07 - ).

    Hieran anschließend hat die Kammer weiter einen Verstoß gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit ferner dann als gegeben angesehen, wenn trotz gravierender Fallwertverluste im Vergleich zum Quartal I/05 die Beklagte wegen Fehlens von Abrechnungswerten im Jahr 2004 von der Anwendung nach der Ausgleichsregelung nach Ziff. 7.5 HVV absieht (vgl. SG Marburg, Urt. v. 12.03.2008 - S 12 KA 236/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).

  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung - …

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07
    Das bedeutet nicht, dass alle Praxen mit unterdurchschnittlichem Umsatz von jeder Begrenzung des Honorarwachstums verschont werden müssten, wie dies den neu gegründeten Praxen einzuräumen ist, solange diese sich noch in der Aufbauphase befinden, die auf drei bis fünf Jahre bemessen werden kann (vgl. BSG v. 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 9 = BSGE 92, 233 = GesR 2004, 393 = MedR 2004, 639, juris Rdnr. 25).
  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem …

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07
    Soweit das BSG honorarbegrenzende Maßnahmen als mit dem Gebot leistungsproportionaler Vergütung vereinbar angesehen hat, so waren dies Bestimmungen, die Vertrags(zahn)ärzte mit kleinerem bis durchschnittlichem Praxisumfang geringer, diejenigen mit größerem dagegen mehr belastet hatten (vgl. BSG, Urt. v. 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 22 = BSGE 96, 1 = Breith 2006, 715 = MedR 2006, 542 = GesR 2006, 499 = USK 2005-130, juris Rdnr. 30).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der …

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21.10.1998 "B 6 KA 71/97")sei eine Beschränkung des Vergütungsanspruchs eines Vertragsarztes auf das in früheren Zeiträumen erreichte Leistungsvolumen mit dem Grundsatz der Verteilungsgerechtigkeit unvereinbar, soweit Vertragsärzte mit unterdurchschnittlicher Fallzahl, insbesondere Inhaber neugegründeter Praxen, ihren Umsatz durch eine Erhöhung der Zahl der von ihnen behandelten Patienten nicht zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Facharztgruppen steigern könnten.
  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 69/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden …

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07
    Nach der Rechtsprechung der Kammer sind die Vertragsparteien des Honorarverteilungsbetrages hieran gebunden (vgl. SG Marburg, Urt. v. 26.09.2007- S 12 KA 822/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de, Berufung zurückgewiesen durch LSG Hessen, Urt. v. 23.04.2008 - L 4 KA 69/07 -).
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 8/99 R

    Teilbudgets vor Inkrafttreten des GKVNOG 2 rechtmäßig, Verfassungsmäßigkeit des …

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07
    letztlich dahinstehen, ob die Ausgleichsregelung nach Ziffer 7.5 HVV, soweit sie zu Honorarkürzungen führt, generell oder im Rahmen einer Anfangs- und Erprobungsregelung (vgl. BSG, Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 8/99 R - USK 2000-110, juris Rdnr. 23;… BSG, Urt. v. 29.01.1997 - 6 RKa 18/96 - SozR 3-2500 § 87 Nr. 16, juris Rdnr. 14;… Freudenberg in: jurisPK-SGB V, online-Ausgabe, § 85, Rdnr. 129;… Engelhard in: Hauck-Haines, SGB V, § 85, Rdnr. 165) für einen begrenzten Zeitraum zulässig ist.
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 18/96

    Festsetzung der Fallpunktzahl für Leistungen des Basislabors in Teil B Kapitel O …

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07
    letztlich dahinstehen, ob die Ausgleichsregelung nach Ziffer 7.5 HVV, soweit sie zu Honorarkürzungen führt, generell oder im Rahmen einer Anfangs- und Erprobungsregelung (…vgl. BSG, Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 8/99 R - USK 2000-110, juris Rdnr. 23; BSG, Urt. v. 29.01.1997 - 6 RKa 18/96 - SozR 3-2500 § 87 Nr. 16, juris Rdnr. 14;… Freudenberg in: jurisPK-SGB V, online-Ausgabe, § 85, Rdnr. 129;… Engelhard in: Hauck-Haines, SGB V, § 85, Rdnr. 165) für einen begrenzten Zeitraum zulässig ist.
  • LSG Hessen, 26.11.2008 - L 4 KA 14/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Gestaltungsspielraum - …

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07
    Rn. 28 Die Kammer hat bereits für eine sich im Wachstum aufgrund einer allmählichen Fallzahlsteigerung befindlichen sog. junge Praxis entschieden, für die die Beklagte die Ausgleichsregelung nur bis zur Fallzahl des Vorjahresquartals angewandt hatte, dass es gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstößt, wenn bei gleicher Leistung im aktuellen Abrechnungsquartal die Ausgleichsregelung nach Ziff. 7.5 HVV zu einer Benachteiligung junger Praxen führt, die ihre Wachstumsphase im Referenzquartal nicht abgeschlossen hatten (vgl. SG Marburg, Urt. 16.01.2008 - S 12 KA 188/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris < Berufung anhängig bei dem LSG Hessen - L 4 KA 14/08 -).
  • SG Marburg, 26.09.2007 - S 12 KA 822/06

    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung - Bindung an die Vorgaben …

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07
    Nach der Rechtsprechung der Kammer sind die Vertragsparteien des Honorarverteilungsbetrages hieran gebunden (vgl. SG Marburg, Urt. v. 26.09.2007- S 12 KA 822/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de, Berufung zurückgewiesen durch LSG Hessen, Urt. v. 23.04.2008 - L 4 KA 69/07 -).
  • LSG Hessen, 09.08.2006 - L 4 KA 7/05
  • SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Bindung der …

    Mit dieser Regelung verstößt der HVV gegen die zwingenden Vorgaben des Bewertungsausschusses jedenfalls insoweit, als die Regelung die Festsetzung von Kürzungsbeträgen zulässt (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig LSG Hessen: L 4 KA 72/08; noch offen gelassen im Urteil der Kammer vom 21.05.2008 - S 12 KA 273/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
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