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Rechtsprechung
   SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 467/07, S 12 KA 488/07, S 12 KA 493/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6572
SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 467/07, S 12 KA 488/07, S 12 KA 493/07 (https://dejure.org/2008,6572)
SG Marburg, Entscheidung vom 24.09.2008 - S 12 KA 467/07, S 12 KA 488/07, S 12 KA 493/07 (https://dejure.org/2008,6572)
SG Marburg, Entscheidung vom 24. September 2008 - S 12 KA 467/07, S 12 KA 488/07, S 12 KA 493/07 (https://dejure.org/2008,6572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 4 SGB 5, § 85 Abs 4a SGB 5, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5
    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - keine Vergütung von Leistungen des Leistungsbereichs 4.1 innerhalb des Regelleistungsvolumens - Rechtmäßigkeit eines quotierten und einheitlichen Punktwertes - kein Anspruch auf festen Punktwert - Aufgabe des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren um die Höhe des Honoraranspruchs eines Vertragsarztes gegen den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; Zulässigkeit von entgegen den Vorgaben des Bewertungsausschusses festgesetzten Kürzungsbeiträgen i.R.d. Ausgleichsregelung; Verbindlichkeit der Vorgaben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 69/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden …

    Auszug aus SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 467/07
    Leistungen, die entsprechend den Vorgaben des Bewertungsausschusses dem Leistungsbereich 4.1 zuzuordnen sind (III.4.1 Beschluss in seiner 93. Sitzung am 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen), dürfen nicht innerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet werden (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 23.04.2008 - L 4 KA 69/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris ).

    Die hiergegen eingelegte Berufung hat das Landessozialgericht zurückgewiesen (LSG Hessen, Urt. v. 23.04.2008 - L 4 KA 69/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Revision anhängig - B 6 KA 31/08 -).

    Das bedeutet, dass die in Ziff. III. 4.1 BRLV aufgeführten Leistungen, Leistungsarten und Kostenerstattungen, die nicht den Regelleistungsvolumina unterliegen, nicht unter dem Regime der Regelleistungsvolumina abzurechnen sind (so zutreffend LSG Hessen, Urt. v. 23.04.2008, aaO., Rdnr. 32).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …

    Auszug aus SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 467/07
    Das Bundessozialgericht (B 6 KA 44/03 R) habe festgestellt, dass die Beobachtungspflicht insbesondere für relevante Leistungsbereiche gelte.

    Aus dieser Bestimmung kann ein subjektives Recht des einzelnen Vertragsarztes auf höheres Honorar für ärztliche Tätigkeiten erst dann in Betracht kommen, wenn durch eine zu niedrige Vergütung ärztlicher Leistungen das vertragsärztliche Versorgungssystem als Ganzes oder zumindest in Teilbereichen, etwa in einer Arztgruppe, und als Folge davon auch die berufliche Existenz der an dem Versorgungssystem teilnehmenden Vertragsärzte gefährdet wird (vgl. BSG, Urt. v. 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R - aaO., juris Rdnr. 130 m. w. N.).

  • SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Bindung der …

    Auszug aus SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 467/07
    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 -).

    Rn. 35 In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der …

    Auszug aus SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 467/07
    Daher stehen der KÄV auch nach dem 1. Juli 1997 im Grundsatz alle diejenigen Honorarverteilungsregelungen zur Verfügung, die das BSG bisher für zulässig gehalten hat, soweit die Bestimmungen über die Praxisbudgets im EBM keine abweichenden Vorgaben enthalten (vgl. BSG, Urteil v. 08.03.2000, Aktenzeichen: B 6 KA 7/99 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 = BSGE 86, 16 = MedR 2000, 543 = NZS 2001, 107 = USK 2000-108, zitiert nach juris, Rdnr. 34-36).
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93

    Honorarverteilung - Fallwertminderung

    Auszug aus SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 467/07
    Eine am Fallwert festgemachte Einkommenslenkung mit dem Zweck, durch Honorarbegrenzung freigemachte Mittel zur allgemeinen Unterstützung ertragsschwacher Praxen zu verwenden, sei rechtswidrig, wie das BSG mit Urteil vom 24.08.1994 (6 RKA 15/93) zur "Segeberger Wippe" entschieden habe.
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche …

    Auszug aus SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 467/07
    Die hiergegen eingelegte Berufung hat das Landessozialgericht zurückgewiesen (LSG Hessen, Urt. v. 23.04.2008 - L 4 KA 69/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Revision anhängig - B 6 KA 31/08 -).
  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 25/03 R

    Bewertungsausschuss - Festlegung des Inhalts der Honorarverteilungsregelungen zur …

    Auszug aus SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 467/07
    Das Bundessozialgericht habe festgestellt, dass der Bewertungsausschuss die Aufgabe habe, verbindliche Vorgaben für die Honorarverteilung zu erlassen (Urteil vom 28.01.2004 - B 6 KA 25/03 R -).
  • SG Marburg, 26.09.2007 - S 12 KA 822/06

    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung - Bindung an die Vorgaben …

    Auszug aus SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 467/07
    Dies hat die Kammer bereits für die von der Beklagten vorgenommene und gegen die Vorgaben des Bewertungsausschusses verstoßende Einbeziehung von Dialyseleistungen in die Regelleistungsvolumina festgestellt (vgl. Urteil der Kammer vom 26.09.2007 - S 12 KA 822/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
  • SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 377/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Vertragsparteien eines …

    Auszug aus SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 467/07
    Rn. 35 In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).
  • SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 330/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Beschluss des Bewertungsausschusses - Leistungen …

    Insofern ist auch die Berechnung der Regelleistungsvolumina fehlerhaft (Bestätigung des Urt. der Kammer v. 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - nicht rechtskräftig).

    Rn. 58 Zu den Leistungen, die dem Leistungsbereich 4.1 zuzuordnen und außerhalb des Regelleistungsvolumens zu vergüten sind (III.4.1 BRLV), gehören auch die Leistungen, die die Klägerin im Rahmen der Behandlung von stationären Belegarztfällen erbracht hat, wie die Kammer bereits mit Urteil v. 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - (nicht rechtskräftig) entschieden hat und woran sie festhält.

  • SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 530/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Bindung der …

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 ).
  • SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 409/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Vertragsparteien eines …

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 352/07 - v. 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 -).
  • SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 539/07

    Honorarverteilungsvertrag - Bindung an Vorgaben des Bewertungsausschusses vom …

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 ).
  • SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 527/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Abzug extrabudgetärer …

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 352/07 - v. 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 ; v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 08.10.2008 - S 12 KA 409/07 -).
  • SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 476/07
    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 352/07 - v. 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 -).
  • SG Marburg, 16.09.2009 - S 12 KA 341/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Auffüllbetrag - 95% …

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 352/07 - v. 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 08.10.2008 - S 12 KA 409/07 -).
  • SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 278/07

    Honorarverteilungsvertrag - Internistin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie - …

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 352/07 - v. 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 08.10.2008 - S 12 KA 409/07 -).
  • SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 352/07

    Vertragsärztliche Versorgung, Rechtmäßigkeit eines Honorarverteilungsvertrags, …

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 -).
  • SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 35/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Rechtmäßigkeit der …

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - vom 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 -).
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