Rechtsprechung
| SG Schleswig, 16.02.2017 - S 16 AS 468/14 |
Verfahrensgang
- SG Schleswig, 16.02.2017 - S 16 AS 468/14
- LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2018 - L 12 SF 29/17
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2018 - L 12 SF 98/16
Voraussetzungen einer Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer
Rn. 6 Bei dem Sozialgericht waren inzwischen auch die Verfahren gleichen Rubrums mit den Aktenzeichen S 16 AS 468/14 und S 16 AS 578/14, in denen es um die Angemessenheit der Unterkunftskosten für andere Leistungszeiträume ging, eingegangen.Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des Entschädigungsklageverfahrens und des Ausgangsverfahrens S 16 AS 408/14 sowie auf die Akten der Parallelverfahren S 16 AS 468/14 (vgl. dazu Entschädigungsklage L 12 SF 29/17 EK) und S 16 AS 578/14 Bezug genommen.
In diesem Zusammenhang darf das Ausgangsverfahren nicht isoliert betrachtet, vielmehr muss es gemeinsam mit den zeitgleich geführten Parallelverfahren der Kläger, den Verfahren S 16 AS 468/14 und S 16 AS 578/14, gesehen werden.
- LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2018 - L 12 SF 29/17
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Angemessenheitsprüfung - …
Rn. 1 Die Kläger begehren die Zahlung einer Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer des vor dem Sozialgericht Schleswig geführten Klageverfahrens S 16 AS 468/14 (im Folgenden: Ausgangsverfahren).Rn. 23 Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der des Ausgangsverfahrens S 16 AS 468/14 sowie der Parallelverfahren S 16 AS 408/14 (vgl. dazu Entschädigungsklage L 12 SF 98/16 EK) und S 16 AS 578/14 Bezug genommen.
Rn. 24 Die Klage auf Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Schleswig unter dem Az. S 16 AS 468/14 geführten Klageverfahrens ist zulässig, aber nicht begründet.
- LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2018 - L 12 SF 46/17
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Angemessenheitsprüfung - …
Rn. 18 Die Klage auf Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Schleswig unter dem Az. S 16 AS 468/14 geführten Klageverfahrens ist zulässig, aber nicht begründet.
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