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| SG Leipzig, 17.11.2008 - S 19 AS 91/06 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 17.11.2008 - S 19 AS 91/06
- LSG Sachsen, 31.03.2011 - L 3 AS 140/09
- BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 94/11 R
Wird zitiert von ... (2)
- SG Berlin, 28.01.2010 - S 128 AS 25352/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - …
Die Kammer sieht zwischen den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Arbeitslosenhilfe auch nicht solche Unterschiede, die insoweit eine unterschiedliche Abgrenzung von Einkommen und Vermögen rechtfertigen könnten (vgl. auch SG Aachen, Urteil vom 11. September 2007 - S 11 AS 124/07 - juris), greift daher auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Arbeitslosenhilfe zurück und sieht dementsprechend die hier streitigen Ratenzahlungen nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II an (vgl. auch zur Berücksichtigung von Darlehenszahlungen an einen Hilfebedürftigen, die dieser zurückzahlen muss SG Leipzig, Urteil vom 17. November 2008 - S 19 AS 91/06 - juris, das ebenfalls auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Arbeitslosenhilfe Bezug nimmt und solche Zahlungen als einkommensneutral und damit nicht als Einkommen ansieht; vgl. BSG…, Urteil vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 27/84 - SozR 4100 § 138 Nr. 11). - LSG Bayern, 31.01.2012 - L 11 AS 52/12
Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung
Zudem hat das Bundessozialgericht noch über ein Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) vom 31.03.2011 - L 3 AS 140/09 - zu entscheiden, das LSG hatte die Entscheidung des Sozialgerichts Leipzig vom 17.11.2008 - S 19 AS 91/06 - aufgehoben.
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