Rechtsprechung
| SG Schwerin, 18.10.2007 - S 2 AL 436/04 |
Verfahrensgang
- LSG Berlin-Brandenburg - L 12 SF 3/12
- LSG Mecklenburg-Vorpommern - L 2 AL 41/07
- SG Schwerin, 22.09.2004 - S 4 AL 366/03
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2005 - L 2 AL 81/04
- SG Schwerin, 18.10.2007 - S 2 AL 436/04
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - L 12 SF 3/12
- BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene …
Im Übrigen, soweit sich die Entschädigungsklage auf das Gerichtsverfahren wegen Rentenantragstellung (Sozialgerichtsverfahren S 2 AL 436/04 und das nachfolgende Berufungsverfahren L 2 AL 41/07) sowie auf das Klageverfahren wegen Arbeitslosengeldbewilligung (S 4 AL 366/03) bezieht, wird die Revision zurückgewiesen.Die erstinstanzliche Verzögerung im Verfahren S 2 AL 436/04 habe deshalb 30 Monate betragen.
1. ihr wegen der unangemessenen Dauer des Gerichtsverfahrens wegen Rentenantragstellung (S 4 bzw 2 AL 436/04 und L 2 AL 41/07) weitere 1700 Euro Entschädigung sowie.
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - L 12 SF 3/12
Überlanges Gerichtsverfahren - sozialgerichtliches Verfahren - unangemessene …
Für das Klageverfahren S 2 AL 436/04 beim Sozialgericht Schwerin wird eine überlange Verfahrensdauer von 23 Monaten festgestellt.Dem gegenüber haben das Verfahren S 4 bzw. 2 AL 436/04 beim SG Schwerin und das zugehörige Berufungsverfahren L 2 AL 41/07 beim LSG Mecklenburg-Vorpommern deutlich zu lange gedauert mit der Folge, dass eine Entschädigung zu gewähren ist (vgl. 3. und 4.).
Rn. 58 Das Verfahren S 4 bzw. 2 AL 436/04 beim SG Schwerin hat überlang gedauert.
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