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Rechtsprechung
   SG Freiburg, 10.11.2009 - S 2 AS 6036/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,47228
SG Freiburg, 10.11.2009 - S 2 AS 6036/08 (https://dejure.org/2009,47228)
SG Freiburg, Entscheidung vom 10.11.2009 - S 2 AS 6036/08 (https://dejure.org/2009,47228)
SG Freiburg, Entscheidung vom 10. November 2009 - S 2 AS 6036/08 (https://dejure.org/2009,47228)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die …

    Rn. 2 Der Statthaftigkeit der Beschwerde der Klägerin steht auch nicht entgegen, dass der Wert ihres im Klageverfahren S 2 AS 6036/08 geltend gemachten Begehrens die erforderliche Berufungssumme des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG (mehr als 750, 00 Euro) voraussichtlich nicht erreichen wird.

    Sie hat für das Klageverfahren S 2 AS 6036/08 keinen Anspruch auf Bewilligung von PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwalts.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich der streitgegenständliche Zeitraum im Klageverfahren S 2 AS 6036/08 mit Blick auf den den Bescheid vom 13. Oktober 2008 (Widerspruchsbescheid vom 30. Oktober 2008) modifizierenden Aufhebungsbescheid vom 20. Februar 2009 auf die Zeit vom 1. November 2008 bis 31. Januar 2009 beschränken dürfte (…vgl. dazu BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 ;… BSGE 99, 240 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 8 ).

    Ihre zum SG erhobene Klage (S 14 AS 2864/09) wegen des die oben genannten Nebenkosten für 2008 betreffenden Aufhebungs- und Erstattungsbescheids vom 2. April 2009 (Widerspruchsbescheid vom 6. Mai 2009) hat die Klägerin am 12. April 2010 zurückgenommen; deshalb bedarf es, zumal die Beklagte mit dem vorbezeichneten Schreiben vom 3. Mai 2010 eine sich auf die Höhe der Erstattungsforderung zugunsten der Klägerin auswirkende Korrektur der Warmwasserpauschale vorgenommen hat, im vorliegenden Verfahren über die PKH-Beschwerde keiner näheren Erörterungen dazu, ob und ggf. inwieweit die vorgenannten Bescheide über § 96 Abs. 1 SGG an sich Gegenstand des Klageverfahrens S 2 AS 6036/08 geworden sein sollten.

    Rn. 9 Nach allem bietet die Rechtsverfolgung der Klägerin im Klageverfahren S 2 AS 6036/08 keine Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO).

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