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Weitere Entscheidung unten: SG Mainz, 28.03.2025

Rechtsprechung
   SG Mainz, 03.04.2025 - S 2 BA 24/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,17702
SG Mainz, 03.04.2025 - S 2 BA 24/22 (https://dejure.org/2025,17702)
SG Mainz, Entscheidung vom 03.04.2025 - S 2 BA 24/22 (https://dejure.org/2025,17702)
SG Mainz, Entscheidung vom 03. April 2025 - S 2 BA 24/22 (https://dejure.org/2025,17702)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2025, 399
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (21)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …

    Auszug aus SG Mainz, 03.04.2025 - S 2 BA 24/22
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R - juris;… Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 - juris; Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R - juris; jeweils m.w.N.).

    Die Gesamtabwägung erfordert daher, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite gewichtet, in die Gesamtschau eingestellt werden und in dieser Gesamtschau widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (so BSG, Urteile vom 24.05.2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, beide in juris).

    Bei der Abwägung müssen alle nach Lage des Einzelfalles relevanten Indizien berücksichtigt und innerhalb einer Gesamtschau gewichtet und gegeneinander abgewogen werden (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R - juris).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …

    Auszug aus SG Mainz, 03.04.2025 - S 2 BA 24/22
    Ausgangspunkt ist daher zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt (ständige Rspr. des BSG, vgl. Urteile vom 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R -, vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 - und vom 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R - juris).

    Rn. 54 Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R - juris; Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R - juris).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …

    Auszug aus SG Mainz, 03.04.2025 - S 2 BA 24/22
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R - juris; Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 - juris; Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R - juris; jeweils m.w.N.).

    Rn. 49 Bei der Feststellung des Gesamtbilds kommt dabei den tatsächlichen Verhältnissen nicht voraussetzungslos ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Abreden zu (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2012, a.a.O.): Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen sind die das Gesamtbild bestimmenden tatsächlichen Verhältnisse die rechtlich relevanten Umstände, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben.

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter - …

    Auszug aus SG Mainz, 03.04.2025 - S 2 BA 24/22
    Ausgangspunkt ist daher zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt (ständige Rspr. des BSG, vgl. Urteile vom 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R -, vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 - und vom 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R - juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R - juris).

  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige …

    Auszug aus SG Mainz, 03.04.2025 - S 2 BA 24/22
    Rn. 43 Für den Bereich des Sports, insbesondere des Amateur-Fußballs, hat das BSG vor diesem skizzierten rechtlichen Hintergrund entschieden, dass eine weisungsgebundene Eingliederung eines Fußballspielers dann gegeben ist, wenn er sich gegenüber dem Sportverein zur Erbringung fußballsportlicher Tätigkeiten nach Weisung verpflichtet hat, typischerweise gegen Zahlung eines Arbeitsentgelts im Sinne des § 14 SGB IV. An einer Beschäftigung fehlt es dagegen, wenn zwischen Sportler und Sportverein lediglich mitgliedschaftsrechtliche Bindungen bestehen (BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R -, Rn. 19, juris; SG Leipzig…, Urteil vom 07.07.2014 - S 23 U 20/11 -, Rn. 16, juris).

    Ein wesentliches Indiz (nicht jedoch eine zwingende Voraussetzung, vgl. BSG, Urteile vom 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R -, Rn. 22f., vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R -, Rn. 24, juris …und vom 18.03.2003 - B 2 U 25/02 R -, Rn. 27) für eine Beschäftigung in diesem Sinne ist eine Bezahlung, die das Maß einer bloßen Aufwandsentschädigung überschreitet.

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachärztin für Anästhesie, die nach …

    Auszug aus SG Mainz, 03.04.2025 - S 2 BA 24/22
    Bei solcherart Vertragsgestaltungen kommt es für die Frage der Versicherungspflicht grundsätzlich jeweils auf die Verhältnisse während der Ausführung der Einzelaufträge an (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 21 m.w.N. (Honorarärztin)).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …

    Auszug aus SG Mainz, 03.04.2025 - S 2 BA 24/22
    Rn. 54 Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R - juris; Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R - juris).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …

    Auszug aus SG Mainz, 03.04.2025 - S 2 BA 24/22
    Es ist daher möglich, dass ein und derselbe Beruf - je nach konkreter Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen in ihrer gelebten Praxis - entweder als Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird (vgl. BSG, Urteil vom 31.03.2017, - B 12 R 7/15 R - in juris).
  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Lehrkraft einer Musikschule - …

    Auszug aus SG Mainz, 03.04.2025 - S 2 BA 24/22
    Allenfalls wenn nach der Gesamtabwägung aller Umstände diese gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung sprechen, kann im Einzelfall dem Willen der Vertragsparteien eine indizielle Bedeutung zukommen (BSG, Urteil vom 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R - in juris).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender …

    Auszug aus SG Mainz, 03.04.2025 - S 2 BA 24/22
    Ausgangspunkt ist daher zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt (ständige Rspr. des BSG, vgl. Urteile vom 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R -, vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 - und vom 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R - juris).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für …

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - …

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe …

  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77

    Arbeitnehmereigenschaft - Kursleiterin

  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Vereinspflicht - …

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2025 - L 9 U 3318/23

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1 SGB …

  • SG Leipzig, 07.07.2014 - S 23 U 20/11

    Unfallversicherungsschutz für Fußball-Vertragsamateure

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 25/02 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Berufsfußballspieler - …

  • SG Frankfurt/Main, 14.11.2019 - S 8 U 113/18

    Kein Unfallversicherungsschutz für Nachwuchsfußballerin

  • SG Darmstadt, 10.07.2023 - S 13 BA 23/21

    Beifahrer in Rallye-Rennen selbständig tätig oder abhängig beschäftigt?

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Rechtsprechung
   SG Mainz, 28.03.2025 - S 2 BA 24/22   

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SG Mainz, 28.03.2025 - S 2 BA 24/22 (https://dejure.org/2025,12431)
SG Mainz, Entscheidung vom 28.03.2025 - S 2 BA 24/22 (https://dejure.org/2025,12431)
SG Mainz, Entscheidung vom 28. März 2025 - S 2 BA 24/22 (https://dejure.org/2025,12431)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Selbstständigkeit im Bundesliga-Sport: Ein Ringer kämpft nicht auf eigene Rechnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Bundesliga-Ringer - und die Sozialversicherung

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