Rechtsprechung
| SG Düsseldorf, 07.07.2014 - S 2 KA 277/14 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14
Abwehr einer Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss
Rn. 11 Am 18.08.2014 hat der Beklagte sämtliche bestehenden bzw. noch entstehenden Forderungen, insbesondere Kostenerstattungsansprüche gegen die AOK Rheinland/Hamburg aus den sozialgerichtlichen Verfahren S 2 KA 278/14, S 2 KA 277/14 ER (SG Düsseldorf) und dem Verfahren PST-0000/14 vor der Prüfungsstelle sowie hieraus eventuell resultierender Rechtsmittelverfahren, an den Prozessbevollmächtigten des Beklagten abgetreten.Rn. 21 Mit Beschluss vom 07.07.2014 - S 2 KA 277/14 ER - hat das SG Düsseldorf den Antrag der Klägerin auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung abgelehnt.
Rn. 28 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Akten S 2 KA 29/08 ER und S 2 KA 277/14 ER Bezug genommen.
Rn. 35 Die spätere Abtretungsvereinbarung vom 18.08.2014 hat mit der Forderung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29.04.2014 in der Streitsache S 2 KA 29/08 nichts zu tun, sondern bezieht sich auf mögliche Kostenerstattungsansprüche aus dem vorliegenden Rechtsstreit S 2 KA 278/14, dem vorangegangenen Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes S 2 KA 277/14 ER und dem Verfahren vor der Prüfungsstelle PST-000/14 sowie den hieraus eventuell resultierenden Rechtsmittelverfahren.
Rn. 36 Etwas irritierend erscheint auf den ersten Blick allein, dass in der Einziehungsvollmacht vom 23.06.2014 zu dem dort bezeichneten Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29.04.2014 ein falsches gerichtliches Aktenzeichen angegeben wird, nämlich S 2 KA 277/14.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 77/14
Vertragsarztangelegenheiten
Die Abtretung beziehe sich allein auf mögliche Ansprüche aus den von der Antragstellerin betriebenen sozialgerichtlichen Verfahren S 2 KA 278/14, S 2 KA 277/14 ER sowie dem Verfahren PST-0321/14 vor der Prüfstelle der KZV Nordrhein und etwaigen Rechtsmittelverfahren.
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