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Rechtsprechung
   SG Würzburg, 27.06.2006 - S 2 R 4334/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22793
SG Würzburg, 27.06.2006 - S 2 R 4334/03 (https://dejure.org/2006,22793)
SG Würzburg, Entscheidung vom 27.06.2006 - S 2 R 4334/03 (https://dejure.org/2006,22793)
SG Würzburg, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - S 2 R 4334/03 (https://dejure.org/2006,22793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herbeiführung einer Erledigung des Rechtsstreits durch Klagerücknahme; Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Widerrufs nach § 582 Zivilprozessordnung (ZPO)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • SG Würzburg, 27.06.2006 - S 2 R 4423/04

    Feststellung von Beiträgen zur Krankenversicherung ohne Anrechnung von …

    Auszug aus SG Würzburg, 27.06.2006 - S 2 R 4334/03
    Die Kammer hat zum Verfahren beigezogen 7 Akten der Beklagten, Akten des Sozialgerichts Würzburg in Rechtsstreitigkeiten der Klägerin (S 5 An 95/82, S 12 RA 202/96, S 12 RA 171/99, S 12 RA 249/00, S 3 KR 375/01, S 2 R 4423/04 und S 2 R 4005/06).
  • LSG Bayern, 18.09.2008 - L 20 R 600/06
    Mit Urteil vom 27.06.2006 hat das SG im Verfahren S 2 R 4334/03 WA festgestellt, dass die Klage vom 18.05.2003 durch die Klagerücknahme vom 19.08.2003 erledigt sei.

    Zu dem vom Vorsitzenden im Verfahren S 2 R 4334/03 WA eigenmächtig diktierten "Neuantrag" sage sie deutlich, dass sie ihren Antrag zum Bescheid 30.09.2002/31.03.2003 nicht zurücknehme und heute am 27.06.2006 auch keinen "Antrag" ohne konkrete schriftliche Unterlagen stelle.

    hilfsweise, das Verfahren S 2 R 4334/03 WA fortzusetzen.

    Die Klägerin wende sich mit dem Schreiben gegen die Urteile des SG Würzburg mit den Az. S 2 R 4334/03 WA, S 2 R 4423/04 und S 2 R 4005/06.

    Der Rechtsstreit S 2 R 4334/03 WA, bei dem die Klägerin die Rückzahlung von 46, 13 EUR habe erreichen wollen, habe sich durch die Klagerücknahme vom 19.08.2003 erledigt.

    Das Gericht hat die Akten des SG Nürnberg (S 2 R 4334/03 WA, S 12 RA 202/96, S 12 RA 171/99, S 12 RA 249/00, S 3 Kr 355/01 und S 5 An 96/02) sowie die Akten der Beklagten (Bände I bis VI) beigezogen.

    Ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 19.08.2003 (S 2 R 4334/03 WA) ist darüber hinaus kein Anhaltspunkt dafür vorhanden, dass ein derartiger Druck auf die Klägerin ausgeübt worden sei, die Klage zurückzunehmen, dass fehlende Prozessfähigkeit anzunehmen sei (LSG NW SozEntsch § 60 Nr. 19; BVerwG 19, 159; BFH 121, 385).

  • LSG Bayern, 18.09.2008 - L 20 R 602/06

    Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner; Berücksichtigung …

    Die Klägerin wende sich gegen die Urteile des SG mit den Az: S 2 R 4334/03 WA,.
  • SG Würzburg, 27.06.2006 - S 2 R 4423/04

    Feststellung von Beiträgen zur Krankenversicherung ohne Anrechnung von …

    Die Kammer hat zum Verfahren beigezogen: 7 Akten der Beklagten, Akten des Sozialgerichts Würzburg (S 5 An 95/82, S 12 RA 202/96, S 12 RA 171/99, S 12 RA 249/00, S 3 KR 355/01, S 2 R 4334/03 WA und S 2 R 4005/06).
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