Rechtsprechung
| SG Dortmund, 13.03.2006 - S 29 AS 176/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- RA Kotz
Heizkostenübernahme im Rahmen von ALG-II auch bei unangemessener Mietwohnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der zumindest vorübergehenden Übernahme auch unangemessener Heizkosten auf Grundlage des § 22 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Pauschale Abschläge von Heizkosten unzulässig
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2008 - L 11 AS 34/07
Gewährung von Heizkostenbeihilfe für ein selbst bewohntes Haus
Auch das Sozialgericht Dortmund (S 29 AS 176/05) habe entschieden, dass die gesamten Heizkosten übernommen werden müssten, wenn ein Wohnungswechsel unzumutbar bzw. die Heizkosten nicht beeinflussbar seien. - SG Osnabrück, 01.11.2006 - S 22 AS 494/05
Anspruch auf Leistungen für Unterkunft nach dem SGB II; Leistungen für Unterkunft …
Rn. 28 4. Den Maßstab, der der Bemessung der für angemessen erachteten Heizkosten zugrunde liegt (ebenso Sozialgericht Dortmund…, Urteil vom 11. Juli 2006 - S 33 AS 375/05 -, Juris Rn. 37; zu der Frage der Anwendbarkeit von § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II: bejahend Beschluss der Kammer vom 19. Juni 2006 - S 22 AS 315/06 ER - Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 9. Juni 2006 - S 23 AS 47/05 - Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13. März 2006 - S 29 AS 176/05 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2006 - L 19 B 107/05 AS - verneinend: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. August 2006 - L 9 AS 407/06 ER -). - SG Schleswig, 24.11.2006 - S 6 AS 208/06
Anspruch auf Übernahme von Heizkosten; Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ; …
Im Ergebnis ebenso haben auch das Sozialgericht Aurich (Beschluss vom 29. August 2005, S 25 AS 1031/05 ER, juris) und das Sozialgericht Dortmund (Urteil vom 13. März 2006, S 29 AS 176/05, juris) entschieden, die jedoch ergänzend darauf abstellen, dass die tatsächlichen Heizkosten für den Übergangszeitraum, in dem auch die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen werden, zumindest dann zu übernehmen seien, wenn es dem jeweiligen Leistungsempfänger nicht möglich sei, in der vorhandenen Wohnung die Heizkosten zu senken und keine Anhaltspunkte für ein unangemessenes Heizverhalten bestehen würden. - SG Osnabrück, 27.10.2006 - S 22 AS 494/05
Sozialhilferechtliche Leistungen für eine Unterkunft; Angemessenheit von …
Den Maßstab, der der Bemessung der für angemessen erachteten Heizkosten zugrunde liegt (ebenso Sozialgericht Dortmund…, Urteil vom 11. Juli 2006 S 33 AS 375/05 , [...] Rn. 37; zu der Frage der Anwendbarkeit von § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II: bejahend Beschluss der Kammer vom 19. Juni 2006 S 22 AS 315/06 ER ; Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 9. Juni 2006 S 23 AS 47/05 ; Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13. März 2006 S 29 AS 176/05 ; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2006 L 19 B 107/05 AS ; verneinend: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. August 2006 L 9 AS 407/06 ER ).
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