Rechtsprechung
| SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 29 (Leitsatz und Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Zulassungsentziehung | Verurteilung auf Grundlage einer Verständigung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage …
Auszug aus SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15
Denn ein solches sei allein in einem Verfahren auf Wiederzulassung des Vertragsarztes zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 17.10.2012, Az. B 6 KA 49/11 R).In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Bundessozialgericht die frühere sog. Wohlverhaltensrechtsprechung mit Urteil vom 17.10.2012 aufgegeben hat (BSG, Urteil vom 17.10.2012, Az. B 6 KA 49/11 R; BSG, Beschluss vom 22.03.2016, Az. B 6 KA 69/15 B).
- BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R
Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher …
Auszug aus SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15
Dies bedeutet, der Entzug der Zulassung muss bei Abwägung des vom Vertragsarzt gesetzten Eingriffsanlasses im Verhältnis zur Eingriffstiefe angemessen sein (BSG, Urteil vom 21.03.2012, B 6 KA 22/11 R; BSG, Beschluss vom 11.02.2015, Az. B 6 KA 37/15 B). - BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
Auszug aus SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15
Selbst wenn zugelassene Kolleginnen und Kollegen ähnlich abrechnen sollten, gilt hier der Grundsatz keine Gleichheit im Unrecht (BVerfGE 50, 142/166).
- BVerfG, 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: § 19 Abs 3 ZO-Ärzte wegen Verstoßes …
Auszug aus SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15
Denn im Hinblick auf den generell hohen Anteil der Patienten, die gesetzlich versichert sind, sind die Auswirkungen einer Einziehung der vertragsärztlichen Zulassung erheblich, auch wenn grundsätzlich die Möglichkeit privatärztlicher Behandlung besteht, was voraussetzt, dass die Approbation nicht widerrufen wurde (BVerfG, Beschluss vom 26.09.2016, Az. 1 BvR 1326/15; BVerfGE 11, 30). - BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51
Kassenarzt-Urteil
Auszug aus SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15
Denn im Hinblick auf den generell hohen Anteil der Patienten, die gesetzlich versichert sind, sind die Auswirkungen einer Einziehung der vertragsärztlichen Zulassung erheblich, auch wenn grundsätzlich die Möglichkeit privatärztlicher Behandlung besteht, was voraussetzt, dass die Approbation nicht widerrufen wurde (BVerfG, Beschluss vom 26.09.2016, Az. 1 BvR 1326/15; BVerfGE 11, 30). - BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der …
Auszug aus SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15
Rn. 38 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Entzug der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit verschuldensunabhängig ist (BSG, Urteil vom 20.10.2004, Az. B 6 KA 67/03 R). - OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16
Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung; …
Auszug aus SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15
Tatsachenfeststellungen aus rechtskräftigen Urteilen von Strafgerichten können aber von dem Berufungsausschuss zugrunde gelegt werden, es sei denn es werden seitens der Klägerin neue wesentliche Gesichtspunkte vorgetragen, oder, die Tatsachenermittlungen erweisen sich nachträglich als offenkundig fehlerhaft (SG Marburg, Urteil vom 24.05.2017, Az. S 12 KA 137/17; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2016, Az. 12 ME 142/16) . - BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 32/09 R
Vertragszahnärztliche Vergütung - Degressionsregelung - keine Sonderregelung für …
Auszug aus SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15
Nur die Stellung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens hat keine Auswirkungen auf das Verfahren über die Entziehung der Zulassung (BSG, Beschluss vom 05.05.2010, Az. B 6 KA 32/09 R). - BSG, 22.03.2016 - B 6 KA 69/15 B
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Wohlverhalten - Fehlen jeglicher …
Auszug aus SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Bundessozialgericht die frühere sog. Wohlverhaltensrechtsprechung mit Urteil vom 17.10.2012 aufgegeben hat (BSG, Urteil vom 17.10.2012, Az. B 6 KA 49/11 R; BSG, Beschluss vom 22.03.2016, Az. B 6 KA 69/15 B). - SG Marburg, 24.05.2017 - S 12 KA 137/17
Die Mitglieder des Berufungsausschusses müssen ihren Wohnsitz nicht in dessen …
Auszug aus SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15
Tatsachenfeststellungen aus rechtskräftigen Urteilen von Strafgerichten können aber von dem Berufungsausschuss zugrunde gelegt werden, es sei denn es werden seitens der Klägerin neue wesentliche Gesichtspunkte vorgetragen, oder, die Tatsachenermittlungen erweisen sich nachträglich als offenkundig fehlerhaft (SG Marburg, Urteil vom 24.05.2017, Az. S 12 KA 137/17; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2016, Az. 12 ME 142/16) . - BSG, 12.08.2015 - B 6 KA 37/15 B
- BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht - …
- VG München, 14.06.2016 - M 16 K 15.3275
Widerruf der Approbation wegen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln
- SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16 Dies wird teilweise wird für den Entzug der vertragsärztlichen Zulassung infolge desselben Verhaltens eines Arztes so vertreten, welches bereits Gegenstand eines Strafverfahrens gewesen ist (…SG München, Urt. v. 24.10.2019 S 38 KA 240/18, juris, Rn. 24; differenzierend hingegen zuvor noch nach neuem Tatsachenvortrag oder offensichtlicher Fehlerhaftigkeit: SG München, Beschl. v. 15.09.2017 S 38 KA 1276/15, juris, Rn. 32;… a.A. zugunsten einer bloßen Rückgriffmöglichkeit auf die strafrechtlichen Feststellungen wohl: BSG, Beschl. v. 27.06.2007 B 6 KA 20/07 B, juris, Rn. 12).
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