Rechtsprechung
| SG München, 09.07.2007 - S 39 KA 778/07 |
Verfahrensgang
- SG München, 09.07.2007 - S 39 KA 778/07
- LSG Bayern, 22.08.2008 - L 12 B 650/07
Wird zitiert von ...
- LSG Bayern, 19.09.2012 - L 12 KA 59/11
Vertragsarztangelegenheit, Vergütung, Allgemeinarzt, Honorarbescheid, Leistungen, …
Das Sozialgericht München hat mit Beschluss vom 09.07.2007 (Az.: S 39 KA 778/07 ER) die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgehoben, weil diese Anordnung durch den Zulassungsausschuss mangels einer Rechtsgrundlage rechtswidrig sei.Der Honorarbescheid für das Quartal 2/2007 habe nicht berücksichtigt, dass das Sozialgericht München im Verfahren S 39 KA 778/07 ER den Sofortvollzug des Zulassungsentzugs aufgehoben habe.
Der Umstand, dass das Sozialgericht München die sofortige Vollziehung des Zulassungsentzugs für rechtswidrig erachtet habe und mit Beschluss vom 09.07.2007 - Az.: S 39 KA 778/07 ER - aufgehoben und das Bayer. Landessozialgericht die dagegen eingelegte Beschwerde mit Beschluss vom 22.08.2008 - Az.: L 12 B 650/07 KA ER - zurückgewiesen habe, ändere daran nichts, denn der Sofortvollzug entfalle mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) und nicht ex tunc erst mit der Zustellung des Beschlusses des Bayer. Landessozialgerichts vom 22.08.2008.
Das Sozialgericht München habe die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit Beschluss des Sozialgerichts München vom 09.07.2007 (Az.: L 39 KA 778/07 ER), bestätigt durch Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 22.08.2008 (Az.: L 12 B 650/07 KA ER), aufgehoben.
Rn. 20 Die Wirksamkeit des Sofortvollzugs durch Beschluss/Bescheid des Zulassungsausschusses Ärzte-Niederbayern vom 18.04.2007/15.05.2007 entfällt nicht deswegen, weil diese Entscheidung mit Beschluss des Sozialgerichts München vom 09.07.2007 (Az.: S 39 KA 778/07 ER) - bestätigt durch den Beschluss des Bayer. LSG vom 22.08.2008 (Az.: L 12 B 650/07 KA ER) - aufgehoben wurde.
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