Rechtsprechung
| SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Bewilligung von Leistungen für Unterkunft und Heizung als Hilfe zum Lebensunterhalt wegen Erwerbsminderung; Begriff der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung; Ermittlung der Obergrenze für Heizkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (24)
- BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze - …
Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09
Ein qualifizierter Mietspiegel kann jedoch als Grundlage eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der angemessenen Referenzmiete im Vergleichsraum geeignet sein (vgl. BSG, Urt. v. 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R, Leitsatz, juris).Denn es kommt entscheidend insoweit auf die Anzahl der Personen an, die die Wohnung bewohnen, nur danach richtet sich die angemessene Wohnungsgröße (BSG, Urt. v. 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R, juris).
Als Konsequenz hieraus ist die Kammer nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R, juris), der die Kammer folgt, dazu verpflichtet, die angemessenen Unterkunftskosten im Falle des Klägers selbst zu bestimmen.
- BVerwG, 28.11.2001 - 5 C 9.01
Sozialhilfe, Übernahme von Kabelanschlussgebühren; Kabelanschlussgebühren im …
Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09
Zwar sind derartige Bedürfnisse des täglichen Lebens regelmäßig von der Regelleistung abgedeckt (BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 5 C 9/01, BVerwGE 115, 256;… vgl hierzu auch Lang/Link ind Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 23, die die Kosten für eine Satellitenschüssel dem Regelbedarf zuordnen;… grundsätzlich zweifelnd, ob § 22 SGB II als Anspruchsgrundlage für die Übernahme von Kabelanschlussgebühren in Betracht kommt: Piepenstock in Juris-PK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 34).In diesem Fall müssen sie - im Gegensatz zu Aufwendungen durch die GEZ und Stromkosten - vom Grundsicherungsträger als Bestandteil der Kosten der Unterkunft vom Grundsicherungsträger übernommen werden (s auch BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 5 C 9/01, BVerwGE 115, 256).
Verlagerte man die Kosten eines derartigen Fernseh- und Radiozugangs in die Regelleistung, müsste auch derjenige, der zwar mietvertraglich verpflichtet ist, die Aufwendungen für einen Breitbandkabelanschluss zu tragen, diese Form der Informationsbeschaffung jedoch nicht nutzen will, die Aufwendungen hierfür aus der Pauschale nach § 20 Abs. 1 SGB II bestreiten (vgl hierzu BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 5 C 9/01, BVerwGE 115, 256).
- BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; …
Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09
Des Weiteren dürfte das schlüssige Konzept der Landeshauptstadt Dresden auch daran kranken, dass - ausgehend von den bereits zuvor als rechtswidrig dargestellten Überlegungen - ein einheitlicher Bruttokaltmietenpreis für sämtliche Wohnungsgrößen zu Grunde gelegt und dann jeweils mit den höheren Quadratmeterzahlen multipliziert wurde (vgl. BSG, Urt. v. 20.8.2009, B 14 AS 41/08 R, juris).Gleichwohl sieht sich die Kammer nach "der Logik der Verteilung der Verantwortung für die Erstellung des schlüssigen Konzepts" (BSG, Urt. v. 20.8.2009, B 14 AS 41/08 R, juris, dort Rn. 22) daran gehindert, zutreffende Grundsatzerwägungen des kommunalen Trägers außer Acht zu lassen.
- BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung …
Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09
Die Angemessenheit der Heizkosten muss isoliert von derjenigen der Unterkunftskosten bestimmt werden (vgl. BSG, Urt. v. 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R, juris - Absage an sog. "Bruttowarmmietenkonzept").Das Überschreiten der oberen Grenzwerte eines lokalen bzw. des bundesweiten Heizspiegels kann insoweit als Indiz für die fehlende Erforderlichkeit angesehen werden (vgl. auch Bundessozialgericht, Urt. v. 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R, juris).
- BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten - …
Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09
So hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 48/08 R, juris, hierzu Folgendes ausgeführt: "Die Kosten für Kabelanschluss und -nutzung sind auch nicht deswegen von den Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auszunehmen, weil sie der Informationsbeschaffung, Bildung sowie Unterhaltung dienen und es dem Einzelnen ermöglichen, seine Umwelt zu erfahren sowie am kulturellen Leben teilzuhaben (vgl zum Schwarz-Weiß-Fernsehgerät BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 34/91, BVerwGE 95, 145; zum gebrauchten Fernsehgerät vom 18.12.1997 - 5 C 7/95, BVerwGE 106, 99).Außerdem war die Sprungrevision auch deswegen zuzulassen, weil die Kammer hinsichtlich der Breitbandkabelgebühr von dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.2.2009, B 4 AS 48/08 R, juris, abweicht und die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht.
- BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; …
Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09
Da die Ermittlung der angemessenen Miethöhe auch auf bereits vermieteten Wohnraum erstreckt werden muss (vgl. BSG, Urt. v. 2.7.2009, B 14 AS 33/08 R, juris) darf diese nicht unerhebliche Anteil von Mietwohnungen nicht unberücksichtigt bleiben.Weil diese hinreichenden Datengrundlagen vorhanden sind, ist es der Kammer verwehrt, auf Zahlen aus Wohngeldtabellen oder auf die zulässigen Mietgrenzen der in Ergänzung zum WoFG erlassenen landesrechtlichen Wohnraumförderungsbestimmungen (zuzüglich eines angemessenen Aufschlags) zurückgreifen, denn diese Möglichkeit ist dem Gericht nur dann eröffnet, wenn es sonst keine Möglichkeit hat, Erkenntnisse über die im Vergleichsraum für einfachen Wohnraum zu zahlende Miete zu erlangen (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 50/09 R, und BSG Urt. v. 2.7.2009, B 14 AS 33/08 R, juris).
- BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst …
Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urt. v. 22.9.2009, B 4 AS 70/08 R, juris), der die Kammer folgt, sind die einfachen und angemessenen Wohnverhältnisse hinsichtlich der Quadratmeteranzahl in Anlehnung an die Werte der landesrechtlichen Wohnraumförderungsbestimmungen zu ermitteln.b) Bei der Ermittlung einer Obergrenze für Heizkosten folgt die Kammer der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 22.9.2009, B 4 AS 70/08 R, juris).
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09
Dies stünde im Widerspruch zu der vom Bundessozialgericht nachvollziehbar begründeten prozessualen Möglichkeit, den Streitgegenstand auf die Kosten der Unterkunft oder die Höhe der Regelleistung zu beschränken (vgl. z.B. BSG, Urt. v. 7.11.2006, B 7 b AS 8/06 R, mit weiteren Ausführungen zum Anspruchsbegriff im SGB II). - BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R
Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen …
Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09
Dies hatte nach der früheren Gesetzeslage zur Folge, dass Betriebskostenrückerstattungen, die im Regelfall auf Vorausleistungen der für die Kosten der Unterkunft zuständigen Leistungsträger beruhten, letztlich der Bundesagentur für Arbeit zu Gute kamen (vgl. zur Behandlung von Betriebskostenrückerstattungen nach der früheren Rechtslage auch BSG, Urt. v. 15.4.2008, B 14/7b AS 58/06 R, juris). - BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 78/09 R
Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsaufforderung wegen unangemessener …
Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09
Insofern ist bei einer Aufforderung zur Senkung der Heizkosten ein anderer Maßstab anzulegen als bei einer Kostensenkungsaufforderung, wenn die Nettokaltmiete zu hoch ist (vgl. zu letzterer BSG, Urt. v. 1.6.2010, B 4 AS 78/09 R, juris). - BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung - …
- BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 23/06 R
Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug - …
- BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 29/06 R
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erklärung …
- OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06
Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berliner Mietspiegel …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2009 - L 28 AS 1072/07
Arbeitslosengeld II - Berechnung des befristeten Zuschlags nach zeitversetztem …
- SG Chemnitz, 26.02.2009 - S 22 AS 3132/08
- BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R
Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren - …
- BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für …
- BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92
Parabolantenne I
- BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95
Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.
- BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Gebrauchtes Schwarz-Weiß-Fernsehgerät - …
- SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09
Aufhebung einer Bewilligung von Grundsicherung für Arbeitssuchende bei …
- BSG, 19.12.2008 - B 4 AS 18/08 BH
- SG Kiel, 02.12.2010 - S 38 AS 588/10
Leistungsberechtigten steht bei Mietzuzahlung Betriebskostenguthaben zu
In der Rechtsprechung wird zum Teil vertreten, dass Betriebskostenerstattungen (in voller Höhe) auch dann die Kosten der Unterkunft mindern, wenn der Leistungsträger im Abrechnungszeitraum nicht die tatsächlichen, sondern lediglich die abgesenkten, als angemessen angesehenen Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.2010, Az. L 3 AS 3759/09; SG Dresden, 29.06.10, Az. S 40 AS 391/09). - SG Berlin, 15.05.2012 - S 172 AS 15085/11
Grundsicherung für Arbeitssuchende - allgemeine Leistungsklage - …
Rn. 75 Im Übrigen konnte die Kammer ebenso offen lassen, ob das Betriebs- und Heizkostenguthaben mit dem Wortlaut der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. bzw. § 22 Abs. 3 SGB II n.F. vollständig (vgl. LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20. Januar 2010, L 3 AS 3759/09, Rn. 36;… SG Dresden, Urteile vom 16. Januar 2012, S 36 AS 7571/10, Rn. 27; vom 29. Juni 2010, S 40 AS 391/09, Rn. 68 ff. und S 40 AS 390/09, Rn. 24, zitiert nach juris) oder - wie es der Beklagte vorgehabt hatte - nur teilweise die Kosten für Unterkunft und Heizung mindert, soweit sie auf Vorauszahlungen beruhen, die von dem Leistungsträger - wie hier anteilig - nicht berücksichtigt worden sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Juni 2011, L 28 AS 1198/09, Rn. 27; zitiert nach juris; SG Kiel, Beschluss vom 2. Dezember 2010, S 38 AS 588/10 ER). - LSG Sachsen, 15.03.2012 - L 3 AS 588/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; …
Soweit ersichtlich ist dieser Rechtsauffassung ausdrücklich bislang nur die 40. Kammer des Sozialgerichtes Dresden entgegengetreten (vgl. SG Dresden, Urteile vom 29. Juni 2010 - S 40 AS 390/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 29 ff. und S 40 AS 391/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 20 ff.).Die Kammer hat ihre Rechtsauffassung mit der bedenkenswerten Vergleichbarkeit der mietvertraglich vereinbarter Kabelanschlussgebühr einerseits und den in der Heizkostenvorauszahlung enthaltenen Kosten der Warmwasserbereitung andererseits begründet (vgl. SG Dresden, Urteile vom 29. Juni 2010 - S 40 AS 390/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 35 und S 40 AS 391/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 26).
- SG Dresden, 18.09.2012 - S 38 AS 5649/09
Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete für einen 1-Personen-Haushalt im …
Das Gericht folgt nicht der von der 40. Kammer des SG Dresden (vgl. Urteil vom 29.06.2010, Az. S 40 AS 391/09) vertretenen Auffassung, wonach die Angemessenheitsgrenze bei 281, 00 EUR liegt. - SG Darmstadt, 02.11.2011 - S 10 AS 4150/10
§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II ist nicht auf Fälle des Umzugs eines Hilfebedürftigen …
Soweit die 40. Kammer des Sozialgerichts Dresden in ihren Urteilen vom 29.6.2010 ( S 40 AS 390/09 und S 40 AS 391/09) davon ausging, dass der arithmetische Mittelwert eines qualifizierten Mietspiegels als Nettokaltmietgrenze heranzuziehen sei, wenn durch die Wahl einer höheren Ausstattungsklasse sichergestellt sei, dass angemessener Wohnraum zu diesem Mietpreis angemietet werden könne, ist dem vor dem Hintergrund der nunmehr ergangenen Entscheidungen des BSG (…vgl. beispielhaft Urt. v. 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R, nach [...]) nicht zu folgen. - SG Dresden, 02.11.2011 - S 10 AS 4150/10 Soweit die 40. Kammer des Sozialgerichts Dresden in ihren Urteilen vom 29.6.2010 (S 40 AS 390/09 und S 40 AS 391/09) davon ausging, dass der arithmetische Mittelwert eines qualifizierten Mietspiegels als Nettokaltmietgrenze heranzuziehen sei, wenn durch die Wahl einer höheren Ausstattungsklasse sichergestellt sei, dass angemessener Wohnraum zu diesem Mietpreis angemietet werden könne, ist dem vor dem Hintergrund der nunmehr ergangenen Entscheidungen des BSG (…vgl. beispielhaft Urt. v. 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R, nach juris) nicht zu folgen.
- SG Dresden, 28.02.2012 - S 29 AS 7524/10
Endgültige Festsetzung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes …
Soweit die 40. Kammer des Sozialgerichts Dresden in ihren Urteilen vom 29.6.2010 (S 40 AS 390/09 und S 40 AS 391/09) davon ausging, dass der arithmetische Mittelwert eines qualifizierten Mietspiegels als Nettokaltmietgrenze heranzuziehen sei, wenn durch die Wahl einer höheren Ausstattungsklasse sichergestellt sei, dass angemessener Wohnraum zu diesem Mietpreis angemietet werden könne, ist dem vor dem Hintergrund der nunmehr ergangenen Entscheidungen des BSG (…vgl. beispielhaft Urt. v. 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R, nach juris) nicht zu folgen. - SG Dresden, 19.11.2012 - S 12 AS 6703/10
Bewilligung von Grundsicherungsleistungen für die Kosten von Unterkunft und …
Soweit die 40. Kammer noch mit Urteilen vom 29.6.2010 (S 40 AS 390/09 und S 40 AS 391/09) deutlich geringere Werte für Zeiträume in 2007 und Anfang 2009 angenommen und bei 50 m² Wohnfläche insgesamt bruttokalt 281 Euro beziffert hatte, erfolgten die dortigen Annahmen noch im Vorfeld des IWU-Gutachtens vom 24.10.2011 und Erlass des Stadtratsbeschlusses vom 24.11.2011; bereits im oben zitierten Urteil vom 1.6.2012 (S 40 AS 5435/11) wurden für 2011 bei Annahme von 45 m² bruttokalt 288, 45 Euro zugrunde gelegt. - SG Dresden, 16.12.2011 - S 10 AS 6969/11
Ablehnung einer unbefristeten vorläufigen Bewilligung der Übernahme höherer …
Soweit die 40. Kammer des Sozialgerichts Dresden in ihren Urteilen vom 29.6.2010 (S 40 AS 390/09 und S 40 AS 391/09) davon ausging, dass der arithmetische Mittelwert eines qualifizierten Mietspiegels als Nettokaltmietgrenze heranzuziehen sei, wenn durch die Wahl einer höheren Ausstattungsklasse sichergestellt sei, dass angemessener Wohnraum zu diesem Mietpreis angemietet werden könne, ist dem vor dem Hintergrund der nunmehr ergangenen Entscheidungen des BSG (…vgl. beispielhaft Urt. v. 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R, nach juris) nicht zu folgen. - SG Aurich, 12.09.2011 - S 55 AS 247/11
Anrechenbarkeit einer Heizkostenrückzahlung auf Sozialleistungen; Minderung eines …
(…So auch Berlet, in: LPK-SGB II 4. Auflage, § 22 RdNr. 116; a.A. SG Dresden, 29.06.2010, S 40 AS 391/09 mit den Argumenten Wortlaut und Bedarfsdeckungsprinzip).
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