Rechtsprechung
| SG Oldenburg, 04.03.2005 - S 47 AS 58/05 ER |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zurechnung des Kindergeldes - Verfassungsmäßigkeit - Bedarfsgemeinschaft - Zugehörigkeit der Stiefkinder - kein Einkommenseinsatz zur Deckung des Bedarfs der Stiefkinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Oldenburg - 47 AS 58/05
- SG Oldenburg, 04.03.2005 - S 47 AS 58/05 ER
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 8 AS 51/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- SG Oldenburg, 22.02.2005 - S 47 AS 29/05
Auszug aus SG Oldenburg, 04.03.2005 - S 47 AS 58/05
Dabei begegnen die genannten gesetzlichen Vorschriften zur Einbeziehung von Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. SG Oldenburg, Beschluss vom 22. Februar 2005 - S 47 AS 29/05 ER).Daher wird überwiegend vertreten, dass ein umfassender Einsatz von Einkommen und Vermögen des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder des Stiefvaters im Verhältnis zu seinen hilfebedürftigen Stiefkindern ausscheidet (vgl. SG Aurich, Beschluss vom 8. Februar 2005 - S 25 AS 2/05 ER; SG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2005 - S 25 AS 17/05 ER; SG Oldenburg, Beschluss vom 22. Februar 2005 - S 47 AS 29/05 ER).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus SG Oldenburg, 04.03.2005 - S 47 AS 58/05
Diese Betrachtungsweise knüpfte an dem Grundgedanken an, dass die diejenigen Einkünfte einer Familie, die gerade für die Sicherung des Existenzminimums ausreichten, von jeglicher Besteuerung frei bleiben sollten (vgl. BVerfGE 82, 60; 99, 246). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus SG Oldenburg, 04.03.2005 - S 47 AS 58/05
Daher ist der vorläufige Rechtsschutz nur dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abzuwendende Nachteile entstünden, zur deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74 m.w.N.).
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
Auszug aus SG Oldenburg, 04.03.2005 - S 47 AS 58/05
Diese Betrachtungsweise knüpfte an dem Grundgedanken an, dass die diejenigen Einkünfte einer Familie, die gerade für die Sicherung des Existenzminimums ausreichten, von jeglicher Besteuerung frei bleiben sollten (vgl. BVerfGE 82, 60; 99, 246). - BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02
Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als …
Auszug aus SG Oldenburg, 04.03.2005 - S 47 AS 58/05
Rn. 15 Zwar ist es richtig, dass nach der Rechtsprechung zum früher geltenden BSHG das Kindergeld sozialhilferechtlich als Einkommen derjenigen Person angesehen wurde, an die es ausgezahlt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 5 C 25/02 - NJW 2004, 2541). - SG Aurich, 08.02.2005 - S 25 AS 2/05
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Bedarfsgemeinschaft - …
Auszug aus SG Oldenburg, 04.03.2005 - S 47 AS 58/05
Daher wird überwiegend vertreten, dass ein umfassender Einsatz von Einkommen und Vermögen des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder des Stiefvaters im Verhältnis zu seinen hilfebedürftigen Stiefkindern ausscheidet (vgl. SG Aurich, Beschluss vom 8. Februar 2005 - S 25 AS 2/05 ER; SG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2005 - S 25 AS 17/05 ER; SG Oldenburg, Beschluss vom 22. Februar 2005 - S 47 AS 29/05 ER). - SG Lüneburg, 10.02.2005 - S 25 AS 17/05
Voraussetzungen der Anrechnung von Einkommen des Partners zur Ermittlung der …
Auszug aus SG Oldenburg, 04.03.2005 - S 47 AS 58/05
Daher wird überwiegend vertreten, dass ein umfassender Einsatz von Einkommen und Vermögen des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder des Stiefvaters im Verhältnis zu seinen hilfebedürftigen Stiefkindern ausscheidet (vgl. SG Aurich, Beschluss vom 8. Februar 2005 - S 25 AS 2/05 ER; SG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2005 - S 25 AS 17/05 ER; SG Oldenburg, Beschluss vom 22. Februar 2005 - S 47 AS 29/05 ER). - SG Oldenburg, 16.02.2005 - S 47 AS 39/05
Auszug aus SG Oldenburg, 04.03.2005 - S 47 AS 58/05
Dagegen ist verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. SG Oldenburg, Beschluss vom 14. Januar 2005 - S 46 AS 4/05 ER und Beschluss vom 16. Februar 2005 -- S 47 AS 39/05 ER).
- LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt …
Die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. dazu SG Oldenburg, Beschlüsse vom 4.3.2005 - S 47 AS 58/05 ER - und vom 16.2.2005 - S 47 AS 39/05 ER) - Regelung, das Kindergeld nicht dem anspruchsberechtigten Elternteil, sondern dem Kind selbst als Einkommen zuzurechnen, soll sicherzustellen, dass der Zweck des Kindergeldes, die Abhängigkeit des Kindes vom Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zu beseitigen, nicht verfehlt wird (Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II - Kommentar, § 11 RdNr. 122 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung).
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