Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   SG Aachen, 27.02.2009 - S 9 AS 42/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16878
SG Aachen, 27.02.2009 - S 9 AS 42/08 (https://dejure.org/2009,16878)
SG Aachen, Entscheidung vom 27.02.2009 - S 9 AS 42/08 (https://dejure.org/2009,16878)
SG Aachen, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - S 9 AS 42/08 (https://dejure.org/2009,16878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungslast im Fall der Erledigungserklärung im streitigen Verfahren über die sanktionsmäßige Kürzung von ALG II-Leistungen; Verringerung des Gebührenrahmens für die Verfahrensgebühr im Fall einer vorausgegangenen außergerichtlichen Befassung mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2008 - L 1 B 21/07

    Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus SG Aachen, 27.02.2009 - S 9 AS 42/08
    Rn. 16 Es folgt nicht schon aus den Gesetzesmaterialien in BT-Drucksache 8/3311, S. 16, dass eine Anrechnung der Gebühren der Beratungshilfe für ein anschließendes gerichtliches oder behördliches Verfahren nur in Betracht kommen soll, wenn die Beratungshilfe außerhalb eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens erfolgt ist (so aber LSG NRW, Bes. v. 18.3.2008, L 1 B 21/07 AL).

    Diese Materialien nehmen Bezug auf § 118 Abs. 2 BRAGO, der die Anrechnung der in § 118 Abs. 1 Nr. 5 BRAGO bestimmten Geschäftsgebühr nur dann auf die entsprechenden Gebühren für ein anschließendes gerichtliches oder behördliches Verfahren vorsah, wenn sie außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens entstanden war (vgl. hierzu näher LSG NRW, Bes. v. 18.3.2008, L 1 B 21/07 AL); der Terminus "außerhalb" wird aber im Normtext nicht mehr verwendet.

    Rn. 19 Entsprechend der Anregung des Bezirksrevisors wird die Beschwerde zugelassen, da zu dieser Frage unterschiedliche obergerichtliche Rechtsprechung existiert (LSG NRW v. 1.2.2007, L 12 B 8/06 AS; LSG NRW, Bes. v. 18.3.2008, L 1 B 21/07 AL).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2007 - L 12 B 8/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Aachen, 27.02.2009 - S 9 AS 42/08
    Rn. 9 Der Bezirksrevisor verweist demgegenüber auf den Beschluss des LSG NRW v. 1.2.2007, L 12 B 8/06 AS, der die Rechtsauffassung der Urkundsbeamtin stütze.

    Auch bei der Anrechenbarkeit der Beratungshilfegebühr handele es sich um eine Regelung zur "Verhinderung einer übermäßigen Vergütung des Rechtsanwalts" (LSG NRW v. 1.2.2007, L 12 B 8/06 AS m.w.N.).

    Rn. 19 Entsprechend der Anregung des Bezirksrevisors wird die Beschwerde zugelassen, da zu dieser Frage unterschiedliche obergerichtliche Rechtsprechung existiert (LSG NRW v. 1.2.2007, L 12 B 8/06 AS; LSG NRW, Bes. v. 18.3.2008, L 1 B 21/07 AL).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2006 - 7 E 410/06

    Rechtsanwaltsgebühren, Kosten, Kostenerstattung, Kostenrecht, Verfahrensgebühr, …

    Auszug aus SG Aachen, 27.02.2009 - S 9 AS 42/08
    Die Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr z.B. auf die im nachfolgenden Gerichtsverfahren wegen desselben Gegenstandes entstehende Verfahrensgebühr dient nach der Rechtsprechung demselben Zweck wie die Absenkung des Gebührenrahmens nach VV RVG 3103: Wenn der Rechtsanwalt bereits außergerichtlich mit der Sache betraut gewesen sei und die Geschäftsgebühr für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" verdient habe, reduziere sich der Umfang seiner diesbezüglichen gerichtlichen Tätigkeit nicht unerheblich; eine "doppelte Vergütung" sei aber nicht zu vertreten (VG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 20.7.2006, 7 A 47/05, juris; OVG NRW, Bes. v. 25.4.2006, 7 E 410/06, juris; VG Ansbach, Bes. v. 19.6.2008, AN 14 M 08.30193, juris).
  • VG Ansbach, 19.06.2008 - AN 14 M 08.30193

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der …

    Auszug aus SG Aachen, 27.02.2009 - S 9 AS 42/08
    Die Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr z.B. auf die im nachfolgenden Gerichtsverfahren wegen desselben Gegenstandes entstehende Verfahrensgebühr dient nach der Rechtsprechung demselben Zweck wie die Absenkung des Gebührenrahmens nach VV RVG 3103: Wenn der Rechtsanwalt bereits außergerichtlich mit der Sache betraut gewesen sei und die Geschäftsgebühr für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" verdient habe, reduziere sich der Umfang seiner diesbezüglichen gerichtlichen Tätigkeit nicht unerheblich; eine "doppelte Vergütung" sei aber nicht zu vertreten (VG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 20.7.2006, 7 A 47/05, juris; OVG NRW, Bes. v. 25.4.2006, 7 E 410/06, juris; VG Ansbach, Bes. v. 19.6.2008, AN 14 M 08.30193, juris).
  • VG Schleswig, 20.07.2006 - 7 A 47/05
    Auszug aus SG Aachen, 27.02.2009 - S 9 AS 42/08
    Die Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr z.B. auf die im nachfolgenden Gerichtsverfahren wegen desselben Gegenstandes entstehende Verfahrensgebühr dient nach der Rechtsprechung demselben Zweck wie die Absenkung des Gebührenrahmens nach VV RVG 3103: Wenn der Rechtsanwalt bereits außergerichtlich mit der Sache betraut gewesen sei und die Geschäftsgebühr für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" verdient habe, reduziere sich der Umfang seiner diesbezüglichen gerichtlichen Tätigkeit nicht unerheblich; eine "doppelte Vergütung" sei aber nicht zu vertreten (VG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 20.7.2006, 7 A 47/05, juris; OVG NRW, Bes. v. 25.4.2006, 7 E 410/06, juris; VG Ansbach, Bes. v. 19.6.2008, AN 14 M 08.30193, juris).
  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) …

    Diese Interpretation entspricht zudem der bislang herrschenden sozialgerichtlichen Rechtsprechung, die die Anrechnungsregelung der Nr. 2503 Abs. 2 Satz 1 RVG-VV a.F. nicht angewandt hat, wenn die Verfahrensgebühr nach Nr. 3103 RVG-VV zu bemessen war (vgl. etwa SG Dresden…, Beschluss vom 27. Februar 2009 - S 24 SF 180/08 R/F -, juris, Rn. 10 ff.; SG Aachen, Beschluss vom 27. Februar 2009 - S 9 AS 42/08 -, juris, Rn. 10 ff.; SG Augsburg…, Beschluss vom 11. Mai 2009 - S 3 SF 100/09 E -, juris, Rn. 10 f.; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 4. Januar 2010 - L 19 B 316/09 AS -, juris, Rn. 49;… Beschluss vom 29. November 2010 - L 6 AS 52/10 B -, juris, Rn. 23 f.; SG Berlin…, Beschluss vom 25. Januar 2010 - S 165 SF 1315/09 E -, juris, Rn. 3 ff.; SG Fulda…, Beschluss vom 3. Januar 2011 - S 3 SF 43/10 E -, juris, Rn. 26 ff.).
  • SG Berlin, 25.01.2010 - S 165 SF 1315/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - keine Anrechnung der …

    Von daher gelangt die Kammer zu dem Schluss, dass der Gebührentatbestand der Nr. 3103 VV RVG eine Spezialvorschrift für die Berücksichtigung der Vorbefassung eines Rechtsanwaltes in einem dem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden Verwaltungs- oder Vorverfahren ist, wobei diese als lex spezialis der Anwendung der Anrechnungsvorschrift der Nr. 2503 Abs. 2 VV RVG vorgeht und eine kumulative Anwendung ausschließt (so auch Sozialgericht Aachen, Beschluss vom 27.02.2009, Az.: S 9 AS 42/08, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Duisburg, 10.11.2009 - S 10 R 266/05

    Rentenversicherung

    Die Art der Vergütung im Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren hat keinen Einfluss auf den infolge der Vorbefassung mit der Angelegenheit verringerten Aufwand der Tätigkeit im Gerichtsverfahren (ebenso SG Dresden vom 27.02.2009 S 24 SF 180/08 R/F; SG Augsburg vom 11.05.2009 S 3 SF 100/09 E; SG Aachen vom 27.02.2009 S 9 AS 42/08).

    Auch durch diese Anrechnungsvorschrift soll berücksichtigt werden, dass der Rechtsanwalt mit der Thematik im Rahmen der Beratungshilfe bereits befasst war und sich dadurch der Umfang seiner diesbezüglichen gerichtlichen Tätigkeit nicht unerheblich reduziert (SG Aachen vom 27.02.2009 S 9 AS 42/08; SG Augsburg vom 11.05.2009 S 3 SF 100/09 E; SG Berlin vom 02.10.2009 S 164 SF 1112/09 E).

    Da der gesetzgeberische Wille seinen Niederschlag in der amtlichen Anmerkung gefunden hat, bestehen keine Bedenken, den Gebührentatbestand dahingehend auszulegen, dass die in Nr. 3103 VV RVG für den Fall der Vorbefassung mit der Angelegenheit vorgesehene Gebührenreduzierung der Verfahrensgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren die speziellere Vorschrift gegenüber der allgemeinen Regelung der Gebührenreduzierung bei Vorbefassung mit der Angelegenheit im Rahmen der Beratungshilfe nach Nr. 2503 Abs. 2 VV RVG ist (ebenso: SG Aachen vom 27.02.2009 S 9 AS 42/08; SG Augsburg vom 11.05.2009 S 3 SF 100/09 E; SG Dresden vom 27.02.2009 S 24 SF 180/08 R/F; SG Berlin vom 02.10.2009 S 164 SF 1112/09 E; andere Ansicht LSG NRW vom 01.02.2007 L 12 B 8/06 AS; Thüringer LSG vom 16.01.2009 L 6 B 255/08 SF; SG Osnabrück vom 21.07.2009 S 1 SF 84/08; SG Würzburg vom 27.07.2009 S 2 SF 17/09 E).

  • SG Berlin, 02.10.2009 - S 164 SF 1112/09

    Sozialgerichtliches Vorverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Gebührenminderung - …

    Von daher gelangt die Kammer zu dem Schluss, dass der Gebührentatbestand der Nr. 3103 VV RVG eine Spezialvorschrift für die Berücksichtigung der Vorbefassung eines Rechtsanwaltes in einem dem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden Verwaltungs- oder Vorverfahren ist, wobei diese als lex spezialis der Anwendung der Anrechnungsvorschrift der Nr. 2503 Abs. 2 VV RVG vorgeht und eine kumulative Anwendung ausschließt (so auch Sozialgericht Aachen, Beschluss vom 27.02.2009, Az.: S 9 AS 42/08, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht SG Aachen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht