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   VG Bremen, 14.12.2007 - S8 V 3445/07   

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VG Bremen, 14.12.2007 - S8 V 3445/07 (https://dejure.org/2007,47911)
VG Bremen, Entscheidung vom 14.12.2007 - S8 V 3445/07 (https://dejure.org/2007,47911)
VG Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2007 - S8 V 3445/07 (https://dejure.org/2007,47911)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.06.2009 - L 14 AS 748/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch auf Mietschuldenübernahme bei

    6 Besteht somit Anspruch auf Leistungen nach § 22 Abs. 7 SGB II, ist die in § 22 Abs. 5 SGB II für die Übernahme von Mietschulden geforderte Voraussetzung, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, erfüllt (SG Berlin, Beschluss v. 23. März 2007 - S 37 AS 2804/07 - ; VG Bremen, Beschluss v. 14. Dezember 2997 - S8 V 3445/07 - ; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rdnr. 123).
  • SG Bremen, 23.02.2010 - S 26 AS 498/09

    Berücksichtigung von Kindergeld für die Berechnung eines Anspruchs auf

    Nach Auffassung der Kammer besteht der Zuschussanspruch in Höhe der Differenz zwischen der Bruttowarmmiete in Höhe von 315, 00 Euro (einschließlich Kosten der Wassererwärmung, str., vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.09.2009 - L 1 AS 3286/09 -, zit. n. juris) abzüglich des im Rahmen der Berechnung der BAB berücksichtigten Unterkunftsbedarfs in Höhe von 218, 00 Euro (str., so auch SG Bremen, Beschl. v. 31.08.2009 - S 23 AS 1559/09 ER -, wo auch die Beklagte diese Ansicht vertrat; vgl. auch bereits VG Bremen, Beschl. v. 14.12.2007 - S8 V 3445/07 -, zit. n. juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 06.01.2010 - L 15 AS 1080/09 B ER).
  • VG München, 27.08.2009 - M 15 K 09.2113

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung unter Anrechnung von Kindergeld

    Das von den Eltern an den Auszubildenden weitergeleitete und diesem für seinen Unterhalt zur Verfügung stehende Kindergeld, das gemäß § 1612b Abs. 1 BGB ausdrücklich zur Erfüllung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs dient und in diesem Umfang den Barbedarf des Kindes entsprechend mindert, ist deshalb auf den Bedarf nach § 36 Abs. 1 BAföG anzurechnen (BayVGH vom 6. Juli und 20. August 2009 jeweils a.a.O.; ebenso zur entsprechenden Vorschrift des § 72 Abs. 1 SGB III LSG Berlin-Brandenburg v. 14.1.2009 L 16 AL 308/06; SG Dresden v. 11.9.2008 S 35 AL 601/06; VG Bremen v. 14.12.2007 S8 V 3445/07).
  • VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung unter Anrechnung von Kindergeld

    Das von den Eltern an den Auszubildenden weitergeleitete und diesem für seinen Unterhalt zur Verfügung stehende Kindergeld, das gemäß § 1612b Abs. 1 BGB der Erfüllung des Unterhaltsanspruchs dient und den Barbedarf des Kindes entsprechend mindert, ist deshalb auf den Bedarf nach § 36 BAföG anzurechnen (vgl. zu § 72 Abs. 1 SGB III LSG Berlin-Brandenburg v. 14.1.2009 Az. L 16 AL 308/06; SG Dresden v. 11.9.2008 Az. S 35 AL 601/06; VG Bremen v. 14.12.2007 Az. S8 V 3445/07).
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