Rechtsprechung
| EuGH, 04.03.1980 - 49/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- EU-Kommission
Pool / Rat
1 . AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - VORAUSSETZUNGEN - RECHTSWIDRIGKEIT - SCHADEN - URSÄCHLICHER ZUSAMMENHANG
- EU-Kommission
Pool / Rat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - VORAUSSETZUNGEN - RECHTSWIDRIGKEIT - SCHADEN - URSÄCHLICHER ZUSAMMENHANG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1980 - 49/79
- EuGH, 04.03.1980 - 49/79
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 02.07.1974 - 153/73
Holz & Willemsen GmbH / Rat und Kommission
Auszug aus EuGH, 04.03.1980 - 49/79
Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 153/73 (Holtz & Willemsen/Rat und Kommission, Slg. 1974, 675) ausgeführt hat, ist die Haftung der Gemeinschaft an das Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen geknüpft, denn erforderlich ist, daß die den Organen vorgeworfene Handlung rechtswidrig und ein tatsächlicher Schaden eingetreten ist sowie daß zwischen der Handlung und dem behaupteten Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
- EuGH, 15.09.1982 - 106/81
Kind / EEC
Nach Auffassung des Rates verlangt nämlich das Urteil des Gerichtshofes vom 4. März 1980 in der Rechtssache 49/79 (Richard Pool/Rat der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1980, 569) insbesondere in Randnr. 8 der Entscheidungsgründe für alle Schadensersatzklagen, daß der Kläger "prima facie" den Beweis dafür erbringt, daß der behauptete Schaden tatsächlich eingetreten ist; andernfalls könne es nicht zu einer Prüfung der Gültigkeit des als Ursache für den behaupteten Schaden angeführten Rechtsaktes durch den Gerichtshof kommen. - EuGH, 27.03.1990 - 308/87
Grifoni / EAEC
6 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die ausservertragliche Haftung der Gemeinschaft und die Durchsetzung des Anspruchs auf Ersatz des erlittenen Schadens an das Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen geknüpft, denn erforderlich ist, daß die den Gemeinschaftsorganen vorgeworfene Handlung rechtswidrig und ein tatsächlicher Schaden eingetreten ist und daß zwischen der Handlung und dem behaupteten Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht ( siehe insbesondere das Urteil vom 4. März 1980 in der Rechtssache 49/79, Pool, Slg. 1980, 569 ). - EuGH, 13.11.1984 - 256/80
Birra Wührer / Rat und Kommission
In Übereinstimmung mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 4. März 1980 in der Rechtssache 49/79 (Richard Pool, Slg. 1980, 569, Randnummer 11 der Entscheidungsgründe) obliege es somit den Klägerinnen, zumindest prima facie den Beweis für den von ihnen erlittenen Schaden zu erbringen.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92
H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.
(136) - Dies ist ständige Rechtsprechung: Siehe u. a. die Urteile vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 153/73 (Holtz & Willemsen, Slg. 1974, 675, Randnr. 7), vom 4. März 1980 in der Rechtssache 49/79 (Pool, Slg. 1980, 569, Randnr. 7) und vom 8. Dezember 1987 in der Rechtssache 50/86 (Grands Moulins de Paris, Slg. 1987, 4833, Randnr. 7). - EuGH, 08.12.1987 - 50/86
Grands Moulins de Paris / Rat und Kommission
7 NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ( URTEILE VOM 2.*JULI 1974 IN DER RECHTSSACHE 153/73, HOLTZ & WILLEMSEN, SLG. 1974, 675, UND VOM 4.*MÄRZ 1980 IN DER RECHTSSACHE 49/79, POOL, SLG. 1980, 569 ) IST DIE HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT FÜR IHRE RECHTSETZUNGSTÄTIGKEIT AN DAS ZUSAMMENTREFFEN MEHRERER VORAUSSETZUNGEN GEKNÜPFT, DENN ES IST ERFORDERLICH, DASS EINE RECHTSWIDRIGE HANDLUNG DER ORGANE VORLIEGT, DASS EIN TATSÄCHLICHER SCHADEN EINGETRETEN IST UND DASS ZWISCHEN DER HANDLUNG UND DEM BEHAUPTETEN SCHADEN EIN URSÄCHLICHER ZUSAMMENHANG BESTEHT. - Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 253/84
Groupement agricole d'exploitation en commun (GAEC) de la Ségaude gegen Rat und …
Gerichtshof auf die behauptete Rechtswidrigkeit der Entscheidung 84/361 nicht einzugehen braucht, weil der Kläger entweder das Vorliegen eines Schadens nicht bewiesen (wie in der Rechtssache 49/79, Pool/Rat, Slg. 1980, 569) oder einen Kausalzusammenhang zwischen der behaupteten Rechtswidrigkeit und dem Schaden nicht dargetan hat (wie in den Rechtssachen 40/75, Produits Bertrand, Slg. 1976, 1, und 26/81, Oleifici Mediterranei, Slg. 1982, 3057). - EuGH, 15.01.1987 - 253/84
GAEC de la Ségaude / Rat und Kommission
NACH DER STÄNDIGEN RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ( URTEILE VOM 2.*JULI 1974 IN DER RECHTSSACHE 153/73, HOLTZ & WILLEMSEN, SLG. 1974, 675, UND VOM 4.*MÄRZ 1980 IN DER RECHTSSACHE 49/79, POOL, SLG. 1980, 569 ) IST DIE HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT AN DAS ZUSAMMENTREFFEN MEHRERER VORAUSSETZUNGEN GEKNÜPFT, DA ERFORDERLICH IST, DASS DIE HANDLUNG DER ORGANE RECHTSWIDRIG UND EIN TATSÄCHLICHER SCHADEN EINGETRETEN IST SOWIE DASS ZWISCHEN DER HANDLUNG UND DEM BEHAUPTETEN SCHADEN EIN URSÄCHLICHER ZUSAMMENHANG BESTEHT. - Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1981 - 197/80
Ludwigshafener Walzmühle Erling KG und andere gegen Rat und Kommission der …
In dem Erfordernis des Vorliegens eines tatsächlichen Schadens für den Erfolg einer Klage nach Artikel· 215 Absatz 2 können nach dem Urteil in der Rechtssache Richard Pool (Rechtssache 49/79, Slg. 1980, 569) zwei verschiedene Aspekte unterschieden werden. - EuGH, 01.12.1983 - 217/82
Depoortere / Kommission
Wie der Gerichtshof wiederholt, insbesondere in den Urteilen vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 153/73 (Holtz und Willemsen, Slg. 1974, 675) und vom 4. März 1980 in der Rechtssache 49/79 (Pool, Slg. 1980, 569), entschieden hat, ist die Haftung der Gemeinschaft an das Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen geknüpft, denn erforderlich ist, daß die den Organen vorgeworfene Handlung rechtswidrig und ein tatsächlicher Schaden eingetreten ist sowie daß zwischen der Handlung und dem behaupteten Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht. - Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1989 - 263/87
Königreich Dänemark gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Eine gewisse Stütze für einen Zusammenhang zwischen Interventionen und Erstattungen bietet folgende Erwägung aus dem Urteil vom 4. März 1980 in der Rechtssache 49/79, Pool, Slg. 1980, 569, Randnr. 10: "... die von den einzelnen Erzeugern erzielten Preise (werden) indirekt durch das Zusammenwirken der Marktintervcntioncn und der Regelung des Außenhandels der Gemeinschaft bestimmt". - Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1983 - 310/81
Ente italiano di servizio sociale (EISS) gegen Kommission der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1986 - 281/84
Zuckerfabrik Bedburg AG und andere gegen Rat und Kommission der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1982 - 26/81
SA Oleifici Mediterranei gegen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. - …
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