Rechtsprechung
| EuGH, 15.10.1986 - 299/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
VerfO Art. 91
- EU-Kommission
Tokyo Juki Industrial / Rat und Kommission
NICHTIGKEITSKLAGE - VERORDNUNG DES RATES ZUR EINFÜHRUNG EINES ENDGÜLTIGEN ANTIDUMPINGZOLLS - KLAGE GEGEN DIE KOMMISSION - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Tokyo Juki Industrial / Rat und Kommission
- Wolters Kluwer
Einführung eines Antidumpingzolls; Einfuhr elektronischer Schreibmaschinen aus Japan
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerfO Art. 91
NICHTIGKEITSKLAGE - VERORDNUNG DES RATES ZUR EINFÜHRUNG EINES ENDGÜLTIGEN ANTIDUMPINGZOLLS - KLAGE GEGEN DIE KOMMISSION - UNZULÄSSIGKEIT
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Tokyo Juki Industrial / Rat
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 14.03.1996 - T-134/95
Dysan Magnetics Ltd und Review Magnetics (Macao) Ltd gegen Kommission der …
23 Da sich die Rolle der Kommission in den Entscheidungsprozeß des Rates einfügt (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 8. Mai 1985 in der Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat und Kommission, Slg. 1985, 1351, Randnr. 3, vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 299/85, Tokyo Juki Industrial/Rat und Kommission, Slg. 1986, 2965, 2967, vom 11. November 1987 in der Rechtssache 150/87, Nashua Corporation u. a./Rat und Kommission, Slg. 1987, 4421, Randnr. 6, und Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 7), ist die "Entscheidung" der Kommission, ein Antidumpingverfahren einzuleiten, eine blosse vorbereitende Maßnahme, die nicht geeignet ist, die Rechtslage der Klägerin sofort und irreversibel zu beeinträchtigen. - EuGH, 11.11.1987 - 150/87
Nashua Corporation / Rat und Kommission
6 NACH DER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES FÜGT SICH DIE ROLLE DER KOMMISSION IN DEN ENTSCHEIDUNGSPROZESS DES RATES EIN ( BESCHLUSS DES GERICHTSHOFES VOM 8.*MAI 1985 IN DER RECHTSSACHE 256/84, KOYO SEIKO, SLG. 1985, 1351, UND BESCHLUSS DES GERICHTSHOFES VOM 15. OKTOBER 1986 IN DER RECHTSSACHE 299/85, TOKYO JUKI, SLG. 1986, 2965 ). - Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1989 - 121/86
Anonymos Etaireia Epichirisseon Metalleftikon Viomichanikon kai Naftiliakon AE …
Allerdings folgt aus dieser Bestimmung, daß das Antidumpingverfahren nicht über eine angemessene Frist hinaus ausgedehnt werden darf, die sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls bemißt." 10 Nun war aber das Verfahren, um das es hier geht, tatsächlich mühsam; seine Dauer - über vier Jahre - stellt einen Rekord dar, von dem man hoffen darf, daß er sich in der Geschichte der von der Gemeinschaft betriebenen Antidumpingverfahren nicht wie- 9 - Siehe den Beschluß vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 299/85, Tokyo Juki Industrial/Rat und Kommission, Slg. 1986, 2965.
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