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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.10.1994 - 1 U 129/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10080
OLG Zweibrücken, 26.10.1994 - 1 U 129/93 (https://dejure.org/1994,10080)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.10.1994 - 1 U 129/93 (https://dejure.org/1994,10080)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 1 U 129/93 (https://dejure.org/1994,10080)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7 V Abs. 4 ; VVG § 6 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsnehmer; Schadensanzeigeformular; Vollständige Beantwortung; Wegfall der Leistungspflicht; Beseitigte Vorschäden ; Unbeseitigte Vorschäden

Papierfundstellen

  • SP 1995, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96

    Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers zu Vorschäden, Versicherungsrecht, …

    Deshalb müssen insbesondere auch Angaben zu Vorschäden richtig sein (vgl. BGH VersR 1984, 224; OLG Hamm, VersR 1985, 30; OLG Zweibrücken SP 1995, 47;… Prölss/Martin VVG, 25. Auflage, § 7 AKB Anm. 2 B d.).
  • OLG Köln, 07.11.1995 - 9 U 132/95

    Versicherung Kaskoversicherung Aufklärungsobliegenheit Kaufpreis

    Aufgrund dieser Anforderung war die Klägerin gezwungen, den richtigen Kaufpreis zu nennen, so daß eine vollkommen freiwillige Korrektur, die eine versicherungsrechtliche Sanktion nicht rechtfertigen dürfte (…vgl. Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., § 6 Anm. 9 Ca, S. 119; a.A. OLG Zweibrücken SP 1995, 47, 48), nicht vorliegt.
  • OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 46/96

    Folgenlosigkeit unrichtiger, später korrigierter Angaben des …

    Die spätere Berichtigung falscher Angaben ändere an dem Eintritt dieser Rechtsfolge nichts mehr, der Verstoß gegen die Aufklärungspflicht könne nicht rückwirkend beseitigt werden (OLG Zweibrücken SP 1995, 47, 48; LG Hannover VersR 1996, 182, 183).
  • LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00

    Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles

    Denn die nachträgliche Richtigstellung von falschen Angaben in der Schadensanzeige beseitigt weder die Obliegenheitsverletzung noch vermag sie den Versicherungsnehmer zu entschuldigen, weil er von Anfang verpflichtet war, wahrheitsgemäße Angaben zu machen (OLG Zweibrücken SP 1995, 47; Landgericht Hannover VersR 1996, 182).
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