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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.07.2011 - 11 CS 11.1061   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,61399
VGH Bayern, 21.07.2011 - 11 CS 11.1061 (https://dejure.org/2011,61399)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.07.2011 - 11 CS 11.1061 (https://dejure.org/2011,61399)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - 11 CS 11.1061 (https://dejure.org/2011,61399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Besitz von Cannabis;Unmittelbar bevorstehender, beabsichtigter Konsum dieses Betäubungsmittels;Hochgradige Alkoholisierung des Handelnden in diesem Zeitpunkt;Fehlender Zusammenhang mit einer Teilnahme am Straßenverkehr;Abgrenzung zwischen den Anwendungsbereichen des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mischkonsum - Fahrerlaubnis kann auch ohne Verkehrsteilnahme entzogen werden!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SVR 2011, 432
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 11 CS 11.1061
    Rn. 34 Der beschließende Senat lässt sich hierbei von der Erwägung leiten, dass ein auch verfassungsrechtlich tragfähiger Anlass zur Entziehung der Fahrerlaubnis nicht nur bei einem dauerhaften, die Fahreignung generell ausschließenden Eignungsmangel, sondern ebenso bei charakterlich-sittlichen Persönlichkeitsdefiziten besteht (BVerfG vom 20.6.2002 BayVBl 2002, 667/669).

    Vielmehr hängt die Rechtmäßigkeit auch dieser bloßen Gefahrerforschungsmaßnahme davon ab, dass zusätzlich Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, der geplante Cannabisgebrauch könnte mit Beeinträchtigungen der Sicherheit des Straßenverkehrs einhergehen (vgl. BVerfG vom 20.6.2002, a.a.O., S. 669).

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 11 CS 11.1061
    Rn. 15 In Anlehnung an den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Januar 2006 (Az. 11 CS 05.1453 ZfS 2006, 294) wurde die Antragstellerin gleichzeitig aufgefordert, als Zwischenergebnisse der Begutachtung.

    Rn. 42 Mangels einschlägigen Vorbringens in der Beschwerdebegründung nicht zu erörtern ist seitens des Verwaltungsgerichtshofs derzeit auch die Frage, ob die Grundsätze über die mögliche Ausgestaltung ärztlicher Fahreignungsgutachten, die der Senat im Beschluss vom 25. Januar 2006 (a.a.O.) aufgestellt hat (er betrifft die Sachverhaltsgestaltung, dass eine Person nachweislich Cannabis eingenommen und sie außerdem die Zusatztatsache "Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter relevantem Einfluss dieser Droge" verwirklicht hat und lediglich die Richtigkeit der Behauptung zu überprüfen ist, der Cannabiskonsum sei nur einmalig erfolgt), in Fällen der hier inmitten stehenden Art in gleicher Weise zum Tragen kommen können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 11 CS 11.1061
    Rn. 29 Die Beschwerdebegründung nimmt die Abgrenzung zwischen den Anwendungsbereichen des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV und des § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV in der Weise vor, wie dies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 22. November 2001 (DAR 2002, 185/186) getan hat und wie das auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - mit der nachfolgend darzustellenden Ergänzung - für grundsätzlich zutreffend hält.
  • VGH Hessen, 24.11.2010 - 2 B 2190/10

    Haschischbesitz und Fahreignung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 11 CS 11.1061
    Rn. 36 Da zwischen dem verdachtsbegründenden Vorfall vom 5. März 2010 und der an die Antragstellerin gerichteten Aufforderung, ein Fahreignungsgutachten beizubringen, nur etwa siebeneinhalb Monate lagen, ist auch das Erfordernis gewahrt, dass die Tatsachen, auf die sich die Fahrerlaubnisbehörde zur Begründung dieses Verlangens stützt, im Zeitpunkt der Gutachtensanforderung noch "aktuell" sein müssen (vgl. HessVGH vom 24.11.2010 NJW 2011, 1691/1692).
  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 11 B 10.955

    Veränderung der die örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde begründenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 11 CS 11.1061
    Mit Blickrichtung auf das vor dem Verwaltungsgericht anhängige Klageverfahren erscheint es jedoch sachdienlich, darauf hinzuweisen, dass der Senat am 19. Mai 2011 in der Verwaltungsstreitsache Az. 11 B 10.955 beschlossen hat, ein Sachverständigengutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München darüber einzuholen, ob die Wissenschaft über Erfahrungssätze verfügt, aus denen sich ergibt,.
  • VG Augsburg, 23.07.2012 - Au 7 S 12.847

    Fahrerlaubnisentzug nach Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall vom Besitz von Betäubungsmitteln auf den Verdacht von Konsum schließen, sofern nicht ausnahmsweise Tatsachen die Annahme nahelegen, dass die Drogen nur für Dritte bestimmt waren (vgl. BayVGH vom 21.7.2011 Az. 11 CS 11.1061 RdNr. 32; vom 31.5.2011 Az. 11 CS 11.459 RdNr. 10, 11; VG Bayreuth vom 19.3.2012 Az. B 1 S 12.170 RdNr. 17).

    der Anlage 4 zur FeV vorliegt (BayVGH vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1453 RdNr. 30; vom 22.9.2010 Az. 11 ZB 10.184 RdNr. 9; vom 21.7.2011 a.a.O. RdNr. 37).

    Schon der Wortlaut zeigt, dass lediglich Tatsachen vorliegen müssen, die die Annahme des Konsums begründen (vgl. BayVGH vom 21.7.2011 a.a.O. RdNr. 34 a.E.), nicht aber diesen selbst belegen.

    Rn. 23 (5) Der Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung vom 6. März 2012 steht es nicht entgegen, dass die Fahrerlaubnisbehörde diese auf § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV (vgl. ausführlich zur Abgrenzung BayVGH vom 21.7.2011 a.a.O. RdNr. 29, 34 a.E.) und nicht, wie nach Ansicht des Gerichts zutreffenderweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV, gestützt hat.

  • VG Würzburg, 01.12.2015 - W 6 K 15.743

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabis und Amphetamin-Konsum

    Bei letzterer Vorschrift kann der Drogenbesitz ein Indiz für einen Verbrauch sein (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2011 - 11 CS 11.1061 - SVR 2011, 432).

    § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV trägt demgegenüber der Tatsache Rechnung, dass nicht jede Person, die widerrechtlich Betäubungsmittel besitzt oder besessen hat, auch Drogenkonsument sein muss (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2011 - 11 CS 11.1061 - SVR 2011, 432), so dass die Aussage in der Gutachtensaufforderung, dass der Besitz von Betäubungsmittel den Schluss zulässt, dass dieser auch konsumiert werde, in dieser Allgemeinheit nicht uneingeschränkt gültig sein muss.

  • VG München, 31.07.2012 - M 1 K 11.1124

    Gutachtensanforderung; Einnahme von Cannabis; gleichzeitiger Gebrauch von Alkohol …

    Rn. 13 Ein Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes blieb erfolglos (Beschl. des VG München v. 11.4.2011, Az.: M 1 S 11.1125; Beschl. des BayVGH v. 21.7.2011, Az.: 11 CS 11.1061).

    Diesem Verhalten kommt eine gleich große Aussagekraft dafür zu, dass der Betreffende eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellen könnte, wie das dann der Fall ist, wenn hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass diese Person in der Vergangenheit bereits einmal Rauschgift eingenommen hat (BayVGH v. 21.7.2011, Az.: 11 CS 11.1061 RdNr. 33).

  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 11 CS 18.1777

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

    Rn. 20 Die von der Antragsgegnerin für die Anordnung des fachärztlichen Gutachtens herangezogene Rechtsgrundlage des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV setzt voraus, dass Tatsachen die Annahme begründen, dass Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes vorliegt, und im Falle von Cannabis aus Gründen der Verhältnismäßigkeit darüber hinaus das Vorliegen zusätzlicher Umstände, die die Annahme rechtfertigen, der geplante Cannabisgebrauch könnte mit Beeinträchtigungen der Sicherheit des Straßenverkehrs einhergehen (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2011 - 11 CS 11.1061 - SVR 2011, 432 = juris Rn. 37).
  • VG Düsseldorf, 08.04.2022 - 6 L 226/22
    Rn. 60 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 11 CS 11.1061 -, juris, Rn. 34 f. zu § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV.
  • VG München, 08.05.2017 - M 26 S 17.1003

    Entzug der Fahrerlaubnis ohne ausreichende Rechtsgrundlage - Indizien für …

    Schließlich ist, soweit das Auffinden von Cannabis betroffen ist, zu berücksichtigen, dass der bloße Verdacht auf Cannabiskonsum nicht ausreicht, damit die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens verlangen darf (BayVGH, B.v. 21.7.2011 - 11 CS 11.1061).
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 11 ZB 12.1975

    Unmittelbar bevorstehender Konsum von Cannabis, der nur aufgrund des Eingreifens …

    Rn. 7 Der Senat hat in dem diesem Hauptsacheverfahren vorangegangenen Verfahren zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes (Beschluss vom 21.7.2011 Az. 11 CS 11.1061) klargestellt, dass der eben dargestellte Geschehensablauf dem Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV zuzurechnen ist (vgl. RdNr. 30).
  • VGH Bayern, 13.12.2013 - 11 CS 13.2261

    Fahrerlaubnisentziehung; Anordnung der Beibringung eines fachärztlichen …

    Rn. 18 Handelt es sich bei dem Betäubungsmittel, dessen Einnahme der Betroffene im Fall des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV verdächtig ist, um Cannabis, so genügt allein die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift nicht, damit die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens verlangen darf (BayVGH, B.v. 21.7.2011 - 11 CS 11.1061 - juris Rn. 37).
  • VG Mainz, 27.02.2020 - 3 L 60/20

    Ersetzung der Rechtsgrundlage bei Gutachtenanforderungen betreffend …

    Für die Annahme solcher Anhaltspunkte reicht der bloße Besitz von in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV genannten Betäubungsmitteln jedoch nicht aus (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 11 CS 11.1161 -, SVR 2011, 432 = juris Rn. 29 f.; OVG RP…, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 10 B 11149/08 -, NJW 2009, 1522 = juris Rn. 5; VGH BW…, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 10 S 2270/02 -, DAR 2004, 113 = juris Rn. 9; OVG HH…, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 3 Bs 253/02 -, Blutalkohol 41, 280 = juris Rn. 10;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 14 FeV Rn. 15;… Pause-Münch in: jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 14 FeV (Stand: 25.06.2019) Rn. 61); hinzukommen müssen vielmehr weitere Anhaltspunkte wie etwa ein positiver Drogenvortest oder das Auffinden von Konsumutensilien.
  • VG Bayreuth, 19.03.2012 - B 1 S 12.170

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Besitz von Betäubungsmitteln; ausschließliche …

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall vom Besitz von Betäubungsmitteln auf den Verdacht von Konsum schließen, sofern nicht ausnahmsweise Tatsachen die Annahme nahelegen, dass die Drogen nur für Dritte bestimmt waren (vgl. insbesondere BayVGH vom 21.7.2011 Az. 11 CS 11.1061 in SVR 2011, 432, vom 31.5.2011 Az. 11 CS 11.459, vom 7.7.2010 Az. 11 CS 10.1452 und vom 25.5.2010 Az. 11 CS 10.227).
  • VG München, 07.10.2013 - M 1 S 13.3839

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens

  • VG Würzburg, 25.01.2021 - W 6 S 21.48

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Betäubungsmitteln

  • VG Augsburg, 10.05.2013 - Au 7 S 13.518

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Kokainkonsum; ärztliches Gutachten; Haaranalyse und …

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