Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 24.07.2014 - 12 ME 105/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 1 StVG; § 46 Abs. 3 FeV
Entfallen der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen bei diagnostisch festgestelltem Gammaalkoholimsus und mehrfacher Rückfälligkeit - verkehrslexikon.de
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Gammaalkoholismus und Rückfall
- RA Kotz
Gammaalkoholismus - Wegfall der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 3 Abs. 1; FeV § 46 Abs. 3
Entfallen der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen bei diagnostisch festgestelltem Gammaalkoholimsus und mehrfacher Rückfälligkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gammaalkoholismus - und der Führerschein
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Führerscheinentzug bei Gamma-Alkoholismus
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entfällt in aller Regel bei "Gamma-Alkoholismus" und erneutem Alkoholkonsum
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entfällt in aller Regel bei "Gamma-Alkoholismus" und erneutem Alkoholkonsum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entfallen der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen bei diagnostisch festgestelltem Gammaalkoholimsus und mehrfacher Rückfälligkeit
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entfällt bei Gamma-Alkoholismus und erneutem Alkoholkonsum
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 23.05.2014 - 1 B 49/14
- OVG Niedersachsen, 24.07.2014 - 12 ME 105/14
Papierfundstellen
- DÖV 2014, 895
- SVR 2015, 113
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Bayern, 13.06.2024 - 11 ZB 24.50
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit - Berufungszulassung
Das kann der Fall sein, wenn bei einem Fahrerlaubnisinhaber, bei dem bereits einmal oder mehrmals oder eine länger anhaltende Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden ist und/oder der bereits mehrmals rückfällig geworden ist, erneut ein erheblicher Alkoholabusus festgestellt wird und dieser auf Umständen beruht, die auch in früheren Krankheitszeiten bestanden haben (…vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.1868 - juris Rn. 21 f.; NdsOVG, B.v. 24.7.2014 - 12 ME 105/154 - ZfS 2014, 595 Rn. 9 ff.;… VGH BW, B.v. 8.9.2015 - 10 S 1667/15 - ZfS 2015, 714 Rn. 9 ff.).Hierzu liegt bereits Rechtsprechung vor (…BayVGH, B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.1868 - juris Rn. 21 f.; NdsOVG, B.v. 24.7.2014 - 12 ME 105/154 - ZfS 2014, 595 Rn. 9 ff.;… VGH BW, B.v. 8.9.2015 - 10 S 1667/15 - ZfS 2015, 714 Rn. 9 ff.).
- VGH Bayern, 26.02.2026 - 11 B 25.1014
Entziehung der Fahrerlaubnis ohne medizinischpsychologische Begutachtung wegen …
Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt (…vgl. Derpa in Hentschel/König, a.a.O. § 2 StVG Rn. 50), etwa wenn bei einem Fahrerlaubnisinhaber, bei dem bereits einmal oder mehrmals oder eine länger anhaltende Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden ist und/oder wenn jener bereits mehrmals rückfällig geworden ist, erneut ein erheblicher Alkoholabusus festgestellt wird und dieser auf Umständen beruht, die auch in früheren Krankheitszeiten bestanden haben (…vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2024 - 11 ZB 24.50 - juris Rn. 16;… B.v. 20.5.2016 - 11 ZB 16.556 - juris Rn. 16 ff.;… B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.1868 - juris Rn. 21 f.; NdsOVG, B.v. 24.7.2014 - 12 ME 105/154 - ZfS 2014, 595 Rn. 9 ff.;… VGH BW, B.v. 8.9.2015 - 10 S 1667/15 - ZfS 2015, 714 Rn. 9 ff.;… vgl. auch BVerwG, U.v. 11.4.2019 a.a.O. Rn. 37 in nach früherem Recht zu beurteilenden Fällen gelegentlichen Cannabiskonsums, in denen besondere Umstände des Einzelfalls die Wiederholung eines Verstoßes gegen das Trennungsgebot nahelegen;… BayVGH, B.v. 30.9.2025 - 11 ZB 25.1383 - Blutalkohol 63, 100 Rn. 15 f., 19 nach Aufgabe der Drogenabstinenz durch Cannabis- und Mischkonsum außerhalb des Straßenverkehrs). - VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.1868
Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit; Wiedererteilung der …
Rn. 22 Das kann der Fall sein, wenn bei einem Fahrerlaubnisinhaber, bei dem bereits einmal oder mehrmals oder eine länger anhaltende Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden ist und/oder der bereits mehrmals rückfällig geworden ist, erneut ein erheblicher Alkoholabusus festgestellt wird und dieser auf Umständen beruht, die auch in früheren Krankheitszeiten bestanden haben (vgl. zu einem Fall des Gammaalkoholismus NdsOVG, B.v. 24.7.2014 - 12 ME 105/154 - zfs 2014, 595).
- VG Bremen, 07.07.2017 - 5 V 555/17
Fahrerlaubnisentziehung Alkoholmissbrauch - Einholung eines ärztlichen Gutachtens
Der fahrerlaubnisrechtliche Begriff der Alkoholabhängigkeit ist insoweit zu unterscheiden von ggf. entgegenstehenden medizinischen Definitionsversuchen oder etwaigen Verständnissen von Suchterkrankungen, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben (zur Diskrepanz zwischen der medizinischen und der fahrerlaubnisrechtlichen Definition von Alkoholabhängigkeit auch Koehl, Anm. zu OVG Nds., B. v. 24.07.2014 - 12 ME 105/14, SVR 2015, 113).Dementsprechend wurde in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vorherige Gutachtensanforderung nicht erforderlich ist, wenn bei dem Betroffenen in der Vergangenheit eine unheilbare Alkoholerkrankung diagnostiziert wurde ("Gamma-Alkoholismus", OVG Nds., B. v. 24.07.2014 - 12 ME 105/14, SVR 2015, 113) oder wenn mit hoher Evidenz Anknüpfungstatsachen für einen Rückfall des Fahrerlaubnisinhabers in eine in der Vergangenheit diagnostizierte Alkoholabhängigkeit vorliegen, die unabhängig von einer Begutachtung gem. § 11 Abs. 7 FeV den Schluss auf die Fahrungeeignetheit rechtfertigen (…VGH Baden-Württemberg, a.a.O., juris Rn. 9;… mit der Begrifflichkeit "durchgreifender Anhaltspunkte" für einen Rückfall und damit wieder bestehende Alkoholabhängigkeit, VG Schwerin, B. v. 12.05.2014 - 3 B 115/14, juris Rn. 30).
- OVG Sachsen, 08.02.2021 - 6 B 404/20
Verlust der Fahreignung; Alkoholabhängigkeit; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; …
Dies kann der Fall sein bei einem Fahrerlaubnisinhaber, bei dem bereits einmal oder mehrmals oder eine länger anhaltende Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden ist und/oder der bereits mehrmals rückfällig geworden ist, erneut ein erheblicher Alkoholabusus festgestellt wird und dieser auf Umständen beruht, die auch in früheren Krankheitszeiten bestanden haben (…BayVGH, Beschl. v. 9. Dezember 2014 a. a. O. Rn. 22; NdsOVG, Beschl. v. 24. Juli 2014 - 12 ME 105/14 -, juris Rn. 9 ff.). - VGH Bayern, 30.03.2026 - 11 CS 26.250
Entziehung der Fahrerlaubnis, mehrfach diagnostizierte Alkoholabhängigkeit mit …
So kann es insbesondere liegen, wenn bei einem Fahrerlaubnisinhaber, bei dem bereits einmal oder mehrmals oder eine länger anhaltende Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden ist und/oder der bereits mehrmals rückfällig geworden ist, erneut ein erheblicher Alkoholabusus festgestellt wird und dieser auf Umständen beruht, die auch in früheren Krankheitszeiten bestanden haben (…vgl. zu alldem BayVGH, U.v. 26.2.2026 - 11 B 25.1014 - juris Rn. 24;… B.v. 13.6.2024 - 11 ZB 24.50 - juris Rn. 16;… B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.1868 - juris Rn. 21 f.;… NdsOVG, B.v. 17.1.2023 a.a.O. Rn. 19 ff.; B.v. 24.7.2014 - 12 ME 105/14 - juris Rn. 9 ff.;… VGH BW, B.v. 8.9.2015 - 10 S 1667/15 - juris Rn. 9 ff.;… Derpa in Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, § 2 StVG Rn. 50). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2020 - 3 M 158/20
Rechtsnatur der Entscheidung nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 3 StVG
Daher kann auch offenbleiben, ob in dem Vorgehen der Behörde (hier: aus Sicht des Antragstellers zu kurzfristig anberaumte Einsichtsmöglichkeit) ein Verfahrensfehler liegt (so auch NdsOVG, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 12 ME 105/14 - juris Rn. 12). - VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15
Entziehung; Fahrerlaubnis; Rückwirkung; Tattagprinzip; Übergangsregelung; …
Rn. 27 Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung, das heißt hier auf den Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung vom 12.01.2015 abzustellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.07.2014 - 12 ME 105/14 -, juris Rnr. 11).
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