Rechtsprechung
| EuGH, 17.09.1981 - 28/80 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Beamtenstatus Art. 91
- EU-Kommission
Leclercq / Kommission
BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - BEGRIFF - ENTSCHEIDUNG EINES ORGANS ÜBER DIE ERTEILUNG VON UNTERSUCHUNGSAUFTRAEGEN AN DRITTE - AUSSCHLUSS
- EU-Kommission
Leclercq / Kommission
- Wolters Kluwer
Entscheidung bezogen auf die Verwaltung der Mittel für die Erteilung von Untersuchungsaufträgen an Personen oder Gesellschaften außerhalb der Dienststellen der Kommission als einen ehemaligen Beamten beschwerende Maßnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenstatus Art. 91
BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - BEGRIFF - ENTSCHEIDUNG EINES ORGANS ÜBER DIE ERTEILUNG VON UNTERSUCHUNGSAUFTRAEGEN AN DRITTE - AUSSCHLUSS
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Ehemalige Beamte - Untersuchungsaufträge.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 28/80
- EuGH, 17.09.1981 - 28/80
Papierfundstellen
- Slg. 1981, 2251
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.09.1981 - 165/80
Entscheidung bezogen auf die Verwaltung der Mittel für die Erteilung von …
Auszug aus EuGH, 17.09.1981 - 28/80
Jean Leclercq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Ehemalige Beamte - Untersuchungsaufträge" Verbundene Rechtssachen 28 und 165/80 Leitsätze.In den verbundenen Rechtssachen 28 und 165/80 JEAN LECLERCQ, ehemaliger Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Brüssel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Marcel Slusny, Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter in Luxemburg: Rechtsanwalt E. Arendt, 34 B, rue Philippe-II, Luxemburg, Kläger,.
Da Herr Leclercq keine ausdrückliche Antwort auf seine am 18. Januar 1980 eingelegte Beschwerde erhielt, hat er mit Schriftsatz vom 10. Juli 1980, in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen am 14. Juli 1980, die Klage in der Rechtssache 165/80 eingereicht, die den gleichen Gegenstand hat wie die Klage in der Rechtssache 28/80. Gemäß Artikel 91 § 1 der Verfahrensordnung hat die Kommission beantragt, vorab über die Zulässigkeit der beiden Klagen zu entscheiden.
Mit Beschluß vom 26. März 1981 hat der Gerichtshof (Erste Kammer) die Rechtssachen 28/80 und 165/80 für die Zwecke des Verfahrens und einer gemeinsamen Entscheidung verbunden.
in der Rechtssache 165/80: - die Klage als unzulässig abzuweisen, - dem Kläger die gesamten Kosten aufzuerlegen.
In der Rechtssache 165/80 trägt die Kommission vor, der Kläger habe im Auftrag der Generaldirektion IX, Direktion C, Abteilung "Koordinierung und Vorbereitung der Veröffentlichungen", und vor allem der Generaldirektion X "Sprechergruppe und Generaldirektion Information" einige Broschüren oder Artikel verfaßt.
Der Kläger wendet sich gegen das Vorbringen, daß die beiden Klagen 28/80 und 165/80 unzulässig seien, weil das.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1986 - 269/84
C. Fabbro und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
2 - Siehe die Schlußanträge von Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache 167/80 (Curtis/Kommission und Parlament, Slg. 1981, 1499, 1525 und 1526) und die Schlußanträge von Generalanwältin Rozès in den verbundenen Rechtssachen 28 und 165/80 (Lcclercq/Kommission, Slg 1981, 2251,2260).Es handelt sich im vorliegenden Fall um eine abstrakte Situation, nämlich die Re- 6 - Urteil vom 17. September 1981 in den verbundenen Rechtssachen 28 und 165/80, Slg. 1981, 2251.7 - Urteil vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78, Slg. 1979, 189, 197.
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