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Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.1965 - 50/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,772
EuGH, 14.07.1965 - 50/64 (https://dejure.org/1965,772)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1965 - 50/64 (https://dejure.org/1965,772)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1965 - 50/64 (https://dejure.org/1965,772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    Statut der Beamten der EWG Art. 90; ; Statut der Beamten der EWG Art. 91

  • EU-Kommission PDF

    Löbisch / Rats EEC, EAEC und ECSC

    BEAMTENSTATUT DER EWG, EAG UND EGKS, ARTIKEL 90 UND 91
    1 . BEAMTE - VERWALTUNGSBESCHWERDE - ZURÜCKWEISUNG ALS BESTÄTIGUNG EINER FRÜHEREN VERFÜGUNG - FEHLEN EINER BESCHWER

  • EU-Kommission

    Löbisch / Rats EEC, EAEC und ECSC

  • Wolters Kluwer

    Einstufung in höhere Dienstalterstufe; Fehlen einer Beschwer; Begriff "Urteil als neue Tatsache"; Beschränkung der Rechtskraft auf die Parteien und auf die durch den aufgehobenen Verwaltungsakt (VA) unmittelbar betroffenen Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - VERWALTUNGSBESCHWERDE - ZURÜCKWEISUNG ALS BESTÄTIGUNG EINER FRÜHEREN VERFÜGUNG - FEHLEN EINER BESCHWER - [BEAMTENSTATUT DER EWG, EAG UND EGKS, ARTIKEL 90 UND 91]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1965, 1015
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.07.1965 - 57/64
    Auszug aus EuGH, 14.07.1965 - 50/64
    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 50, 51, 53, 54 UND 57/64 Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 14. Juli 1965 1 Leitsätze.

    Am 11. Mai 1965 hat der Kläger der Rechtssache 57/64 nach Artikel 91 der Verfahrensordnung beantragt, über die Zulässigkeit der Klage vor Erörterung ihrer Begründetheit vorab zu entscheiden.

    Am selben Tage haben sie in den Rechtssachen 50, 51, 53 und 54/64 aufgrund des genannten Artikels 91 eine Unzulässigkeitseinrede erhoben und die Verbindung dieser Rechtssachen mit der Rechtssache 57/64 angeregt.

    Die Parteien haben in der Sitzung vom 30. Juni 1965 über die von der Beklagten erhobenen Unzulässigkeitseinreden und den vom Kläger der Rechtssache 57/64 gestellten Antrag auf abgesonderte Verhandlung mündlich verhandelt.

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