Rechtsprechung
| EuGH, 14.07.1965 - 50/64 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Statut der Beamten der EWG Art. 90; ; Statut der Beamten der EWG Art. 91
- EU-Kommission
Löbisch / Rats EEC, EAEC und ECSC
BEAMTENSTATUT DER EWG, EAG UND EGKS, ARTIKEL 90 UND 91
1 . BEAMTE - VERWALTUNGSBESCHWERDE - ZURÜCKWEISUNG ALS BESTÄTIGUNG EINER FRÜHEREN VERFÜGUNG - FEHLEN EINER BESCHWER - EU-Kommission
Löbisch / Rats EEC, EAEC und ECSC
- Wolters Kluwer
Einstufung in höhere Dienstalterstufe; Fehlen einer Beschwer; Begriff "Urteil als neue Tatsache"; Beschränkung der Rechtskraft auf die Parteien und auf die durch den aufgehobenen Verwaltungsakt (VA) unmittelbar betroffenen Personen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. BEAMTE - VERWALTUNGSBESCHWERDE - ZURÜCKWEISUNG ALS BESTÄTIGUNG EINER FRÜHEREN VERFÜGUNG - FEHLEN EINER BESCHWER - [BEAMTENSTATUT DER EWG, EAG UND EGKS, ARTIKEL 90 UND 91]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1965 - 50/64
- EuGH, 14.07.1965 - 50/64
Papierfundstellen
- Slg. 1965, 1015
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuGH, 14.07.1965 - 57/64
Auszug aus EuGH, 14.07.1965 - 50/64
VERBUNDENE RECHTSSACHEN 50, 51, 53, 54 UND 57/64 Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 14. Juli 1965 1 Leitsätze.Am 11. Mai 1965 hat der Kläger der Rechtssache 57/64 nach Artikel 91 der Verfahrensordnung beantragt, über die Zulässigkeit der Klage vor Erörterung ihrer Begründetheit vorab zu entscheiden.
Am selben Tage haben sie in den Rechtssachen 50, 51, 53 und 54/64 aufgrund des genannten Artikels 91 eine Unzulässigkeitseinrede erhoben und die Verbindung dieser Rechtssachen mit der Rechtssache 57/64 angeregt.
Die Parteien haben in der Sitzung vom 30. Juni 1965 über die von der Beklagten erhobenen Unzulässigkeitseinreden und den vom Kläger der Rechtssache 57/64 gestellten Antrag auf abgesonderte Verhandlung mündlich verhandelt.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1981 - 156/80
Giorgio Morbelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Maßnahme und kann keine Beschwerde enthalten, wenn sie im Hinblick auf die rechtliche oder tatsächliche Lage, die im Zeitpunkt der stillschweigenden Ablehnung bestand, nichts Neues enthält." In den meisten Rechtssachen, auf die die Kommission sich beruft, hat der Gerichtshof bei der Feststellung, daß die Klage unzulässig war, auf eine frühere Entscheidung hingewiesen, die der Kläger nicht rechtzeitig angefochten hatte (vgl. verb. Rechtssachen 50, 51, 53, 54 und 57/64, Ralph Loebisch u. a.lRat, Slg. 1965, 1015, 1023 f.;… Rechtssache 24/69, Theo Nebe/Kommission, a.a.O., 152; Rechtssache 58/69, Raymond Elz/Kommission, Slg. 1970, 507, 511; Rechtssache 79/70, Helmut Müllers/Wirtscbafis- und Sozialausschuß der EWG und EAG, Slg. 1971, 689, 698; Rechtssache 33/72, Monique Gunnella/Kommission, Slg. 1973, 475, 481; Rechtssache 56/71, Godelieve Goeth-Van der Schueren/Kommission, Slg. 1973, 181, 186; Rechtssache 1/76, Ute Wack/Kommission, Slg. 1976, 1017, 1023 f.; und Rechtssachen 33 und 75/79, Richard Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677, 1693 f.).
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