Rechtsprechung
| EuGH, 15.12.1966 - 34/65 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
VerfO Art. 69 § 2; ; VerfO Art. 70; ; VerfO Art. 69 § 3 Abs. 1
- EU-Kommission
Mosthaf / Kommission EAG
1 . MASSNAHMEN EINES ORGANS - ENDGÜLTIGKEIT - KRITERIEN
- EU-Kommission
Mosthaf / Kommission EAG
- Wolters Kluwer
Versetzung eines Beamten der Besoldungsgruppe A 5 in eine Planstelle; Anforderungen an die Versetzung eines Beamten innerhalb seiner Besoldungsgruppe; Anspruch eines Beamten auf eine Zulage wegen rechtsunwirksamer Versetzung; Anspruch eines Beamten in die Einstufung in ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. MASSNAHMEN EINES ORGANS - ENDGÜLTIGKEIT - KRITERIEN
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuGH, 09.03.1966 - 34/65
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1966 - 34/65
- EuGH, 15.12.1966 - 34/65
Papierfundstellen
- Slg. 1966, 753
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 14.12.1965 - 5/65
Saudray / Kommission EWG
Auszug aus EuGH, 15.12.1966 - 34/65
In der Gegenerwiderung nimmt die Beklagte auf das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1965 in der Rechtssache 5/65 Bezug, welches eine Bestätigung ihres Standpunkts zur Zulässigkeit der vorliegenden Klage enthalte.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-155/98
Spyridoula Celia Alexopoulou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Vgl. auch Beschluß Chauvin/Kommission (zitiert in Fußnote 40), der auf eine ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes verweist: Urteile vom 17. Juni 1965 in der Rechtssache 43/64 (Müller/Räte der EWG, EAG und EGKS, Slg. 1965, 519, 536), vom 15. Dezember 1966 in der Rechtssache 34/65 (Mosthaf/Kommission der EAG, Slg. 1966, 781, 797) und Beschluß des Gerichts vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache T-131/95 (Progoulis/Kommission, Slg. 1995, II-907, Randnr. 36). - EuGH, 12.12.1996 - C-49/96
Progoulis / Kommission
6 Zu diesem Urteil hat das Gericht in dem angefochtenen Beschluß ausgeführt, nach ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 17. Juni 1965 in der Rechtssache 43/64, Müller/Räte der EWG, EAG und EGKS, Slg. 1965, 520, vom 15. Dezember 1966 in der Rechtssache 34/65, Slg. 1966, 753, und vom 8. März 1988 in der Rechtssache 125/87, Brown/Gerichtshof, Slg. 1988, 1619, Randnr. 13) bezögen sich die Rechtswirkungen eines einen Rechtsakt aufhebenden Urteils nur auf die Parteien und Personen, die durch den aufgehobenen Rechtsakt unmittelbar betroffen seien; nur in bezug auf diese Personen könne ein Urteil eine neue Tatsache darstellen (Randnr. 41).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".