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Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.1971 - 35/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,853
EuGH, 15.12.1971 - 35/71 (https://dejure.org/1971,853)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1971 - 35/71 (https://dejure.org/1971,853)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1971 - 35/71 (https://dejure.org/1971,853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 120/67 Art. 15

  • EU-Kommission PDF

    Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft / Hauptzollamt Itzehoe

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 40
    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - ABSCHÖPFUNG - ANWENDUNG - TAG DER EINFUHR - BEGRIFF - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE BEDEUTUNG

  • EU-Kommission

    Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft / Hauptzollamt Itzehoe

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeitsdauer von Einfuhrlizenzen ; Zweck von Abschöpfungsregelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EWG) Nr. 120/67 Art. 15
    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - ABSCHÖPFUNG - ANWENDUNG - TAG DER EINFUHR - BEGRIFF - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE BEDEUTUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1971, 1083
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuGH, 15.06.1976 - 113/75

    Frecasseti / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Dies werde durch das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1971 in der Rechtssache 35/71 (Slg. 1971, 1083) bestätigt, demzufolge "der Abschöpfungssatz des Tages anwendbar sein [muß], an dem die Waren unwiderruflich in den freien Verkehr überführt werden", sowie durch Artikel 2 der Richtlinie Nr. 74 vom 4. März 1969, die Artikel 8 und 15 der Verordnung Nr. 1373 vom 10. Juli 1970 und das Urteil vom 15. Mai 1974 in der Rechtssache 186/73 (Slg. 1974, 533).

    Außerdem werde in dem erwähnten Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 35/71 ausgeführt: "Der für die Anwendung der Abschöpfungsregelung maßgebliche Begriff des Tages der Einfuhr muß in allen Mitgliedstaaten die gleiche Bedeutung haben, da sonst die Gefahr besteht, daß unterschiedliche Abschöpfungssätze auf Waren angewendet werden, die sich zum selben Zeitpunkt in wirtschaftlich gleicher Lage befinden und deren Verbringung in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vergleichbare Auswirkungen auf den Agrarmarkt hat.".

    Die Auslegung dieses Begriffs durch den Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 35/71 sei so eindeutig, daß sie keiner Erläuterung bedürfe.

    In der Rechtssache 35/71 sei der Gerichtshof nicht ersucht worden, sich über den genauen Zeitpunkt des maßgebenden Zollabfertigungsverfahrens zu äußern.

    C - 1. Die Regierung der Italienischen Republik vertritt die Ansicht, auf den ersten Blick scheine es, daß das zitierte Urteil in der Rechtssache 35/71 auch die Probleme lösen könne, die das Ausgangsverfahren aufwerfe, insbesondere weil darin ausgeführt sei, daß "der Abschöpfungssatz des Tages anwendbar [ist], an dem die Waren unwiderruflich in den freien Verkehr überführt werden".

  • EuGH, 31.01.1978 - 94/77

    Zerbone

    Es sei davon auszugehen, daß der Tag der Einfuhr derjenige sei, an dem die Einfuhrerklärung für die Ware vom Zollbüro entgegengenommen werde (vgl. die Urteile in den Rechtssachen 35/71, Slg. 1971, 1083; 113/75, Slg. 1976, 983 und 74/74, Slg. 1975, 547).
  • EuGH, 28.05.1974 - 3/74

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Pfützenreuther

    Für den Fall, daß der Gerichtshof der vorstehenden Argumentation nicht folgen sollte, macht die Klägerin des Ausgangsverfahrens geltend, die Frage 1b dürfe nicht unter Berufung auf die Verordnung Nr. 1373/70 des Rates vom 10. Juli 1970 (…ABl. Nr. 151 vom 20. Juli 1970, S. 1) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1971 in der Rechtssache 35/71 (Schleswig-Holsteinische landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft), Slg. 1971, 1083, beantwortet werden.

    Der Gerichtshof habe diese Verknüpfung in seinem Urteil vom 15. Dezember 1971 (Rechtssache 35/71) anerkannt.

  • EuGH, 08.04.1976 - 106/75

    Merkur Aussenhandel GmbH / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Diese Auffassung stimme im übrigen mit derjenigen überein, die sich der Gerichtshof in der Rechtssache 35/71 (Slg. 1971, 1083, 1096 Nr. 11 der Entscheidungsgründe) zu eigen gemacht habe.
  • EuGH, 15.05.1974 - 186/73

    Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor / Einfuhr- und Vorratsstelle für …

    Des weiteren setzt sie sich mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1971 (Schleswig-Holsteinische Hauptgenossenschaft/Hauptzollamt Itzehoe, 35/71 - Slg. 1971, 1083) auseinander.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1974 - 3/74

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel gegen Société Wilhelm …

    Zur Begründung stützte sie sich vor allem auf das Urteil des Gerichtshofes dér Europäischen Gemeinschaften in der Sache Schleswig-Holsteinische landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft (EuGH 15. Dezember 1971, - 35/71 - Slg. 1971, 1083), aus dem sich ergebe, daß der Begriff der Einfuhr nach Gemeinschaftsrecht auszulegen sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.1988 - 210/87

    Remo Padovani und Erben Mantovani gegen Amministrazione delle finanze dello …

    - S. 3149.27 - Rechtssache 35/71, Slg. 1971, 1083.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1977 - 94/77

    Fratelli Zerbone Snc gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. - …

    Die Kommission verwies auf eine Reihe von Entscheidungen des Gerichtshofes, die ihrer Ansicht nach mittelbar auf eine Antwort deuten könnten, nämlich die Rechtssachen 35/71 (Schleswig-Holsteinische Hauptgenossenschaft/Hauptzollamt Itzehoe, Slg. 1971, 1083), 186/73 (Fleischkontor/Einfuhr- und Vorratsstelle für Schlachtvieh, Slg. 1974, 533), 3/74 (Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel/Pfützenreuter, Slg. 1974, 589) und 113/75 (Frecassetti/Amministrazione delle Finanze dello Stato, Slg. 1976, 983).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1980 - 100/79

    Hauptzollamt Essen gegen Interatalanta Handelsgesellschaft mbH & Co. KG. - …

    Daher denke ich, daß die Grundsätze, die Sie in Ihrem Urteil vom 15. Dezember 1971 in der Rechtssache 35/71 (Schleswig-Holsteinische Hauptgenossenschaft/Hauptzollamt Itzehoe, Slg. 1971, 1083) aufgestellt haben, auf die Währungsausgleichsbeträge entsprechend angewandt werden können.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1976 - 106/75

    Merkur-Außenhandel GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

    Tatsächlich ist ja die Einfuhrabschöpfung, wie in der Rechtssache 35/71 (EuGH 15. Dezember 1971 - Schleswig- Holsteinische landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft GmbH/Hauptzollamt Itzehoe - Slg. 1971, 1083) entschieden wurde, nicht abhängig vom Vorliegen einer Einfuhrlizenz.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79

    Amministrazione delle Finanze gegen Srl Meridionale Industria Salumi, Fratelli …

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