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Rechtsprechung
   EuGH, 01.04.1971 - 54/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1193
EuGH, 01.04.1971 - 54/70 (https://dejure.org/1971,1193)
EuGH, Entscheidung vom 01.04.1971 - 54/70 (https://dejure.org/1971,1193)
EuGH, Entscheidung vom 01. April 1971 - 54/70 (https://dejure.org/1971,1193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 3 BUCHSTABE C DES ANHANGS VIII; ; BEAMTENSTATUT ART. 83

  • EU-Kommission PDF

    Landra / Kommission

    STATUT DER BEAMTEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN, ARTIKEL 83
    1 . BEAMTE - VERSORGUNGSORDNUNG - BEITRAEGE ZU EINER GEMEINSCHAFTSFREMDEN EINRICHTUNG - AUTOMATISCHER ERWERB VON RUHEGEHALTSANSPRÜCHEN IN DEN GEMEINSCHAFTEN - NICHTEINTRITT

  • EU-Kommission

    Landra / Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - VERSORGUNGSORDNUNG - BEITRAEGE ZU EINER GEMEINSCHAFTSFREMDEN EINRICHTUNG - AUTOMATISCHER ERWERB VON RUHEGEHALTSANSPRÜCHEN IN DEN GEMEINSCHAFTEN - NICHTEINTRITT

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1971, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1983 - 118/82

    Maria Grazia Celant und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …

    Damit wird insbesondere dem Grundprinzip des Artikels 83 des Beamtenstatuts Rechnung getragen, der, wie der Gerichtshof bereits in der Rechtssache Landra 1 festgestellt hat, mit seinen Bestimmungen "die Versorgungsleistungen werden aus dem Haushalt der Gemeinschaften gezahlt" und "die Beamten tragen zu einem Drittel zur Finanzierung dieser Versorgung bei" eine enge Wechselbeziehung zwischen dem Erwerb des Ruhegehaltsanspruchs und der Finanzierung des für die Zahlung dieses Ruhege- 1 - Urteil vom 1. April 1971 in der Rechtssache 54/70 - Luigi Landra/Kommission der Europäischen Gemeinschaften-, Slg. 1971, 311.

    Wie der Gerichtshof in dem Urteil Landra 2für Recht erkannt hat, wäre es aber unter Berücksichtigung dieses Sinns und Zwecks nicht gerechtfertigt, diese "Vergünstigung, die den in der fraglichen Bestimmung klar angesprochenen, unmittelbar von außerhalb der Gemeinschaften eingestellten Beamten gewährt wird, denjenigen Beamten zu 1 - Urteil vom 20. Oktober 1981 in der Rechtssache 137/80 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien-, Slg. 1981, 2393.2 - Urteil vom 1. April 1971 in der Rechtssache 54/70 - Luigi Landra/Kommission der Europäischen Gemeinschaften-, Slg. 1971, 311.

    Hierbei wird übersehen, daß es bei der Koordinierung der nationalen Versorgungssysteme mit dem gemeinschaftlichen Versorgungssystem nicht auf die eingezahlten Beträge, sondern nur auf das Kapital ankommen kann, das den Ruhegehaltsansprüchen entspricht, auf die die jeweiligen Betroffenen im Augen- 1 - Urteil vom I. Februar 1979 .n der Rechtssache 17/78 - Fausta Deshormes, geborene la Valle/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1979, 189.2 - Urteil vom 23. Februar 1983 in den verbundenen Rechtssachen 225/81 und 241/81 - Armando Toledano Laredo und Mario Garilli/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1983, 347.3 - Urteil vom 1. April 1971 in der Rechtssache 54/70 - Luigi Landra/Kommission der Europäischen Gemeinschaften-, Slg. 1971, 311.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1978 - 17/78

    Fausta Deshormes, geb. La Valle gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Namentlich käme man so in Konflikt mit der Rechtsprechung (EuGH 1. April 1971 - Luigi Landra/Kommission der Europäischen Gemeinschaften 54/70, - Slg. 1971, 311), wonach bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre gemäß Artikel 3 Buchstabe c des Anhangs VIII zum Personalstatut Zeiten nicht berücksichtigt werden könnten, die als Hilfskraft zurückgelegt worden seien.

    Folgt man alledem - selbstverständlich bleibt davon das von der Kommission angeführte Urteil in der Rechtssache 54/70 unberührt -, so würde sich also ergeben, daß die Klägerin einen Anspruch auf Gleichstellung nicht nur in bezug auf den Zeitraum hat, in dem im Presse- und Informationsdienst eine unbesetzte Dauerplanstelle mit ihren Funktionen vorhanden war, sondern darüber hinaus auch für die sich anschließende Zeit (1966 bis 1968 und 11 Monate des Jahres 1972), für die es an einer solchen Planstelle fehlte und für die nicht völlig sicher ist, ob insofern von einem Amtsfehler gesprochen werden kann.

  • EuGH, 06.10.1983 - 118/82

    Celant u.a. / Kommission

    e) Das von der Kommission angeführte Urteil des Gerichtshofes vom 1. April 1971 (Rechtssache 54/70, Landra, Sig.
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