Rechtsprechung
| EuGH, 16.06.1971 - 18/70 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Beamtenstatut Art. 73; ; Beamtenstatut Art. 91
- EU-Kommission
Durrafour / Rat
BEAMTENSTATUT DER EG, ARTIKEL 73
1 . BEAMTE - UNFALLVERSICHERUNG - VERPFLICHTUNG DES ORGANS - ABWÄLZUNG AUF EINEN VERSICHERER - GRENZEN - EU-Kommission
Durrafour / Rat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenstatut Art. 73; Beamtenstatut Art. 91
1. BEAMTE - UNFALLVERSICHERUNG - VERPFLICHTUNG DES ORGANS - ABWÄLZUNG AUF EINEN VERSICHERER - GRENZEN - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vereinbarkeit des Ausschlusses eines Selbstmords aus der Deckung des Unfallrisikos mit dem Beamtenstatut; Voraussetzungen für geschuldete Leistungen; Beweis über Todesursache durch Zeugen oder Indizien
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 1971, 515
Wird zitiert von ... (7)
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-199/92
Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - …
( 72 ) Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 18/70 (Duraffour/Rat, Slg. 1971, 515). - Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-87/01
Kommission / CCRE
- EuGH, 24.10.1996 - C-76/95
Kommission / Royale belge
45 Wie sich jedoch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, kann nicht zugelassen werden, daß die Verpflichtungen nach dem Statut durch die Verpflichtungen der Versicherer ersetzt und den Beamten damit die vom Statut gewährten Garantien genommen werden (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 18/70, Duraffour/Rat, Slg. 1971, 515, Randnr. 15, und vom 16. März 1978 in der Rechtssache 115/76, Leonardini/Kommission, Slg. 1978, 735, Randnr. 11).
- EuGH, 12.07.1973 - 74/72
Di Blasi / Kommission
Im Verlauf dieser Besprechung erklärte Dr. Semiller (nach Aussage der Klägerin), die psychischen Störungen der Klägerin hätten bereits vor dem Unfall vorgelegen und seien "dem Alter" der Klägerin zuzuschreiben; im übrigen würden psychische Störungen von Artikel 73 des Beamtenstatuts insoweit nicht erfaßt, als sie nicht in der für den Unfall geltenden Versicherungspolice geregelt seien, wie dem Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 18/70 zu entnehmen sei. - Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1994 - C-416/92
H gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Festsetzung der …
(25) - Vgl. das Urteil vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 18/70 (Duraffour/Rat, Slg. 1971, 515) und das Urteil vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 24/71 (Meinhardt/Kommission, Slg. 1972, 269). - Generalanwalt beim EuGH, 31.10.1972 - 18/70
X gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.
Wenn ich in dieser Rechtssache zum zweiten Male Konklusionen vortrage, so muß ich einleitend den Ablauf des Verfahrens seit meinen Konklusionen vom 4. Mai 1971 (Slg. 1971, 526), auf die Ihr Urteil vom 16. Juni 1971 (Slg. 1971, 515) erging, schildern, um den gegenwärtigen Sachstand darzustellen. - Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1978 - 115/76
Leonardo Leonardini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Soviel jedenfalls ergab sich in der Rechtssache 18/70 (Duraffour/Rat, Slg. 1971, 515), in der sich auch herausgestellt hatte, daß der Rat bis zur Annahme einer solchen Regelung bei einem Konsortium privater Versicherungen eine Gruppenunfallversicherung für seine Beamten abgeschlossen hat.
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