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Rechtsprechung
   EuGH, 10.10.1973 - 110/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,513
EuGH, 10.10.1973 - 110/73 (https://dejure.org/1973,513)
EuGH, Entscheidung vom 10.10.1973 - 110/73 (https://dejure.org/1973,513)
EuGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1973 - 110/73 (https://dejure.org/1973,513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 3/EWG Art. 10; ; VO Nr. 3/EWG Art. 26; ; VO Nr. 3/EWG Art. 28; ; VO Nr. 4/EWG Art. 30; ; VO Nr. 109/65 Art. 16 Abs. 2

  • EU-Kommission PDF

    Fiege / Assurance maladie de Strasbourg

    1 . SOZIALE SICHERHEIT - WANDERARBEITNEHMER - INVALIDENRENTE - ANTRAG AUF ÜBERNAHME DER RENTENZAHLUNG - VERORDNUNG NR . 4 DES RATES, ARTIKEL 30 - UNANWENDBARKEIT

  • EU-Kommission

    Fiege / Assurance maladie de Strasbourg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT - WANDERARBEITNEHMER - INVALIDENRENTE - ANTRAG AUF ÜBERNAHME DER RENTENZAHLUNG - VERORDNUNG NR. 4 DES RATES, ARTIKEL 30 - UNANWENDBARKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Übernahme von Invalidenrente; Zeitpunkt der Entstehung von Ansprüchen; Zulässigkeit des Antrags eines Wanderarbeitnehmers mit Wohnsitz im französischen Hoheitsgebiet

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1973, 1001
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuGH, 26.06.1975 - 6/75

    Horst / Bundesknappschaft

    Das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1973 (Fiege, 110/73 - Slg. 1973, 1001), wonach Anhang A der Verordnung Nr. 3 in seiner ursprünglichen Fassung für die französischen Versicherungsträger die Verpflichtung begründe, die von einem Wanderarbeitnehmer vor dem 19. Januar 1965 erworbenen Rechte zu beachten, lasse nicht erkennen, ob hierzu auch Anwartschaften gehörten.

    Zur ersten Frage Ob die algerischen Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen in einem anderen Mitgliedstaat berücksichtigt werden dürften beziehungsweise müßten, sei entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts eine andere Frage als die, die der Gerichtshof in der Rechtssache 110/73 entschieden habe, ob nämlich französische Träger zur Erfüllung von Leistungsansprüchen aus solchen Versicherungszeiten verpflichtet seien.

    Da der Gerichtshof entschieden habe, daß Anhang A zur Verordnung Nr. 3 in seiner ursprünglichen Fassung für die französischen Träger die Pflicht beinhalte, die von einem Wanderarbeitnehmer vor dem 19. Januar 1965 in Algerien erworbenen Rechte zu beachten (Urteil 110/73), bestünde kein Grund, dem Begriff der "erworbenen (oder entstandenen) Rechte" hier einen anderen Inhalt zu geben als in bezug auf die Anrechenbarkeit.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2000 - C-95/99

    Khalil

    62: - Urteile des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1973 in der Rechtssache 110/73 (Fiege, Slg. 1973, 1001) und vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 6/75 (Horst, Slg. 1975, 823).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1975 - 6/75

    Ulrich Horst gegen Bundesknappschaft.

    Dazu möchte ich zunächst in Erinnerung rufen, welche Erkenntnisse in einem anderen Verfahren, nämlich in der Rechtssache 110/73 (EuGH 10. Oktober 1973 - G. Fiege/Caisse regionale d'assurance maladie de Strasbourg - Slg. 1973, 1001), schon gewonnen wurden.

    Dazu kommt überdies, daß nach der Rechtsprechung (Rechtssache 110/73) klar ist, daß sich aus Anhang A zur Verordnung Nr. 3 in seiner ursprünglichen Fassung für fränzösische Träger durchaus die Verpflichtung ergibt, die von Wanderarbeitnehmern vor dem 19. Januar 1965 in Algerien erworbenen Rechte zu beachten.

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